Immer mehr Hautkrebspatienten in Kliniken
In den deutschen Kliniken werden immer mehr Patienten mit Hautkrebs behandelt. Im Jahr 2015 kamen insgesamt 100.400 Patienten mit dieser Diagnose stationär ins Krankenhaus – das war ein Anstieg um 17,1 Prozent binnen fünf Jahren, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Gut drei Viertel der Patienten waren 65 Jahre und älter.
Knapp ein Viertel (23,1 Prozent) musste sich wegen eines bösartigen Melanoms – sogenannter schwarzer Hautkrebs – behandeln lassen.
Mehr als drei Viertel (76,9 Prozent) waren mit der Diagnose heller Hautkrebs, zu dem das Basalzellkarzinom und das Plattenephithelkarzinom zählen, in Behandlung. Heller Hautkrebs ist deutlich verbreiteter als der gefährliche schwarze Hautkrebs, bildet aber seltener Metastasen.
Mehr Männer als Frauen wegen Hautkrebs behandelt
Schwarzer Hautkrebs trat bei Männern vor allem am Körperrumpf auf, bei Frauen vor allem an den Beinen sowie der Hüfte. Vom hellen Hautkrebs sind dagegen besonders jene Körperregionen betroffen, die verstärkt dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, zum Beispiel im Gesicht, auf der Kopfhaut, an Hals und Ohren.
Männer wurden deutlich häufiger im Krankenhaus wegen Hautkrebs behandelt (57 Prozent) als Frauen (43 Prozent). Im Schnitt blieben die Patienten 4,7 Tage in der Klinik. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kommen deswegen nur sehr selten ins Krankenhaus. Als Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs gelten vor allem zu viel UV-Licht der Sonne und erbliche Veranlagungen.
Hautkrebs – eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland
Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland: Jedes Jahr erkranken nach Angaben der Deutschen Krebsgesellschaft bis zu 200.000 Menschen neu daran.
Die Deutsche Krebshilfe geht sogar von jährlich über 290.000 Neuerkrankungen aus. Allein mehr als 20.000 Diagnosen betreffen den gefährlichen schwarzen Hautkrebs.
Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren – Krebs-Check alle 2 Jahre
Ein Hautkrebscheck hilft, bösartige Hautveränderungen früh zu entdecken. Alle zwei Jahre haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchung bei einem Hautarzt oder einem dafür qualifizierten Hausarzt. Studien zufolge nutzt aber nur ein Drittel diese Möglichkeit. (afp)
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