Bundesregierung warnt vor Folgen weiterer Airline-Pleiten
Die Bundesregierung hat vor den Folgen weiterer Airline-Pleiten für Flugpassagiere gewarnt und die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert. Das geht aus einem Brief des Staatssekretärs im Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, an den Chef der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der EU-Kommission, Henrik Hololei, hervor, berichtet das „Handelsblatt“. In dem Schreiben weist Billen demnach auf die Insolvenz von Air Berlin hin, die in Deutschland eine Diskussion über eine mögliche Insolvenzsicherung für Fluggäste, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise befördert werden, neu entfacht habe.
„Dabei ist die Wahrscheinlichkeit der Insolvenz von Flugunternehmen im europäischen Luftverkehrsmarkt nach meiner Wahrnehmung in den letzten Jahren gestiegen“, so Billen. „Dem Wettbewerb in der Luftfahrtbranche können möglicherweise nicht alle Marktteilnehmer standhalten.“ Bislang sah die EU-Kommission keine Notwendigkeit, den Schutz von Verbrauchern bei Luftbeförderungen außerhalb einer Pauschalreise zu verbessern. Vielmehr sollten die bestehenden unionsrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen effektiver angewendet werden. Da die Solvenz eines Luftfahrtunternehmens staatlicher Kontrolle unterliegt, so die Auffassung Brüssels, hängt davon auch die Erteilung und das Fortbestehen der Betriebsgenehmigung für das Luftfahrtunternehmen ab. Gleichwohl wollte die Kommission prüfen, ob für den Schutz der Fluggäste bei Insolvenzen dennoch eine Rechtsetzungsinitiative erforderlich ist. Die Prüffrist ist vor zwei Jahren abgelaufen. Billen verlangt in seinem Brief an die Kommission, die Ergebnisse der Prüfung vorzulegen. Außerdem erwartet er eine Aussage darüber, ob ein Schließen der Schutzlücke „angezeigt“ sei. „Dabei sollten auch die zwischenzeitlichen Entwicklungen des Luftverkehrsmarktes in die Prüfung einbezogen werden“, schreibt er. Und zwar sowohl die jüngsten Insolvenzen europäischer Luftfahrtunternehmen und ihre Folgen für die Verbraucher, als auch die Folgen einer obligatorischen Insolvenzsicherung für die europäischen Luftfahrtunternehmen angesichts der gegenwärtigen Wettbewerbssituation. Aktuell genießen Fluggäste, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise befördert werden, keinen Insolvenzschutz. Dazu zählen laut Billen insbesondere Verbraucher, „die aufgrund der Tarifstrukturen vieler Fluggesellschaften zu frühzeitigen Flugbuchungen mit Vorauszahlungen motiviert werden“. Bereits geleistete Zahlungen wären aber im Insolvenzfall „vermutlich ebenso wenig abgesichert, wie gegebenenfalls zusätzliche Kosten für die Rückbeförderung mit einem anderen Luftfahrtunternehmen“, so Billen in seinem Brief. (dts)
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