Was Sie über Filesharing wissen müssen – und welche Alternativen es gibt

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Unterwegs im WORLDWIDENETFoto: über onlinefacts
Von 5. Juni 2015

Im Netz werden massenhaft Filme, Musik und Software getauscht, was  gemeinhin unter dem Namen „Filesharing“ bekannt ist. Allein in Deutschland laden laut Marktforschungsinstitut GfK knapp 10 Millionen Menschen Musik aus dem Internet herunter, 80 Prozent davon nach Schätzungen illegal.

Von Webseiten mit Links zu anderen Webseiten, auf denen die Inhalte gespeichert sind, über Tauschbörsen wie napster und kazaa zu peer-top peer-Plattformen (p2p) bis hin zu Streaming-Diensten – es wird geladen und geteilt, was die Internetverbindung hergibt. Legal, illegal, egal? Das sollten Sie über Filesharing wissen.

Filesharing-Abmahnungen

Wer Musik über Filesharing auf seinen Laptop lädt, läuft Gefahr über kurz oder lang eine Abmahnung im Briefkasten zu finden. Der Vorwurf: „Verletzung von Urheberrechten“. Der kann vom Urheber selbst, also etwa dem Komponisten eines Liedes, oder etwa von der Produktionsfirma kommen.

In dem Schreiben wird der Internetnutzer von Anwälten aufgefordert, für unerlaubte Verbreitung von Musik, Fotos, Filmen oder Serien zu zahlen – und das nicht wenig. Die Zahl der Abmahnungen in Deutschland ist nicht genau bekannt, Schätzungen gehen jedoch in die Hunderttausende.

Ob allein der Download eines Songs illegal ist, darüber wird sich bis heute gestritten. „In vielen Fällen stellt aber der gleichzeitige Upload der Songs oder Files durch den Nutzer eine Urheberrechtsverletzung dar. Obwohl viele Nutzer gar nicht wissen, dass Sie, wenn Sie etwas herunter laden, auch gleichzeitig etwas anbieten, werden Sie dann für das zur Verfügung stellen urheberrechtlich geschützter Werke abgemahnt“, erklärt Rechtsanwalt Sören Siebert.

Höhe der Strafe und Verjährung

Abmahngebühren für illegal heruntergeladene Musik sind in der Regel ziemlich hoch und können zwischen 3000 und 10.000 Euro betragen, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke weiß. Oft bekommt der Abgemahnte zuerst eine Unterlassungserklärung zugeschickt, mit der Aufforderung, diese zu unterschreiben. „Dieser Punkt ist eigentlich der gefährlichste. Wer sie unterschreibt, verpflichtet sich für mindestens 30 Jahre, keine urheberrechtlich geschützten Werke des Rechteinhabers  im Netz zu verbreiten. Werden Sie noch einmal erwischt, müssen Sie hohe Vertragsstrafen – oft 5001 Euro für jeden Fall – zahlen“, warnt Siebert.

Stimmen die Anschuldigungen in dem Schreiben, sollte es jedoch auf keinen Fall ignoriert werden. In diesem Fall könnten massive Mehrkosten auf den Angeklagten zukommen. Allerdings sollte das Dokument auch in keinem Fall so unterschrieben werden.

„Die Erklärung ist im Sinne der Musikindustrie verfasst. Sie beinhaltet ein Schuldeingeständnis und verpflichtet Sie meistens unwiderruflich zu Schadensersatz. Es ist zulässig, die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Allerdings sollten Sie dafür unbedingt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, denn womöglich akzeptiert der abmahnende Anwalt die Modifikation von Ihnen nicht, wenn sie unprofessionell durchgeführt wurde“, rät Solmecke.

Wer vor mehr als drei Jahren Lieder heruntergeladen und geteilt hat, muss allerdings keine Angst mehr vor Abmahnungen haben, denn die Straftat ist verjährt. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgericht Düsseldorf (57 C 7592/14) vom Juli 2014 hervor.

[–Legale Alternativen zu Filesharing–]

Eine bisher wenig beachtete Alternative zum Filesharing ist das Mitschneiden von Internet-Radiosendungen. Dafür gibt es diverse Programme, die weder illegal, noch teuer sind. „Das deutsche Urheberrecht erlaubt explizit in Paragraph 53 unter der umgangssprachlichen Bezeichnung „Privatkopie“, legale Radiosender mitzuschneiden und für persönliche Zwecke zu speichern“, sagt Hannes Prokoph, Vorsitzender der Audials AG – einem Unternehmen, das genau das macht.

Ihre Software „Audials One“ schneidet die gewünschte Musik aus verschiedenen Internetradios automatisch mit und speichert die Songs auf dem eigenen PC im MP3-Format ab. Auch die Künstler werden bei Mitschnitten von Internet-Radios laut Prokoph für die Musik vergütet: „Einerseits bezahlen Radiosender über die GEMA Gebühren an die Künstler, andererseits wird auf Speichermedien wie Festplatten, SD-Karten oder Ähnlichem eine im Kaufpreis enthaltene Gebühr erhoben, um Privatkopien zu vergüten.“

Wer sich ein Programm zum Mitschneiden von Internet-Radiosendungen besorgen möchte, findet eine breite Auswahl an Angeboten und kann sich je nach individuellen Bedürfnissen und Vorlieben für eine Software entscheiden, wie etwa dem kostenlosen Radio®fx™ von Tobit, Audials One von Audials, oder Snowtape, der Alternative für Mac. Eine weitere, bekanntere Alternative zum Filesharing sind online Streaming-Dienste wie Spotify oder Tidal, das bis vor Kurzem noch Wimp hieß. Für eine monatliche Abo-Gebühr von mindestens 4,99 Euro bieten die Dienste Millionen von Songs, Alben und Hit-Listen jederzeit auf Abruf an.



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