EU-Gutachter: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN
Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters können Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden.
Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters können Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden.
Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, dabei aber wenig konkrete Auflagen machen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Das Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.
Hintergrund ist die Klage des Musikkonzerns Sony gegen den Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik in der Nähe von München. Über sein frei zugängliches WLAN-Netz wurde ein Album der Gruppe „Wir sind Helden“ zum kostenlosen Herunterladen angeboten. (dpa)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Diffamierung als Waffe
Wie eine New Yorker Institution die KPCh bei ihrer Verfolgung unterstützt
Un-(über)hörbare Gefahr
Infraschall aus Sicht eines Physikers: Die unhörbare Gefahr?
Exklusiv
Impfnebenwirkungen unterschätzt
mRNA-Zulassungsstudie: Ignorierten Behörden und Hersteller schwere Nebenwirkungen?
Zwei, drei oder fünf Prozent für Verteidigung?
Wahlkampf mit Krieg und Aufrüstung: Das sind die Standpunkte der Parteien
Frieden binnen Jahresfrist?
Fritz Vahrenholt: Gaspreise deuten auf Ende des Ukraine-Krieges
Frankreichs Äquivalent zur CIA
Frankreichs Geheimdienst: Es droht eine Reihe systemischer Gefahren
Förderungen zur Heizungssanierung
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion