Vor Doping-Urteil: Hörmann und Co. hoffen auf Signalwirkung
Anti-Doping-Kämpfer setzen auf ein Signal gegen Betrüger, Funktionäre und Fahnder hoffen auf eine Bestätigung ihrer Arbeit.
Im größten Dopingprozess der jüngeren deutschen Geschichte wird am Freitag (11.00 Uhr) ein womöglich wegweisendes Urteil verkündet. Das Landgericht München II entscheidet, wie der Mediziner Mark S. und vier Helfer für jahrelanges Blutdoping an etlichen Winter- und Radsportlern bestraft werden. Von Schuldsprüchen in dem Strafverfahren ist auszugehen – spannend wird vor allem die Länge der Haftstrafe für den Arzt als Organisator des Sportbetrugs.
Weil anders als erhofft in den 23 Verhandlungstagen in München keine weiteren Hintermänner oder prominente Doper enttarnt wurden, geht es vielen Verantwortlichen im Sport nun vor allem um ein abschreckendes Verdikt des Gerichts. Das Sportlerbündnis Athleten Deutschland pocht auf ein schärferes Vorgehen „gegen die Hinterleute und Begünstiger von Doping“, wie dessen Geschäftsführer Johannes Herber der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Deutliche Strafen für die Angeklagten dieses Prozesses wären in dieser Hinsicht ein sehr wichtiges Zeichen.“
Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für den Arzt. Dieser führte in dem relevanten Zeitraum von 2015 bis zur Verhaftung im Februar 2019 die Blutentnahmen und -rückführungen an den Sportlern überall in Europa entweder selbst durch oder organisierte und überwachte die Behandlungen durch die Helfer penibel über das Handy.
Die Verteidiger des geständigen Thüringers wollen eine Strafe von drei Jahren; damit könnte Mark S., der seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, theoretisch schon bald frei kommen. Die anderen Angeklagten stellen sich indes auf Bewährungsstrafen ein.
„Seit Monaten blicken wir gespannt nach München, wo der Prozess gegen den Erfurter Arzt Mark S. Einblicke in die Abgründe des Sports liefert“, sagte Alfons Hörmann, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes. Der Top-Funktionär prognostizierte: „Das Urteil dürfte Auswirkungen auf den gesamten Weltsport haben.“
Die Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Marion Tischler hat zu entscheiden, inwieweit das 2015 verabschiedete Anti-Doping-Gesetz in solchen Fällen anwendbar ist. Experten sprachen bereits von einem Lackmustest. Oberstaatsanwalt Kai Gräber räumte in seinem Plädoyer in der vorigen Woche ein, dass mit diesem Verfahren „rechtliches Neuland betreten wurde“. Es ist gut möglich, dass sich nach dem Landgericht in München noch weitere Instanzen der Causa annehmen werden.
Die Verteidiger des Hauptangeklagten Mark S. versuchten in dem Prozess aufzuzeigen, dass Manipulation allgegenwärtig sei. „Doping gehört zum Spitzensport“, sagte Anwalt Juri Goldstein und fasste so Zeugenaussagen von Sportlern zusammen. Sein Mandant habe als verantwortungsvoller Arzt – anders als offenbar sonst üblich bei Dopern – wenigstens die Gesundheit der Athleten nicht gefährdet.
Ein Vorfall, bei dem Mark S. einer Mountainbikerin aus Versehen eine Laborchemikalie verabreichte, spricht freilich gegen diese Darstellung. Die Staatsanwaltschaft will den Thüringer deshalb auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt haben. Außerdem sagte ein Sachverständiger aus, dass bei all den Bluttransfusionen – teils etwa im Auto auf dunklen Parkplätzen – medizinische Mindeststandards und hämatologische Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten wurden.
Einer der behandelten Athleten war der österreichische Radprofi Stefan Denifl, der in dieser Woche in Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, 18 Monate davon auf Bewährung. Denifl hatte in dem Prozess ausgesagt, sich nicht als Betrüger zu fühlen, weil etliche Sportler dopten. Am Freitag kann sich nun in München zeigen, was das Gericht zu der angeblich breiten Verseuchung des Spitzensports sagt und welches Signal es mit dem Urteil gegen Mark S. aussendet. (dpa)
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