Verfassungsrechtler: Unkontrollierte Einwanderung seit 2015 „der schwerste Verfassungsbruch in der Geschichte der BRD“

Seit 2015 begeht die Bundesregierung immer wieder einen Verfassungsbruch, sagte der ehemalige Bundesverteidigungsminister, Verfassungsrechtler und Berliner Anwalt, Prof. Dr. Rupert Scholz in einem Interview mit der „Jungen Freiheit“.
Epoch Times29. Juli 2019

Seit 2015 begeht die Bundesregierung immer wieder einen Verfassungsbruch, sagte der ehemalige Bundesverteidigungsminister, Verfassungsrechtler und Berliner Anwalt, Prof. Dr. Rupert Scholz in einem Interview mit der „Jungen Freiheit“.

„Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, dass die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat“, meinte das CDU-Mitglied.

So habe die Bundesregierung Artikel 16a des Grundgesetzes nicht nur zu Beginn der Migrationskrise 2015 gebrochen, sondern tue dies immer noch. „Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt“, so Scholz weiter.

Laut Artikel 16a haben Personen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland.

Was 2015 passiert sei, „war nicht nur ‚ein‘ Verfassungsbruch – sondern der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben“, fügte der Ex-Verteidigungsminister hinzu. 

Außerdem widersprach Scholz dem Argument, dass die Öffnung der Grenzen mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, gerechtfertigt gewesen sei.

„Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen. Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab“, meinte er.

In dem Interview sprach Scholz zudem über die AfD. Sie sei „die einzige Partei, die hier die Dinge klar beim Namen nennt. Das sollte den anderen doch zu denken geben.“ 

Bereits 2015 sagte der CDU-Politiker: „Der Deutsche Bundestag spiegelt gar nicht mehr das wider, was die Stimmung in der Bevölkerung ist. In einer Demokratie muss man natürlich aber auch mal Stimmungen aus der Bevölkerung aufnehmen, gerade, wenn es um Sorgen und Ängste geht – dem muss man Rechnung tragen – weil sonst hebt man ab, buchstäblich“, so der ehemalige Bundesverteidigungsminister.



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