Ab 1. Januar werden die Krankenversicherungen teurer
Der Bundestag beschloss, dass die medizinische Versorgung der Migranten ab 1. Januar 2017 auch aus den Liquiditätsreserven der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Dieser Passus versteckt sich im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“.
Darin heißt es: „Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert. Bei erfolgreicher Integration in den Arbeitsmarkt und der damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handelt es sich dabei um vorübergehende finanzielle Auswirkungen.“ (Quelle: Gesundheitsministerium)
Somit werden die Kosten der medizinischen Behandlung der Migranten verschleiert und die „schwarze Null“ bleibt erhalten. Die Menschen, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, sind nicht betroffen und nicht beteiligt.
Zusatzbeiträge der „Gesetzlichen“ steigen um 0,2 – 0,3 Prozentpunkte
Die Ärztezeitung schrieb, dass die „Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr um voraussichtlich 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen.“ Dies sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer.
Bis 2019 prognostizierte Dr. Pfeiffer einen Anstieg der Zusatzbeiträge auf dann durchschnittlich 1,8 Prozent. Derzeit liegt dieser Wert bei knapp 1,1 Prozent.
Im Bundestagswahlkampf werden diese Steigerungen möglichst gering ausfallen, nach der Wahl wird es wohl zu stärkeren Erhöhungen kommen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2017 – von 50.850 auf 52.200 Euro.
Pflegestufen – noch dieses Jahr einen Antrag stellen sichert die jetzigen Leistungen
Ab 2017 kommt es zu einer Erweiterung der Pflegestufen für Pflegebedürftige – jedoch nur für neue Fälle. Bisherige Pflegebedürftige haben Bestandsschutz.
Das maximale Pflegegeld steigt: „In der ambulanten Pflege von monatlich 728 Euro (Pflegestufe 3) auf 901 Euro (Pflegegrad 5) und bei vollstationärer Versorgung von 1995 Euro (für Härtefälle in der Pflegestufe 3) auf 2005 Euro (Pflegegrad 5)“, schreibt der „Focus„.
Es lohnt daher, noch dieses Jahr einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stellen. Selbst wenn der Gutachter erst 2017 kommt, besteht durch die Antragstellung (2016) die Möglichkeit, sich noch nach den alten Stufen beurteilen zu lassen.
Menschen mit niedriger Pflegestufe, die ohnehin planen, ins Pflegeheim zu gehen, sollten überlegen, noch dieses Jahr umzuziehen: „Nur so erhält der Pflegebedürftige Bestandsschutz beim Eigenanteil an den Pflegekosten“, erklärt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
Dadurch könnte es möglich sein, die höheren Leistungen der jetzigen Pflegestufen I und II auch ab 2017 zu erhalten.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen auch
Für Arbeitnehmer steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 2,35 auf 2,55 Prozent (bei Kinderlosen von 2,6 auf 2,8 Prozent), zusätzlich steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4237 auf 4350 Euro.
Bis zu 30 Prozent: Beiträge zu den Privaten Krankenkassen steigen ebenfalls
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schrieb, dass ca. 6 von 8,8 Millionen privat versicherten Deutschen ab 1. Januar mehr für die Private Krankenversicherung zu zahlen haben. Dabei sollen durchaus Steigerungen um bis zu 30 % zu erwarten sein, im Durchschnitt 11 Prozent.
Was ist der Grund für diese große Steigerung? Die Ratingagentur Assekurata erklärte: Zahlt man in eine Private Krankenversicherung ein, wird ein Teil als Puffer für das Rentenalter zurückgestellt. Dieser Pufferbetrag wird an den Kapitalmärkten angelegt und bisher wurde mit einem Zinsgewinn von 3,5 Prozent kalkuliert. Durch die aktuelle Niedrigzinspolitik sind die 3,5 Prozent kaum zu erreichen. Das führt zu sinkenden Einnahmen und damit zu fehlenden finanziellen Mitteln der privaten Krankenversicherungen. Damit muss das Geld aus einer anderen Quelle kommen – und so bleibt nur die Möglichkeit, die Beiträge zu erhöhen.
Ab 2017 ist es erst ab einem Jahreseinkommen von 57.600 Euro möglich, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln (bisher 56.250 Euro). Für Beamte lohnt sich ein Wechsel, da es bis zu 80 Prozent staatlichen Zuschuss für die Beitragszahlung gibt, auch für die Angehörigen in der Familienversicherung.
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