Urteil im Dopingprozess: Wie schwer wird Mark S. bestraft?
Im Dopingprozess gegen den Erfurter Arzt Mark S. und vier Komplizen stehen die Urteile an.
Nach 23 Tagen Beweisaufnahme und Plädoyers entscheidet das Landgericht München II heutige, wie die fünf Angeklagten und vor allem der Mediziner als Organisator des Sportbetrugs für jahrelanges Blutdoping an etlichen Winter- und Radsportlern bestraft werden. Anti-Doping-Kämpfer fordern eine harte Strafe, vor allem als Abschreckung. Laut Verteidigung war Mark S. kein Bösewicht, vielmehr kranke der ganze Sport. Für das Anti-Doping-Gesetz von 2015 ist das Verfahren der erste große Test.
TATEN: In der ursprünglichen Anklage war von fast 150 Einzeltaten die Rede. Das Gericht fasste diese pro Saison und Sportler zusammen. Dabei kamen 26 Tateinheiten, begangen von zwölf Athleten, heraus.
BEWEISE: Alle fünf Angeklagten legten Geständnisse ab. Mark S. gab zu, Chef der Gruppe gewesen zu sein. Das belegten auch Chatprotokolle von sichergestellten Handys. Sportler sagten aus, dass sie sich bei dem Arzt in guten Händen gefühlt hätten und daher keine Angst um ihre Gesundheit hatten. Einmal injizierte der Erfurter einer Athletin aus Versehen ein nicht für den Gebrauch am Menschen bestimmtes Präparat. Die Staatsanwaltschaft wertet das als gefährliche Körperverletzung.
STRAFMAß: Oberstaatsanwalt Kai Gräber will für Mark S. als Kopf der Gruppe eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren erreichen; die Verteidiger hoffen auf maximal rund drei Jahre. Dirk Q. als wichtigster Helfer soll laut Ankläger zweieinhalb Jahre bekommen, dessen Anwälte plädierten auf zwei Jahre. Die drei anderen Komplizen stellen sich auf Bewährungs- oder Geldstrafen ein.
SIGNAL: Funktionäre und Anti-Doping-Kämpfer hoffen auf hohe Strafen. Auch die Sportlervereinigung Athleten Deutschland wünscht sich durch ein klares Urteil ein „wichtiges Zeichen“ im Kampf gegen Hintermänner und Doping-Begünstiger.
BEWERTUNG: Weil die Causa der erste deutsche Prozess im Spitzensport seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 ist, wird dieses von der Strafkammer in München erstmals konkret angewandt. Es wird sich zeigen, ob das Gesetz effektiv ist – dabei wird an Verbesserungen etwa durch eine Kronzeugenregelung bereits gearbeitet. DOSB-Präsident Alfons Hörmann sieht das Gesetz allein durch den Prozess bewährt. „Staatliche Ermittler können einfach besser, klarer und kompromissloser vorgehen. Keinem von uns Sportfunktionären wäre es jemals möglich, in die Wohnung oder das Hotelzimmer eines Athleten vorzudringen und jemanden auf frischer Tat zu ertappen, wie er gerade den Blutbeutel austauscht“, sagte er der „Main-Post“ in dieser Woche. (dpa)
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