Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Mark S.
Die Staatsanwaltschaft München fordert für den Dopingarzt Mark S. eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Diesen Antrag stellte Oberstaatsanwalt Kai Gräber bei seinem Schlussplädoyer vor dem Landgericht München II.
In dem Prozess sei bewiesen worden, dass der Mediziner jahrelanges Blutdoping an mehreren Winter- und Radsportlern durchgeführt und organisiert habe.
Mark S. habe entgegen dessen eigenen Beteuerungen mit dem Doping Geld verdienen wollen, es daher auch gewerbsmäßig betrieben worden. Zudem sei er wegen gefährlicher Körperverletzung zu bestrafen, weil er einer Sportlerin 2017 eine Forschungschemikalie injiziert hatte. Damit habe er den medizinischen Eid „vollends in die Tonne getreten“, sagte Gräber. Deshalb solle er auch ein fünfjähriges Berufsverbot erhalten.
Für den wichtigsten Helfer Dirk Q. beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren – durch die bereits abgesessene fast zweijährige Untersuchungshaft müsse der Helfer aber nicht mehr in das Gefängnis zurück. Für die anderen Komplizen wurden Bewährungsstrafen beantragt: zwei Jahre bei der Krankenschwester Diana S., eineinhalb Jahre bei dem Notfallsanitäter Sven M. und ein Jahr bei Ansgard S., dem Vater des hauptangeklagten Arztes. (dpa)
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