Neue Analyse zur Glyphosat-Wiederzulassung: EU-Behörden kehrten Beweise für Krebsbefunde systematisch unter den Tisch

Kurz vor der erneuten Befassung der EU-Mitgliedstaaten mit der Wiederzulassung für Glyphosat belegt eine neue Analyse, dass der Wirkstoff nach den geltenden EU-Standards als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ hätte eingestuft werden müssen. Die Analyse mit dem Titel ‚Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden‘ wurde vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Umweltinstitut München unterstützt.
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Protest gegen den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat.Foto: Axel Heimken/Archiv/dpa
Epoch Times15. Juli 2017

Kurz vor der erneuten Befassung der EU-Mitgliedstaaten mit der Wiederzulassung für Glyphosat belegt eine neue Analyse, dass der Wirkstoff nach den geltenden EU-Standards als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ hätte eingestuft werden müssen. Damit wäre Glyphosat nicht mehr zulassungsfähig. Die Analyse mit dem Titel ‚Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden‘ wurde vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Umweltinstitut München unterstützt.

Karl Bär, Referent für Agrarpolitik im Umweltinstitut München, fordert politische Konsequenzen: „Die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, die über Glyphosat beraten, dürfen dem fehlerhaften Urteil der Behörden nicht folgen. Sie müssen das in der EU geltende Vorsorgeprinzip anwenden und ein Verbot von Glyphosat durchsetzen. Die Gesundheit von 500 Millionen EU-BürgerInnen steht auf dem Spiel.“

„Nur unter massiver Verletzung der eigenen Regeln und Richtlinien war es den EU-Behörden möglich, die krebsauslösende Wirkung von Glyphosat zu leugnen“, erläutert der Autor der Analyse, Dr. Peter Clausing, Toxikologe und PAN-Vorstandsmitglied. Alle mit der Bewertung befassten Behörden, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hätten die Krebsbefunde systematisch weg interpretiert. „Sieben der zwölf von den Behörden ausgewerteten Langzeitstudien belegen Krebsbefunde.“

„Die Schlussfolgerung hätte lauten müssen: Keine EU-Wiederzulassung für Glyphosat“, so Clausing weiter. „Nach EU-Recht reichen zwei voneinander unabhängige Studien an Versuchstieren aus, um eine Substanz als krebserregend einzustufen. Eine Einstufung als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ muss zu einem Verbot führen.“ Der Toxikologe verweist darauf, dass die Beweislage gezielt geschwächt wurde, etwa indem eine mit schweren Qualitätsmängeln behaftete Studie unangefochten blieb, um das Fehlen von Tumoreffekten zu ‚beweisen‘, während eine andere, wichtige Studie mit fadenscheinigen Argumenten von der Bewertung ausgeschlossen wurde. „Ich bin empört, wie unverfroren und selektiv die Behörden bei der Studienauswahl vorgegangen sind. Wären die Behörden korrekt vorgegangen, müssten sie auch die drei Studien akzeptieren, die einen Krebseffekt für den gleichen Tumortyp zeigen und sie hätten keine handfeste Studie anführen können, die dagegen spricht.“

„Die Bewertung folgt politischen, nicht wissenschaftlichen Vorgaben,“ so Heike Moldenhauer, BUND-Glyphosatexpertin. „Offenbar ist Glyphosat ein systemrelevantes Herbizid und damit ‚too big to fail‘. Die EU-Kommission macht deutlich, dass sie von einem überholten Agrarmodell nicht abweichen und am Einsatz des weltweit meistgespritzten Ackergifts nicht rütteln will. Den beteiligten EU-Behörden sind die Geschäftsinteressen von Monsanto und Co. wichtiger als die Gesundheit der Menschen.“

Die gesamte Studie sowie eine Zusammenfassung finden Sie hier.

(Umweltinstitut/mh)



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