Zu hohe Heizkosten im Jahr 2022? So bekommen Sie Gelder aus dem Härtefallfonds
Heizen Sie in ihrem Privathaushalt noch mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koksbriketts? Dann könnten Sie unter bestimmten Bedingungen bald einen Zuschuss zu ihren Heizkosten für das Jahr 2022 kassieren. Wer bequemer per Fernwärme, Erdgaszuleitung oder Strom geheizt hat, hat keinen Anspruch auf Unterstützung.
Maximal 2.000 Euro Staatshilfe pro Haushalt sind drin. Dafür müssen Sie allerdings einen Online-Antrag stellen. Eine Gebühr soll nicht anfallen. Das zentrale Antragsportal soll – nach und nach für 13 Bundesländer – ab dem 2. Mai 2023 nutzbar sein.
Online-Antrag: serviceportal.hamburg.de
Freischalttermine für die Bundesländer:
- Ab Dienstag, 2. Mai: Hamburg, Bremen
- Ab Donnerstag, 4. Mai: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen
- Ab Montag, 8. Mai: Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg
Einwohner von Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen müssen sich nach Angaben der Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) an ihre eigenen Ministerien beziehungsweise Behörden wenden.
Was sollten Sie tun?
Um in den Genuss der „Härtefallhilfen“ zu kommen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mehr als doppelt so hohe Heizkosten hatten wie der bundesweite „Referenzpreis“ des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Den haben Bund und Länder gemeinsam wie folgt bestimmt:
- Heizöl: 71 ct/l (inklusive Umsatzsteuer) / 60 ct/l (zuzüglich Umsatzsteuer)
- Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.) / 48 ct/l (zzgl. USt.)
- Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.) / 22 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.) / 9 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.) / 26 ct/kg (zzgl. USt.)
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.) / 79 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
- Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.) / 30 ct/kg (zzgl. USt.)
Ein Rechenbeispiel
Sie haben an einem Kalendertag des Jahres 2022 vor dem 2. Dezember (!) 3.500 Liter Heizöl geliefert bekommen. Der Händler hat dafür 1,55 Euro pro Liter verlangt, Umsatzsteuer inklusive. Auf ihrer Rechnung erscheint also ein Endbetrag von 5.425 Euro.
Hätte der „Referenzpreis“ von 0,71 Cent (ebenfalls inklusive Umsatzsteuer) pro Liter gegolten, hätten Sie nur 2.485 Euro zahlen müssen. Diesen fiktiven Vergleichsbetrag müssen Sie rechnerisch verdoppeln: auf 4.970 Euro.
Die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Preis und dem fiktiven „Referenzpreis“ beträgt 455 Euro. Der Fiskus gewährt ihnen dafür auf Antrag einen Härtefallzuschuss in Höhe von 80 Prozent, also 364 Euro.
Für Mathematikfans gilt die Formel:
(Ihr Rechnungsbetrag 2022 minus (2 x Referenzpreis x Bestellmenge)) x 0,8 = Zuschuss
Bagatellbeträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt.
Wenn Sie vorab prüfen wollen, ob Sie Chancen auf einen Zuschuss haben, können Sie den „Rechner Brennstoffhilfe“ nutzen. Er dient allerdings nur zur ersten Orientierung, nicht als amtlicher Antrag.
Im Rahmen des Antragsverfahrens sind in der Regel einige schriftliche Nachweise vorzulegen:
- Rechnungen über gelieferte Energieträger
- Zahlungsnachweis (Kontoauszüge oder Quittungen)
- strafbewehrte Eigenerklärung u. a. über Antragsvoraussetzungen
Das Serviceportal Hamburg rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen.
Lieferdatum maßgeblich
Wie im Beispiel gezeigt, ist das Lieferdatum des Energieträgers entscheidend. Wie das Serviceportal Hamburg ergänzt, „können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später erfolgte“.
Falls Sie sich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Vermieter den Antrag stellen sollten, sprechen Sie sich am besten mit dem Vermieter ab.
„Servicekonto“ für Unternehmen obligatorisch
Unternehmen, die Eigentümer einer oder mehrerer beheizter Immobilien sind, müssen nach Informationen des Serviceportals Hamburg eine Firmenakte für ein „Servicekonto“ anlegen, bevor sie ihren Antrag für die Gewährung von „Härtefallhilfe für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für leitungsungebundene Energieträger“ stellen können. Das soll nach Angaben der baden-württembergischen Landesregierung die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude erleichtern.
Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an das zentrale Serviceportal Hamburg wenden: [email protected]
Für alle Bundesländer steht nach Informationen des NDR ein Fonds von 1,8 Milliarden Euro bereit – so sieht es das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ (PDF) vom 20. Dezember 2022 vor.
Holz als Heizmaterial künftig tabu
Nach dem Willen der Ampelregierung soll Holz als Brennmaterial künftig verboten sein: Mittel- und langfristig soll sich die strombetriebene Wärmepumpe durchsetzen. Deutliche Kritik kommt indes von Waldverbänden – und dem bayerischen Wirtschaftsminister.
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