Ab morgen: Elektronische Kleingeräte können im Handel zurückgegeben werden
Um sich den Weg zum Recyclinghof zu sparen, können Deutschlands Verbraucher ihre alten Handys, Toaster und Computer künftig auch im Handel zurückgeben.
Das entsprechende Gesetz erschien im Bundesgesetzblatt und tritt damit morgen in Kraft. Das sogenannte Elektrogesetz (ElektroG) enspricht der Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie in deutsches Recht. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Politisch zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt.
Es verpflichtet unter anderem die Händler, kleinere Geräte in jedem Fall und größere beim Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurückzunehmen. Ein Kaufbeleg muss nicht vorgelegt werden.
Viele große Geschäfte nehmen den Elektroschrott ihrer Kunden schon seit Jahren freiwillig zurück. Allen anderen wird eine Übergangsfrist von neun Monaten gewährt.
Schleppende Umsetzung in Deutschland – die europäische Richtlinie gilt seit 2012
"Etwa 10 Jahre nach Start des ersten Elektroaltgerätegsetzes in Deutschland wurden damit erstmals die neuen Regelungen der WEEE2-Direktive umgesetzt, die bereits seit August 2012 gilt. Eigentlich hätte Deutschland, so wie die weitaus meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten, das ElektroG2 spätestens bis Februar 2014 implementieren müssen."
"Wegen der schleppenden Umsetzung hat die EU-Kommission zwischenzeitlich Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Für verschiedene neue Verpflichtungen bzw. Änderungen gelten teilweise lange Übergangsfristen." Schreibt www.elektrogesetz.de. (dpa/ks)
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