Diese Lebensmittel könnten bald Insekten enthalten

Ab dem 10. Februar ist laut EU der Einsatz von Mehlwurm-Pulver zum Beispiel in Brot oder Teigwaren zulässig. Aber auch die Verwendung des Insekts für andere Lebensmittel wie Milchprodukte oder sogar Konfitüre ist erlaubt. Wer wissen will, ob und wieviel Insekt in seinem Toastbrot oder Käse steckt, muss ab jetzt im Supermarkt das Kleingedruckte lesen.
Titelbild
Mehlwürmer im Essen sind jetzt erlaubt.Foto: FABRICE COFFRINI/AFP via Getty Images
Von 6. Februar 2025

Während am 20. Januar 2025 die Medienaufmerksamkeit auf die Inauguration von Donald Trump gerichtet war, wurden in Brüssel neue Weichen für den Alltag der knapp 450 Millionen EU-Bürger gestellt. Nicht um „hohe Tiere“ ging es bei einer neuen EU-Verordnung, sondern um die kleinsten der Kleinen: Insekten. Mit ihrer Unterschrift hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an diesem Tag ein neues Lebensmittel zugelassen: den gelben Mehlwurm. 

Zuvor hatte es den Versuch der Verhinderung im EU-Parlament gegeben. Der Einspruch, der hauptsächlich von Fraktionen der europäischen Rechte angestrebt wurde, ist allerdings mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit hat die Europäische Kommission eine spezifische Durchführungsverordnung erlassen, die das Inverkehrbringen von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven des Mehlwurms (Tenebrio molitor) genehmigt. Die neue Verordnung betrifft die Verwendungsmöglichkeiten des Mehlwurms in verarbeiteter Form. Das Insekt darf jetzt getrocknet oder pulverisiert in Produkten wie Brot, Nudeln oder Proteinriegeln verwendet werden. Die pulverisierten Larven werden aber auch in Käse, Milchprodukten und Marmeladen sowie weiteren Lebensmitteln zu finden sein, die für die – so steht es in der Verordnung – „allgemeine Bevölkerung“ bestimmt sind.

Was genau landet jetzt in Wurst und Käse?

Das Insekt ist als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Es handelt sich um die Larven des Mehlkäfers. Der gelbe Mehlwurm galt bisher als Schädling. Nun heißt es in der EU-Verordnung 2025/89: „UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor darf in der Union in Verkehr gebracht werden. UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor wird in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.“

Des Weiteren steht in der neuen EU-Verordnung, dass das Unternehmen Nutri’Earth, beginnend mit dem 10. Februar 2025, dieses UV-behandelte Mehlwurmpulver in der Europäischen Union in Verkehr bringen darf, exklusiv für die nächsten fünf Jahre. Das französische Unternehmen Nutri’Earth hatte den Mehlwurm-Antrag in Brüssel vor mehr als fünf Jahren gestellt. Im Sommer 2023 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten dazu ab: Das mit UV-Licht behandelte Pulver aus ganzen Larven ist „unter den vorgeschlagenen Bedingungen und Verwendungsmengen sicher“.


Wie viel Wurm ist zukünftig in Lebensmitteln?

Der Mehlwurm als Lebensmittel hat einen langen Weg hinter sich: 

Die EU hatte bereits 2015 eine Verordnung erlassen, um die Bewertung und Zulassung sogenannter neuer Lebensmittel zu vereinfachen und europaweit zu zentralisieren. Diese ist 2018 in Kraft getreten. Die Zulassung des gelben Mehlwurms als neuartiges Lebensmittel erfolgte erstmals am 4. Mai 2021. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schrieb damals:

„Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor (Mehlwurm) darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Außerdem kann sie als Zutat bis zu einem Anteil von 10 Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden.“ Das Etikett müsse wegen möglicher allergischer Reaktionen einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaub-Milben tragen. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder ggf. Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

Epoch Times hat beim Ministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachgefragt, wie der Endverbraucher sicherstellen kann, dass er beim Bäcker keine Insekten kauft, wenn er das nicht will.

Unter Berufung auf die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel, erklärte das Ministerium: „Je nach Form lautet die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, ‚gefrorene Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)‘, ‚getrocknete Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)‘ oder ‚pulverförmige Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)‘.“

Es sei erlaubt, solche Produkte herzustellen und zu verkaufen, es bestehe aber Kennzeichnungspflicht. „Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel, wie sie in Bäckereien beispielsweise angeboten werden, gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Unter anderem muss die Bezeichnung des Lebensmittels sowie das Zutatenverzeichnis gut sichtbar, deutlich und gut lesbar z.B. in Form eines Schildes auf oder in der Nähe des Lebensmittels oder durch einen Aushang in der Verkaufsstätte bereitgestellt werden“, so das Verbraucherschutzministerium.

 Auch andere Insekten zugelassen

Wenn Insekten verarbeitet werden, muss das genau wie bei allen anderen Zutaten im Zutatenverzeichnis angegeben werden, betont auch der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V. Das Zutatenverzeichnis enthält alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis bei der Hausgrille lautet z. B. „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis beim Getreideschimmelkäfer lautet entweder, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Neben dem lateinischen Namen wird also auch die jeweilige deutsche Bezeichnung angegeben, so der Verband.

Wer also in Zukunft sicher sein will, dass im Käse oder den Spaghetti auf seinem Teller keine Insekten sind, sollte im Supermarkt auf das Kleingedruckte schauen.

Laut Verbraucherschutzministerium sind folgende Insekten als neuartiges Lebensmittel zugelassen bzw. werden dies demnächst sein (Verordnung (EU) 2017/2470)

– Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren, getrocknet und pulverförmig
– Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)
– Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer), gefroren, als Paste, getrocknet und in Pulverform
– Locusta migratoria (Wanderheuschrecke), gefroren, getrocknet und in Pulverform
– Getrocknete Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer)
– Gefrorene, getrocknete und pulverförmige Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)

Proteinreiches Superfood oder Ekelkost?

Insekten gelten dank ihrer geringeren Umweltbelastung und ihres hohen Nährwerts als nachhaltige Proteinquelle, schrieb  Epoch Times anlässlich der Mehlwurm-Erstzulassung in der EU 2021. „In vielen Teilen der Erde sind Grillen, Heuschrecken oder Mehlwürmer bereits Alltagskost. In Europa ist der Verkauf von Lebensmittel mit Insekten nicht grundsätzlich verboten, fristet bislang aber ein Nischendasein.“

„Warum wollen Lebensmittelproduzenten Würmer einsetzen?“ fragte „Blick“ und gab selbst die Antwort:

Die Firmen sparen Geld. Mehlwürmer werden in Getreideanbauregionen aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten gezüchtet.“

Gleichzeitig könnten sie auch dabei helfen, etwas gegen den Klimawandel zu tun. Denn: Ihr ökologischer Fussabdruck sei  kleiner als der vieler anderer Zutaten in bestimmten Lebensmitteln. Insbesondere wenn tierische Produkte von Rindern und Schweinen zum Einsatz kommen. „Die Produktion von Mehlwürmern ist im Vergleich zur Viehzucht effizienter, da zum Beispiel weniger Futter und Platz gebraucht wird.“

Akzeptanz in der Bevölkerung?

Im Jahr 2023 wurde eine repräsentative Studie veröffentlicht, in der die Akzeptanz in der Bevölkerung zu Würmern, Insekten und anderen Krabbeltieren in alltäglichen Lebensmitteln erfragt wurden. Epoch Times berichtete. 

Das EU-Forschungsprojekt Sustainable Insect Chain (Nachhaltige Insektenkette) kam zu dem Ergebnis, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung solche Nahrungsmittel akzeptieren würde. Die Befragten seien kaum bereit, für Nahrungsmittel aus Insekten Geld auszugeben, wie das „Agrar-Presseportal“ das Ergebnis zusammenfasste. Im Gegenteil: Stattdessen sollte es vielmehr einen finanziellen Anreiz oder eine Art Prämie dafür geben, dass man zu Insekten-Lebensmitteln greift.

Vor allem seien es Ekel und die Angst, von solchen Nahrungsmitteln krank zu werden, die die Ablehnung begründen. 64 Prozent der befragten Deutschen sind dem Forschungsprojekt sogar sogenannte „Never-Taker“, die niemals solche Lebensmittel zu sich nehmen wollten.

Insekten-Nudging

So war Bestandteil der Untersuchung, herauszufinden, wie die Akzeptanz zu erhöhen sei. Es zeigte sich, dass Vertrauen ein wichtiger Faktor ist, der die Akzeptanz beeinflusst.

„Bei Menschen, die Lebensmittel aus Insekten als sicher ansehen, sie also nicht als gesundheitsschädlich einschätzen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie solche Nahrungsmittel auch kaufen“, so die Politikwissenschaftlerin und Studienmacherin Mariam Nikravech. Um die Ablehnung der  „Never-Taker“ aufzuweichen sei es vor allem wichtig, so Mariam Nikravech, dass sie mit insektenbasiertem Essen in Kontakt kommen und die Möglichkeit haben, es zu kosten.

Im Juli berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber, dass auch Influencer wichtig seien, die einen neuen Asien-Trend auch in Europa kreieren können: „Singapur ist das Elysium der Kulinarik. Jetzt kommen Würmer und Käfer auf den Tisch – und dann auf Instagram.“



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion