Türkgücü-Klage abgewiesen: Schweinfurt spielt auf Schalke
Nach einem mehrwöchigen juristischen Gerangel darf wie ursprünglich geplant der 1. FC Schweinfurt 05 in der ersten Runde des DFB-Pokals gegen den Fußball-Bundesligisten Schalke 04 antreten.
Das entschied das Schiedsgericht des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) am Dienstag und wies damit eine Klage von Türkgücü München ab. Der Drittligist wollte anstelle des Regionalliga-Vereins Schweinfurt im finanziell lukrativen DFB-Pokal spielen und ging gegen die Nominierung durch den BFV vor.
Das Schiedsgericht, das mit unabhängigen Richtern besetzt war, urteilte nun aber, dass eine entsprechende Corona-Regelung des BFV rechtens war. Türkgücü äußerte sich am Dienstagabend auf Anfrage nicht.
Die Entscheidung der höchsten Sportgerichtsbarkeit im Freistaat ist letztinstanzlich. Allerdings beschäftigte die Causa auch die Zivilgerichtsbarkeit, wo nach einem Urteil des Landgerichts München eine Revision vor dem Oberlandesgericht angestrebt wurde. Zunächst war unklar, ob dieses Verfahren die Pokal-Ansetzung noch beeinflussen kann oder ob es nur noch um mögliche Schadenersatzansprüche geht.
Am Dienstagvormittag war bereits eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts öffentlich geworden, wonach der Streit um den bayerischen Pokalstarter der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt. Das hatte Türkgücü angezweifelt und deshalb dieses – nun schon dritte involvierte – Gericht angerufen. Der DFB will die Pokal-Partie der Schalker gegen Schweinfurt am Dienstag der nächsten Woche spielen lassen. (dpa)
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