Herdenimmunität trotz niedriger Impfquote? 99 Prozent der Briten haben Antikörper
Laut dem britischen Büro für Nationale Statistik (ONS) haben 99 Prozent der Bürger Großbritanniens Antikörper gegen SARS-CoV-2 entwickelt. Die von Medizinern erwünschte und von Politikern gefürchtete Durchseuchung ist damit praktisch abgeschlossen und Herdenimmunität vermutlich nicht nur jenseits des Ärmelkanals erreicht.
Mit Stand vom 6. April schreibt das ONS:
„Schätzungsweise 98,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in England, 98,8 Prozent in Wales, 99,0 Prozent in Nordirland und 98,9 Prozent in Schottland hatten [Mitte März] Antikörper gegen COVID-19 im Bereich des Grenzwertes von 179 Nanogramm pro Milliliter.“
Leichte Unterschiede zeigen sich ebenfalls zwischen Altersgruppen. Der Anteil von Personen über 16 Jahren mit Antikörpern schwankt zwischen 98,2 Prozent (16- bis 24-Jährige in England) und 99,4 Prozent (Schottland, 65 bis 74 Jahre). Jüngere Personengruppen liegen in allen Landesteilen teils leicht darunter.
Gleichzeitig weisen die Autoren daraufhin, dass „ein negativer Test nicht bedeutet, dass eine Person keinen Immunschutz hat, sondern dass derjenige nicht genügend Antikörper hat, um im Test nachgewiesen zu werden.“ Angesichts der Entwicklung in den letzten Wochen ist daher davon auszugehen, dass alle Briten Corona-Antikörper haben. – Und das, obwohl die Impfquote im Vereinigten Königreich leicht unter der deutschen liegt.
Über 80 Millionen Deutsche geschützt?
In Deutschland gibt es dazu jedoch kaum Daten, denn das Vorhandensein von Antikörpern wird hierzulande weder aktiv getestet, noch wird der selbst erbrachte Nachweis von Antikörpern als Schutz anerkannt. Blutuntersuchungen ergaben im Rahmen der SeBluCo-Studie des RKI, dass im September 2021 bereits 87,6 Prozent der Spender eine nachweisbare Menge Antikörper im Blut hatten. Etwa jeder Fünfte hatte seinen Immunschutz ausschließlich auf natürlichem Wege erhalten.
In Großbritannien hatten zu diesem Zeitpunkt laut ONS knapp über 60 Prozent der Testpersonen Corona-Antikörper in der oben genannten Konzentration. Inwiefern diese Zahlen vergleichbar sind, bleibt in Ermangelung genauerer Angaben des RKI offen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Immunität grundlegend ähnlich entwickelt. Somit dürfte der Anteil in der Deutschen mit Antikörpern noch höher sein. Demzufolge wären hierzulande über 99 Prozent der Bevölkerung in gewissem Maße geschützt.
Sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland gibt es bislang keine anerkannten Grenzwerte für Corona-Antikörper. Aus diesem Grund ist bis heute nicht klar, ab welcher Antikörperkonzentration eine Person geschützt ist. Ebenfalls ungewiss ist, ob es einen solchen Grenzwert überhaupt gibt. Erfahrungen aus der medizinischen Praxis zeigen, dass von zwei Personen mit identischem Antikörperspiegel eine schwer erkranken kann, während die andere keinerlei oder nur leichte Symptome zeigt.
„Das Einzige, worauf es ankommt, sind Antikörper.“
In Deutschland gilt als geschützt, wer „vollständig geimpft“ ist oder „genesen“ ist. Wer konkret in den Genuss des 2G-Status kommt, ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 22a geregelt und für den Laien durchaus verwirrend. Grundlegend kann – aktuell – davon ausgegangen werden, dass man mit drei Dosen als „geimpft“ zählt und dass „genesen“ ist, wessen positiver PCR-Test mindestens vier Wochen und maximal 180 Tage zurückliegt, unabhängig davon, ob er Symptome hatte und/oder ärztlich behandelt wurde.
Im Gegensatz dazu erklärte der Entwickler des Lübecker Impfstoffes Lubecavax, Professor Dr. Winfried Stöcker im Interview mit Epoch Times: „Das Einzige, worauf es ankommt, sind Antikörper.“ Ein Nachweis des Immunschutzes wird vom RKI jedoch nach wie vor sowohl für Genesene als auch Geimpfte ausdrücklich nicht empfohlen.
Dies widerspricht der langjährigen medizinischen Praxis. Mehrere Personen aus Gesundheitsberufen berichteten Epoch Times, dass regelmäßig vor Impfungen auf Antikörper getestet und bei positivem Nachweis auch auf turnusmäßige Impfungen verzichtet werde.
Antikörpernachweis „nicht empfohlen“
Dass eine umfassende ärztliche Beratung zur COVID-Impfung, auch bezüglich einer etwaigen bereits natürlich erworbenen Immunität, möglichst unterlassen werden soll, zeigt eine Richtlinie der Ärztekammer Österreichs, in der haftungsrechtliche Konsequenzen angedroht werden. In den FAQ heißt es dort unter Punkt 1.7 „Ist eine Impfung sinnvoll, wenn ich möglicherweise bereits an COVID-19 erkrankt war, aber keinen positiven PCR-Befund habe?“:
„Eine Antikörperbestimmung zur Verifizierung des Serostatus soll nicht als Entscheidungsgrundlage für eine COVID-19-Impfung durchgeführt werden. […] Eine Antikörpertestung ist vor einer Impfung nicht erforderlich und nicht empfohlen.“
Sollte zudem „basierend auf dem Nachweis von Antikörpern […] von einer Impfung gegen COVID-19 abgeraten“ werden und die Person dennoch an COVID-19 erkranken, könne „dies auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben, weil es klar im Gegensatz zur ausdrücklichen medizinischen Empfehlung steht.“
Eine ähnliche Formulierung findet sich im „Epidemiologischen Bulletin“ der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut. Unter anderem in der Ausgabe vom 27. Januar 2022 heißt es dort: „Bei unbekanntem Impfstatus, das heißt bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation von Impfungen, ist im Interesse der zu schützenden Person von fehlenden Impfungen auszugehen.“
Auf die Frage, wie man die Wirksamkeit der verabreichten Impfung überhaupt messen kann, wenn Antikörper-Untersuchungen nicht herangezogen werden sollen, antwortete das RKI gegenüber Epoch Times: „Die Wirksamkeit einer Impfung wird nicht auf Einzelpersonenebene gemessen, siehe die Erläuterungen zur Impfeffektivität im Wochenbericht.“
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