Auch bei warmen Temperaturen an den Dresscode halten
Lange Hosen, langärmelige Hemden und festes Schuhwerk – was im den kalten Wintermonaten jedem Recht ist, wird in der heißen Sommerzeit schnell zur Qual. Vor allem die Männer sind häufig im Nachteil. Denn während der Dresscode bei Frauen häufig auch knielange Röcke erlaubt, sind Shorts bei Männern in vielen Fällen noch tabu.
Eine amüsante Protest-Aktion
Erst kürzlich gab es dazu in den Medien einen Aufsehen erregenden Fall, in dem ein Mann auf diese Diskrepanz hingewiesen hat. Nachdem er wegen der Hitze, trotz bestehender Kleiderordnung, mit einer Short auf der Arbeit auftauchte, wurde er kurzerhand vom Chef zurück nach Hause geschickt, um sich wieder umzuziehen. Dort durchwühlte der junge Mann den Kleiderschrank seiner Mutter und suchte sich ein passendes Kleid heraus. Denn immerhin durften ja auch die Damen im Büro mit einem knielangen Kleid auf der Arbeit erscheinen.
Als er schließlich mit dem Kleid auf der Arbeit erschien und argumentierte, dass er nicht anders gekleidet sei als seine Kolleginnen, fand sich die Chefetage zu einem Zugeständnis bereit. Sie erlaubte der männlichen Belegschaft per E-Mail ausnahmsweise, aufgrund der derzeitigen Hitzewelle, das Tragen einer Dreiviertelhose. Trotz des Etappensiegs trug der junge Mitarbeiter, aus Protest gegen die Unternehmenspolitik, auch den restlichen Tag das farbenfrohe Kleid.
Dennoch sollten sich davon nicht alle zur Nachahmung anstecken lassen. Meist sind die Bürogebäude klimatisiert und erlauben so zumindest während der Arbeitszeit einigermaßen angenehme Arbeitsbedingungen. Und glücklicherweise bedeutet Dresscode auch nicht automatisch immer die Pflicht Anzug und Krawatte zu tragen.
Die Unterschiede im Dresscode
Die meisten Unternehmen geben sich damit zufrieden, wenn ihre Mitarbeiter ordentlich gekleidet sind. Legere-chic und sportlich-chice Mode wie die von babista.de gehört dabei zu den gängigen Kleiderordnungen. Häufig ist auch erlaubt, modische Accessoires oder Kleidungsstücke zu tragen. Solange die Qualität der Stoffe erkennbar und die Kleidung selbst ordentlich und sauber ist, liegt man mit der Kleiderwahl meist richtig. Auf extreme Experimente bezüglich Muster und Farben sollte allerdings verzichtet werden.
Strengere Vorschriften herrschen oft im Banken- und Versicherungswesen. Hier schreibt der Arbeitgeber oftmals nicht nur Anzüge und Krawatten vor, sondern auch die Farben, die verwendet werden müssen. Je nach Position können sogar Vorgaben für zu verwendende Marken bestehen.
Ebenso wenig Spielraum besteht, wenn Unternehmen ihre firmeninterne Kleidung aufweisen. Diese ist liegt dann in einheitlicher Farbwahl und mit entsprechendem Firmen-Logo vor. In vielen Fällen wird aber auch hier im Sommer zumindest auf kurzärmelige Oberteile zurückgegriffen.
Mit am meisten müssen Mitarbeiter erdulden, die in Berufen arbeiten, in denen Sicherheitskleidung getragen werden muss. Diese ist in der Regel immer langärmelig und besteht meist aus dickerem und robustem Stoff. Angefangen von Mitarbeitern im Labor, die bei ihren Experimenten den langen Baumwollkittel zu tragen haben, bis hin zu Handwerkern auf dem Bau, die in dicker Arbeitsmontur mit Helm, langen Hosen und schweren Sicherheitsschuhen zu tragen haben.
Folgen bei Nichteinhaltung des Dresscodes
Gerade bei letzterem ist der Dresscode rechtlich vorgeschrieben und kann bei Nichteinhaltung zu schweren Folgen führen. Tritt tatsächlich ein Unfall ein und die entsprechende Arbeitskleidung wurde nicht getragen, werden die Folgekosten von der Berufsgenossenschaft nicht übernommen. Dabei ist es gerade bei den heißen Temperaturen nicht unwahrscheinlich, dass die vorgeschriebene Sicherheitskleidung, erst dazu beiträgt, dass schneller Fehler passieren und es zu Unfällen kommt, da die Konzentrationsfähigkeit mit steigender Temperatur sinkt, und die Kleidung keinen guten Wärmeaustausch ermöglicht.
Aber auch im normalen Büroalltag kann das Nichteinhalten des Dresscodes zu unangenehmen Folgen führen. In Kündigungsprozessen werden als Kündigungsgrund immer wieder kurze Hosen oder das Tragen von Hawaii-Hemden mit aufgeführt. Zum Glück reicht der modische Fehlgriff oder das urlaubsmäßige Outfit nicht in jedem Fall für eine rechtswirksame Kündigung.
In einem Fall wollte ein Transportunternehmen einem Geldfahrer kündigen, da er auf der Transportfahrt Shorts getragen hatte. Doch das Arbeitsgericht urteilte, dass dies nicht als Kündigungsgrund ausreiche. In seiner Begründung führte es an, dass der Mann nicht als Mitarbeiter des Unternehmens zu erkennen gewesen sei, und daher auch kein negativer Eindruck bei den Kunden zu erwarten gewesen wäre (Arbeitsgericht Mannheim, Az.: 7 Ca 222/88).
Missachtet ein Arbeitnehmer jedoch bewusst die Kleiderordnung und das mehrfach, kann eine Kündigung auch rechtswirksam sein. So hat das Arbeitsgericht in Cottbus entschieden, dass ein Mitarbeiter bei Verstoß gegen die Kleiderordnung gleichzeitig gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt und dafür auch gekündigt werden kann (Arbeitsgericht Cottbus, Az.: 6 Ca 1554/11). Geklagt hatte eine Frau, deren Arbeitgeber die Kleiderordnung änderte und einheitliche Dienstkleidung vorschrieb. Sie trug jedoch weiterhin, trotz zweimaliger Abmahnung, ihre eigene Kleidung. Das Gericht entschied die folgende Kündigung durch den Arbeitgeber für rechtens.
In den meisten Fällen sollten es Mitarbeiter gar nicht erst soweit kommen lassen. Es kann jede Menge Ärger vermieden werden, wenn sich von Anfang an, an die Kleiderordnung gehalten wird. Bei Problemen oder Fragen bezüglich des Dresscodes sollten sich die Mitarbeiter auch nicht scheuen, sich an die Geschäftsleitung zu wenden. Mit guten Argumenten können auch so manchmal Änderungen bewirkt werden, die für alle zur Zufriedenheit gelangen.
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