Pechsteins Teilnahme an BGH-Urteilsverkündung noch unklar

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Ob Claudia Pechstein bei der Verhandlung in Karlsruhe sein wird, ist unklar.Foto: Andreas Gebert/dpa
Epoch Times6. Juni 2016
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat noch nicht entschieden, ob sie zur Urteilsverkündung ihres Falls vor dem Bundesgerichtshof BGH nach Karlsruhe reist.

Das höchste Zivilgericht Deutschlands am Dienstag (09.00 Uhr) seine Entscheidung bekanntgeben, ob es die Revision des Eislauf-Weltverbandes ISU auf das Urteil des Oberlandesgerichts München ablehnt und damit Pechsteins Schadenersatzklage bestätigt oder die Ansprüche der 44 Jahre alten Berlinerin zurückweist.

„Diese Entscheidung hat eine enorme Tragweite und ist sicherlich die wichtigste im Sportrecht seit dem Bosman-Urteil. Dessen ist sich Claudia bewusst, entsprechend groß ist auch der Druck, der auf ihr lastet“, sagte ihr Manager Ralf Grengel der Deutschen Presse-Agentur. Er hätte vollstes Verständnis, wenn sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten „zu Hause auf das Urteil warten und sich nicht der öffentlichen Aufmerksamkeit aussetzen möchte“, fügte er hinzu.

Die 44 Jahre alte Berlinerin erhofft sich von der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht nur bessere Chancen auf fünf Millionen Euro Schadenersatz für ihre Dopingsperre. Experten hatten eine geerbte Blut-Anomalie als Grund ihrer schwankenden Blutwerte ausgemacht. Mit einem Urteil pro Pechstein könnte die gesamte Sportgerichtsbarkeit in Bewegung kommen, weil dann Athleten künftig eine Wahlmöglichkeit zwischen Sport- und Zivilgerichten hätten.

(dpa)

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