Selbstkosten für Pflegebedürftige steigen
Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen immer mehr Geld aus eigener Tasche für die Unterbringung in Heimen aufbringen.
Im Bundesdurchschnitt sind die Kosten, die Heimbewohner selbst tragen müssen, im Januar 2019 auf 1830 Euro monatlich gestiegen, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Samstag) unter Berufung auf eine neue Statistik des Verbandes der Ersatzkassen berichtet. Das sei ein durchschnittlicher Anstieg der monatlichen Kosten in Höhe von 58 Euro im Vergleich zum Januar 2018. Diese Summe setze sich zusammen aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sowie einem Pflegekosteneigenanteil, den das Heim festsetzt (derzeit durchschnittlich 655 Euro).
Vergangenen Dienstag hatten schon die Verbraucherzentralen Änderungen bei der Pflegeversicherung gefordert, um Betroffene vor weiter steigenden Zahlungen zu schützen. „Der Pflegefall darf nicht länger zur Kostenfalle werden“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollten daher künftig automatisch jährlich erhöht werden – orientiert an der Inflationsrate und an steigenden Personalkosten. Wie bisher schon die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung brauche zudem auch die Pflegeversicherung einen Zuschuss aus Steuergeld.
Pflegebedürftige oder Angehörige müssen einen Eigenanteil leisten, weil die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst bezahlt werden müssen neben einem Eigenanteil für die Pflege an sich zum Beispiel auch Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim. Die Belastungen sind je nach Bundesland aber unterschiedlich hoch. Besonders tief müssen Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen in die Tasche greifen, auf sie kommen durchschnittlich Lasten von 2252 Euro zu. Am günstigsten ist es in Sachsen-Anhalt mit 1218 Euro. Experten erklären die unterschiedliche Höhe der Kosten auch mit regional unterschiedlichen Löhnen und Vorgaben für die Personalausstattung. (dpa)
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