Bundestag verabschiedet zweite Stufe der Pflegereform
Neben der Besserstellung von Demenzkranken wird mit dem neuen Gesetz unter anderem die Pflegeeinstufung verändert: Statt der drei bisherigen Pflegestufen wird es ab 2017 fünf Pflegegrade geben.
"Mehr Zeit für die Pflege, weniger Zeit für das Papier", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei der abschließenden Beratung im Bundestag.
Der Abbau an Bürokratie dürfe allerdings nicht zum Abbau von Pflegepersonal führen, so der CDU-Politiker. Nach der Reform sollen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen werden.
Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit künftig in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Das Zweite Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz für Steuerzahler um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns. (dts/ks)
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