Jede vierte gesetzliche Krankenkasse erhöhte ihre Beiträge zum 1. Januar 2017
Rund jede vierte gesetzliche Krankenkasse hat zum Jahreswechsel ihren Versicherungsbeitrag erhöht. Das zeigt eine Auswertung der „Welt“ auf Grundlage der vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) veröffentlichten Beitragsliste. Demnach werden 27 von 113 gesetzlichen Krankenkassen 2017 teurer.
„Der grundsätzliche Druck bleibt im System, die Tendenz zu steigenden Zusatzbeiträgen ebenso“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, der „Welt“. Über das Jahr 2017 hinaus geht Pfeiffer von „deutlich“ höheren Krankenkassenbeiträgen aus.
Erstmals verlangen laut „Welt“ alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Im vergangenen Jahr hatten zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen an der Preisschraube gedreht.
Dass für dieses Jahr mehr Kassen die Beiträge stabil lassen, sei vor allem auf die zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro zurückzuführen, die die Politik aus dem Gesundheitsfonds an die Anbieter verteile, heißt es weiter.
„Das ist erfreulich für die Versicherten, aber leider nur ein Einmaleffekt“, sagte Pfeiffer. Zumal wesentliche Kosten der Reformen der vergangenen Jahre erst noch auf die Kassen zukämen – etwa wenn es um die Finanzierung der Krankenhäuser gehe.
AOK ist nicht optimistisch – ab 2018 wird es eng
Wenig optimistisch sind auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). „Der Gesetzgeber hat mit Geld für Ruhe gesorgt“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, der „Welt“. Spätestens 2018 werde man eine andere Situation vorfinden. Der mit Blick auf das Wahljahr 2017 erfolgte Griff in die Liquiditätsreserve werde sich rächen, so Litsch, das Geld fehle danach.
Für die 55 Millionen GKV-Mitglieder kann die Wahl der Kasse über jährliche Mehrausgaben in Höhe von mehreren hundert Euro entscheiden. Der Kassenbeitrag eines Durchschnittsverdieners mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro bewegt sich demnach 2017 zwischen 5.364 Euro und 5.904 Euro – ein Unterschied von 540 Euro.
Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam bezahlt. Der Satz der Arbeitgeber ist auf 7,3 Prozent gedeckelt, der Satz für Arbeitnehmer liegt bei mindestens 7,3 Prozent. Seit dem Jahr 2015 können Kassen darüber hinaus einen Zusatzbeitrag erheben.
Wer bezahlt die Krankheitskosten von Migranten und Flüchtlingen?
Der Bundestag beschloss, dass die medizinische Versorgung der Migranten ab 1. Januar 2017 auch aus den Liquiditätsreserven der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Dieser Passus versteckt sich im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“.
Darin heißt es: „Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert. Bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt und der damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handelt es sich dabei um vorübergehende finanzielle Auswirkungen.“ (Quelle: Gesundheitsministerium)
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