Diarra-Anwälte feiern Urteil gegen FIFA-Transferregeln
Die Anwälte des früheren französischen Fußballprofis Lassana Diarra bewerten das Urteil des Europäischen Gerichtshof gegen die Transferregeln der FIFA als Sieg mit weitreichenden Folgen. „Das System ist tot, wenn man es seines Kerns beraubt“, teilte die Kanzlei „Dupont – Hissel“ mit. Der EuGH habe die Regeln, die den Kern „des von der FIFA geschaffenen und verwalteten Transfersystems ausmachen, in aller Deutlichkeit und Schärfe verurteilt“.
Das höchste europäische Gericht hatte am Freitag geurteilt, dass „einige FIFA-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern“ gegen das Unionsrecht verstoßen. Betroffen sind die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Wettbewerbsrecht.
Konkret geht es um den Fall, wenn ein Spieler seinen Arbeitsvertrag vorzeitig ohne triftigen Grund kündigt – das war Diarra von seinem Ex-Club Lokomotive Moskau vorgeworfen worden. Laut FIFA-Regeln wird dann eine Strafzahlung fällig, für die der Spieler und der Verein haften, der den Profi verpflichten möchte. Diarra sollte 2014, auch nach einem Urteil des Internationalen Sportgerichtshof Cas, 10,5 Millionen Euro zahlen, sein erhoffter Wechsel zu einem belgischen Club zerschlug sich.
Weitreichende Reformen? Die FIFA ist anderer Meinung
Diarras Anwälte teilten mit, mit dem Urteil sei die Tür geöffnet für weitreichende Reformen, etwa Tarifverträge für Profifußballer, sowie dafür, dass Spieler Entschädigungen von der FIFA fordern. „Das Fehlverhalten der FIFA ist erwiesen, und der Grundsatz, dass alle Spieler einen Schaden erlitten haben, ist ebenfalls erwiesen. Es bleibt nur noch die Frage nach der Höhe des Schadensersatzes zu klären“, schrieben die Anwälte.
Die FIFA hatte mitgeteilt, sie sei „davon überzeugt, dass die Rechtmäßigkeit der wichtigsten Grundsätze des Transfersystems durch das heutige Urteil erneut bestätigt worden ist“. Es würden lediglich zwei Absätze von zwei Artikeln des FIFA-Reglements infrage gestellt. Das Urteil würde jetzt zunächst analysiert werden. (dpa/red)
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