BGH-Urteil zu Patientenverfügungen: Union nimmt Maas in die Pflicht

"Es kann nicht sein, dass der letzte Wille eines Menschen an Formfehlern scheitert" - Ärztliche Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen müssten in einer Patientenverfügung konkretisiert werden.
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Patientenverfügungen müssen vollkommen klar formuliert sein
Epoch Times7. September 2016

Nach dem BGH-Urteil zu Patientenverfügungen sieht die Union Nachbesserungsbedarf und stellt entsprechende Forderungen an Justizminister Heiko Maas. „Es kann nicht sein, dass der letzte Wille eines Menschen an Formfehlern scheitert“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Gitta Connemann (CDU), am Mittwoch. Hier stehe der Bundesverbraucherschutzminister in der Pflicht.

Er müsse prüfen, welche Standards bei Patientenverfügungen notwendig seien.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), wonach eine Patientenverfügung vollkommen klar sein muss. Es reiche beispielsweise nicht „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, heißt es in dem Beschluss des BGH. Bestimmte ärztliche Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen müssten in einer Patientenverfügung konkretisiert werden. (dts)



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