Krankschreibungen in Deutschland bald per Videosprechstunde möglich
Ärzte dürfe gesetzlich krankenversicherte Patienten künftig unter bestimmten Bedingungen per Videosprechstunde krankschreiben. Eine entsprechende Anpassung der bundesweit geltenden Regeln beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach eigenen Angaben vom Donnerstag. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Patient der betreffenden Arztpraxis persönlich bekannt ist und die Art der Erkrankung eine Untersuchung per Videoschaltung zulässt.
Außerdem ist die Dauer im Fall einer erstmaligen Krankschreibung auf sieben Tage begrenzt, wie der G-BA in Berlin mitteilte. Ein Anspruch auf Krankschreibung per Video besteht nicht. Die Neuerung habe nichts mit der Corona-Pandemie zu tun, hieß es weiter.
Der G-BA ist das höchste Beschlussorgan der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Er besteht aus Vertretern von Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen und entscheidet über den Leistungskatalog. (afp)
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