Whistleblower: So werden Schwerstkranke zu Corona-Toten gemacht

98 Patientenakten, 98 Schicksale. Manche haben die Diagnose COVID-19 überlebt, andere sind damit gestorben. Ein Whistleblower hat all ihre Patientenakten untersucht. Im Corona-Ausschuss sprach er über seine erschütternden Erkenntnisse.
Von 18. März 2021

Am 13. März hat der bekannte Jurist Dr. Reiner Fuellmich auf seinem Telegramkanal eine Videoaufzeichnung der Sitzung des Corona-Ausschusses veröffentlicht. Mit dabei waren die Anwältin Viviane Fischer und ein Whistleblower, der über brisante Daten aus 98 ausgewerteten Patientenakten berichtete. Bei seinen Untersuchungen ging er der Diagnose COVID-19 bei lebenden und toten Patienten nach, mit einem haarsträubenden Ergebnis.

Von den 98 Patientenakten kommen 63 aus einem städtischen Krankenhaus. 30 Akten stammen direkt von dem Betreiber eines Pflegeheims. „Das sei wie ein Sechser im Lotto“, beschrieb der Whistleblower das Erhalten der Dokumente. Weiter liegen ihm noch fünf individuelle Akten vor, die von Familienangehörigen übersandt wurden. Gefragt nach dem Ergebnis seiner Untersuchungen, antwortet der Experte, dessen Expertise vom Corona-Ausschuss überprüft wurde:

Es gibt keine andere Formulierung als ‚vernichtend‘. Da ist so gut wie keine einzige saubere Akte dabei.“

Das kann er auch sehr sachlich belegen. Die Todesursache COVID-19 ist nach seiner Einschätzung in diesen Akten „völlig unhaltbar“ und juristisch angreifbar. „Bei den einzelnen Fällen in den Patientenakten gibt es auch Personen, die bis zum heutigen Tag davon überzeugt sind, schwerst an COVID-19 erkrankt gewesen zu sein“, erklärte der Mann, und das, obwohl die Patientenakten einen anderen Schluss zulassen.

Der PCR-Test als Basis

Für die Auswertung der Patientenakten sei es wichtig zu verstehen, dass ein PCR-Nachweis von SARS-CoV-2 „streng genommen keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit des Erregers oder eine Infektiösität der betreffenden Person zulässt“, so der Whistleblower. Dennoch werde ein positiver PCR-Nachweis als Äquivalent einer Infektion mit SARS-CoV-2 gewertet. Insoweit zitierte der Experte Quellen, nach denen eine Person, bei deren PCR-Test der CT-Wert über 30 lag, nicht als infektiös gilt.

„Was aber ganz spannend wird, ist, wenn Sie an eine Fachfrau oder Fachmann geraten, die bis in Regierungskreise Verhandlungen führen, und die Ihnen erzählen, was für Schweinereien, was für Betrügereien und Schmierereien hinter den Kulissen laufen.“

Vorliegend würden alle Beteiligten, auch die Bundesregierung, wissen, dass die Tests in ihrer Qualität „völlig mangelhaft sind“, erklärte der Mann mit unkenntlich gemachter Stimme weiter.

Wie verbohrt muss man im Kopf sein, um nicht zu begreifen, dass die Teststrategie, die jetzt gerade gefahren wird, völlig blödsinnig ist.“

Ein PCR-Test ohne Anamnese – egal ob positiv oder negativ – sei unzulässig in der medizinischen Diagnostik. CT-Werte von 30 und höher dürften nicht zu einer COVID-19-Diagnostik führen. Erhöhte Körpertemperatur, Husten, Schnupfen und Geschmacksverlust würden keine COVID-19-Diagnose erlauben. „Wenn die Symptome hohes Fieber und Atemnot fehlen, ist die Anamnese nicht brauchbar“, so der Whistleblower weiter.

Falsch-Diagnosen

Der Experte deckt anhand einer Patientenakte auch auf, dass eine Person durch eine Falschbehandlung einen Teilverlust des linken Zeigefingers erlitt, weil das Pulsoximeter die Durchblutung des Fingers unterbunden hatte. In der Patientenakte sei es hingegen so dargestellt worden, dass das Coronavirus dafür verantwortlich sei.

Weiter berichtete er, dass es sich bei dieser Person um einen Komapatienten handelte. Am zweiten Tag als der Patient im Koma lag, sei dieser mit dem Antirheumatikum Tocilizumab behandelt worden. Das Medikament wirke aber immunsupressiv – also eine „absolute Kontraindikation“, da eine Behandlung mit diesem Mittel bei Patienten „mit aktiven Infektionen“ nicht verabreicht werden dürfe, betonte der Whistleblower.

„Das steht in der Fachinformation [des Medikaments]“, sagte er. Dass diese Person überhaupt überlebt habe, sei ihrem ursprünglichen guten Gesundheitszustand zu verdanken.

Eine weitere neunseitige Akte betrifft den Fall eines 80-jährigen dementen Pflegeheimbewohners aus Berlin, der seit 2015 beatmet wurde. Am 28. Februar 2021 wurde ein positiver PCR-Schnelltest im Pflegeheim von der Berliner Charité als Diagnostikum zugrunde gelegt. Das schriftliche Testergebnis sei jedoch nicht in der Akte angeheftet, sodass auch der wegweisende CT-Wert nicht ersichtlich sei, berichtete der Whistleblower.

Schließlich sei der schwerst vorgeschädigte Mann – der 13 Dauermedikamente pro Tag einnahm – ins Krankenhaus eingeliefert worden, weil er die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigert habe. Er habe „eine klare Exsikkose“ gehabt (starker Flüssigkeitsmangel/Austrocknung), betonte der Whistleblower. Der Patient sei daraufhin mit einem Antibiotikum behandelt worden – also gegen einen bakteriellen Infekt und keinen Virus. Aufgrund eines Röntgenbefunds sei später aber die Diagnose COVID-19 gestellt worden. „Das ist skandalös.“

Was die Geschichte jedoch noch dramatischer mache, so der Hinweisgeber, sei der Eintrag in der Krankenakte. Dort hieß es demnach, der Mann habe sich die EKG-Elektroden abgerissen. Der Patient hätte stundenlang allein im Zimmer gelegen und sei letztlich an Aspiration, also wahrscheinlich an seiner eigenen Spucke, gestorben, erklärte der Experte weiter.

„Ich weiß nicht, was diese Menschen in der Charité reitet.“ Was ihn richtig an der Sache störe, sei der bewusste Versuch mit, seiner Meinung nach krimineller Energie, aus einem schwerstkranken Mann einen COVID-19-Toten zu machen. „Das ist unfassbar.“

Tödliche Odyssee eines über 40-Jährigen

Auch die Akte eines 1974 geborenen Mannes aus Berlin befindet sich in den Händen des Whistleblowers. Bei dem Mann handelt es sich um einen schwerst psychisch und physisch gestörten Menschen. „Das ist eindeutig, die Akte habe ich ebenfalls vorliegen“, so der Whistleblower. Der Mann befand sich demnach in einer Klinik und wurde „klipp und klar“ in der Zeit vom 9. bis 23. Dezember viermal negativ auf SARS-CoV-2 getestet.

Irgendwann sei dann ein positiver PCR-Test mit „undokumentiertem CT-Wert“ aus dem Labor der Charité gekommen und der Mann sei am 23. Dezember als „Kontaktperson“ ausgewiesen worden, erklärte der Whistleblower. Woher jedoch die in der Akte eingetragene Information komme, dass bei dem Mann bereits am 21. Dezember „schwache Signale in der PCR“ vorlagen, konnte der Whistleblower nicht nachvollziehen. „Das passt alles vorn und hinten nicht“, sagte er.

Nach diesem Vorfall verließ der 47-Jährige am 23. Dezember die Klinik. Einige Tage später landete er jedoch in der Charité, wo man dokumentierte: „Trotz negativem COVID-19-Schnelltest und anamnetisch berichteter strenger Selbst-Isolation aus Furcht vor Ansteckung, konnte ein COVID-19-Verdacht nicht zu 100 % ausgeräumt werden.“

Das ist eine Unverschämtheit“, betonte der Whistleblower.

Später sei der „Befund passend zu atypischer Pneumonie DD (Differenzialdiagnose) COVID-19“ vermerkt worden. Dem Mann sei dann ein Medikament verabreicht worden, dass bei Infekten „nur mit höchster Vorsicht“ zu geben sei, erklärte der Whistleblower weiter. Das Medikament könne sogar Infekte verstärken.

Am 30. Dezember habe die Klinik dem Patienten dann noch einen Termin zur Kunstherzbesprechung für den 4. März 2021 vermittelt. „Dass der Mann schwerstkrank war, hindert ja nicht daran, noch einmal mit einem Kunstherzen Geld zu verdienen“, kritisierte der Whistleblower. Im weiteren Verlauf sei bei dem Patienten dann eine antibiotische Therapie erfolgt, also eine antibakterielle Behandlung. Der Zustand des Patienten habe sich weiter verschlechtert.

Schließlich verstarb der 47-Jährige am 12. Januar 2021 in der Charité „an Herzversagen bei bekannter Kariomypathie nach klinisch überstandener COVID-Infektion“, heißt es in der Patientenakte. Im Leichenschauschein wurde unter Punkt drei „Infektionsgefahr“ angekreuzt.

Damit sei der Verstorbene nach Einschätzung des Whistleblowers definitiv als Corona-Toter in die Statistik eingegangen. „Diese Dokumentation der Charité vom 12. Januar ist eine Unverschämtheit“, schilderte der Whistleblower. COVID-19 habe beim Versterben des Patienten „überhaupt keine Rolle“ gespielt.

Vorgenannte Fälle sind nur einige Beispiele.

Mehr tragische Fälle sind im Video zur Anhörung der Stiftung Corona-Ausschuss mit den Anwälten Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich aufgeführt. Epoch Times wandte sich bezüglich der Informationen des Whistleblowers an Juristin Viviane Fischer.

Sie erklärte, dass der Whistleblower dem Ausschuss im Hinblick auf Identität und Profession bekannt sei. „Diese Informationen sind geprüft und es ist festgestellt worden, dass er tatsächlich Experte seines Fachbereichs ist und zur korrekten Interpretation der ihm vorliegenden Informationen in Kompetenz und Charakter befähigt ist“, so die Einschätzung des Corona-Ausschusses.

Dieses Gremium sei nun dabei, mit den Angehörigen und Betroffenen wegen Fehlbehandlungen und Fehldiagnosen Kontakt aufzunehmen. Zudem werde weiteren Hinweisen nachgegangen. In Absprache werde Klage durch spezialisierte Anwälte erhoben.

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