Umwelthilfe will elf weitere Städte wegen zu hoher Stickstoffdioxidwerte verklagen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen gegen elf weitere Städte angekündigt, um diese zur Einhaltung der Grenzwerte von Luftschadstoffen wie Stickstoffdioxid zu veranlassen. Es gehe um die „schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätswerte in besonders hoch belasteten Städten“, teilte die Organisation am Donnerstag in Berlin mit. Demnach erhöht sich die Gesamtzahl der Klagen der DUH gegen Städte damit auf 28.
Ziel der DUH ist es, kommunale Behörden gerichtlich zur Durchsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu zwingen, darunter auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
Die Einhaltung der Grenzwerte sei nur „durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen“ möglich, erklärte sie. In Städten mit „deutlichen Überschreitungen“ werde dies „ohne Diesel-Fahrverbote nicht machbar sein“.
Die DUH stützt sich bei ihrem Vorgehen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dessen Richter hatten vor rund einem Monat entschieden, dass Städte zur Erfüllung der Vorgaben grundsätzlich Fahrverbote verhängen dürfen. Dabei muss demnach aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, etwa mit Blick auf Handwerkerfahrzeuge.
Auch nach dem Leipziger Urteil verweigerten Behörden und Politik die notwendigen Maßnahmen, kritisierte die DUH. Sie habe Anfang März insgesamt 40 Städte angeschrieben. Deren Antworten zeigten, dass immer noch nahezu alle die nötigen Schritte scheuten. Sie habe sich deshalb dazu entschieden, in elf weiteren besonders dringlichen Fällen Klagen einzureichen.
Dabei handelt es sich den Angaben der Organisation zufolge um Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Offenbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen.
Wer ist die Deutsche Umwelthilfe?
Die Deutsche Umwelthilfe sei ein Sonderfall in der deutschen Umweltschutz-Szene, schrieb die „Frankfurter Allgemeine“ im Jahr 2016. Der Verband habe nicht mal 300 Mitglieder und hat seinen Sitz in Radolfzell am Bodensee sowie eine Geschäftsstelle in Berlin.
Seine Einnahmequelle sind hauptsächlich Prozesse und Vertragsstrafen. Der Verband ist vom Bundesverwaltungsamt anerkannt als „klageberechtigter Verbraucherschutzverband“ und könne „Unternehmen vor Gericht bringen, die Wettbewerbsregeln verletzen“.
Der DUH ist es beispielsweise möglich, wegen unvollständigen Angaben in einer Wohnungsanzeige eines Hausbesitzers zu klagen.
Meist wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigelegt, doch bei weiteren Verstößen wird es teuer. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ schrieb, kommt die DUH auf 1600 Verfahren pro Jahr, davon landen 400 als Prozesse vor Gericht – nur 3 Prozent davon verliert der Verband.
Nicht einmal der Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt auf derartig viele Verbraucherschutz-Verfahren.
(afp/ks)
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