Klarheit für Union Berlin: Keine 18.000 3G-Zuschauer im Stadion
Der 1. FC Union Berlin ist mit seinem Eilantrag zur Zulassung von maximal 18.000 Zuschauerinnen und Zuschauern beim nächsten Bundesliga-Heimspiel auf 3G-Basis vor dem Verwaltungsgericht in der Hauptstadt gescheitert.
Der Herzenswunsch von Trainer Urs Fischer und der Fans bleibt damit vorerst unerfüllt. „Ich hätte gerne ein volles Haus“, sagte der Schweizer Coach und lächelte zumindest ein bisschen. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt entschied ein paar Stunden später aber nicht im Sinne der Eisernen.
50 Prozent dürfen ins Stadion
Der Antragsteller könne die weitere Ausnutzung der Stadionkapazität nicht beanspruchen, hieß es in einer Erklärung am frühen Abend. „Die Personenobergrenze sei derzeit noch verfassungsgemäß und verletze ihn nicht in seiner Berufsausübungsfreiheit. „Der Eingriff sei verhältnismäßig.“
Es bleibt dabei: 50 Prozent dürfen auf Basis von 3G an diesem Samstag ins Stadion An der Alten Försterei. 22.012 passen maximal ins Stadion. Union wollte mit dem Eilantrag eine Auslastung von 80 Prozent erreichen.
„Wir akzeptieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und werden unser Spiel am Sonnabend auf Basis der bisherigen Genehmigungslage durchführen“, sagte Präsident Dirk Zingler: „Angesichts der Urteilsbegründung, in der mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gericht die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung für ’noch zumutbar‘ und die ihnen zugrundeliegenden Einschätzungen ’noch als nicht offenkundig verfehlt‘ bewertet, sind wir optimistisch, dass auch der Berliner Senat in Kürze weiterreichende Regelungen treffen wird.“ Auf eine mögliche Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg will Union verzichten.
Zingler hatte schon vor dem Urteil betont: „Es geht nicht darum, ob es Gewinner oder Verlierer gibt.“ Der 57-Jährige hatte klare Regeln für Besucher und Veranstalter gefordert und und unter anderem von einer „handwerklichen Qualität“ der Berliner Gesundheitsverwaltung gesprochen.
Fußballspiele seien keine „Einzelfälle“
Das Verwaltungsgericht erwähnte in seiner Begründung auch, dass „angesichts der jahreszeitlich zu erwartenden (Re-)Dynamisierung des Infektionsgeschehens“ es gerechtfertigt sei, „noch nicht sämtliche Beschränkungen zu lockern“. Zudem lägen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nicht vor, „weil es sich bei den regelmäßig jede zweite Woche stattfindenden Punktspielen in der Fußball-Bundesliga nicht um ‚Einzelfälle‘ handele.
In begründeten Einzelfällen hätte die „fachlich zuständige Senatsverwaltung“ eine Ausnahme der Personenobergrenze zulassen können. Der Antrag der Unioner an eben diese Behörde war bis Montag nach Vereinsangaben nicht beschieden worden, daraufhin hatte der Tabellensiebte der Bundesliga am Dienstag den Eilantrag gestellt.
Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfte auch die Verantwortlichen des Hauptstadtrivalen Hertha BSC interessieren. „Wir werden uns Anfang der Woche zu diesem Thema zusammensetzen und genau beobachten, was da passiert“, hatte Herthas Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic angekündigt.
Von einer Veranstaltung nach 2G-Maßstäben, zu der nur geimpfte und genesene Personen dürfen, halten die Unioner nichts. Er wolle mit Union nicht geimpfte Menschen nicht außen vor lassen. „Wenn wir sie ausschließen, erreichen wir sie gar nicht mehr“, sagte Zingler. Der Verein wolle auch wieder einen Impfbus zum Spiel organisieren. (dpa/oz)
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