Mittelbaden: Lebenshilfen reichen Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein
Die Lebenshilfen der Region Mittelbaden haben am vergangenen Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz eingelegt, wie der SWR kürzlich berichtete. Der neue Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen war am 1. Oktober in Kraft getreten.
Unter anderem hat die Bundesregierung darin festgehalten, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) tätig sind, durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen. Menschen, die zudem in einer besonderen Wohnform leben, müssten demnach bis zu 16 Stunden am Tag einen solchen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Markus Liebendörfer, Vorstand der Lebenshilfe Bezirk Bruchsal-Bretten e.V., äußerte sich in einer Pressemitteilung kritisch über die Regelungen.
Maskenpflicht laut Lebenshilfe „unwürdig“
Sie seien „unwürdig und diskriminierend“. Das Ansteckungsrisiko eines Menschen mit geistiger Behinderung sei grundsätzlich nicht größer als bei anderen Menschen.
Die Maßnahmen sollten deshalb wie bisher je nach Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden, so Liebendörfer.
Neben der eingereichten Verfassungsbeschwerde hätten die mittelbadischen Lebenshilfen auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
Damit wollen sie erreichen, dass die Maskenpflicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nächstmöglich wieder außer Kraft gesetzt wird.
Nicht nur die Lebenshilfen, sondern auch andere Wohlfahrtsverbände und Pflegeeinrichtungen haben stark kritisiert, dass Heimbewohner außerhalb ihres Zimmers Maske tragen müssen.
„Die Maskenpflicht ist ein massiver Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der betroffenen Menschen“, schreiben der „Paritätische“, der Sozialverband VdK sowie verschiedene Einrichtungen in einer gemeinsamen Mitteilung.
Bayern: Keine Maskenpflicht in Werkstätten für Behinderte
In Bayern hatte das Gesundheitsministerium die Maskenpflicht in Werkstätten für behinderte Menschen bereits nach einigen Tagen des Inkrafttretens wieder aufgehoben, so der „Bayerische Rundfunk“ am 5. Oktober.
Bayern habe damit eine missglückte Schutzmaßnahme des Bundes in eine praxistaugliche umgewandelt, erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Die vom Freistaat geäußerte Bitte, den Ländern mehr Befugnisse für abweichende Regelungen zu geben, sei durch den Bund nicht aufgegriffen worden, sagt er.
„Deshalb legen wir das Gesetz in Bayern so aus, dass in diesen Einrichtungen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden kann, wenn die damit verbundenen Nachteile außer Verhältnis zu dem konkreten Schutz stehen“, so Holetschek. (il)
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