Beweisaufnahme im Verfahren gegen Mark S. abgeschlossen
Im Dopingverfahren gegen den Arzt Mark S. und vier Mitangeklagte ist die Beweisaufnahme vor dem Landgericht München abgeschlossen.
Am Freitag wurden dabei die Anklagepunkte noch einmal modifiziert: Auf offiziellen Antrag der Staatsanwaltschaft stellte die Kammer dabei das Verfahren knapp 30 Taten betreffend ein. In jenen Fällen ging es nur um die Blutabnahme bei Sportlern, ohne dass diese das Blut wieder zurückgeführt bekommen haben. Das Gericht und die Anwälte hatten sich im Vorfeld auf diesen Schritt geeinigt.
Darüber hinaus kündigte Richterin Marion Tischler an, die noch verbliebenen mehr als 100 Einzeltaten nach Sportler und Saison zu bündeln. Das bedeutet, dass etwa Mark S. vor einer Verurteilung wegen 24 Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz sowie einer gefährlichen Körperverletzung steht. Sie kündigte an, dass sie nach vorläufiger Bewertung zudem nicht davon ausgeht, dass die Vergehen bandenmäßig begangen wurden. Auch seien die Mitangeklagten von S. keine Mittäter gewesen, es kämen also nur Verurteilungen wegen Beihilfe in Betracht.
Das Urteil wird am 15. Februar verkündet. Einen ersten Erfolg feierte der Mitangeklagte Dirk Q. aber schon am Freitag, sein Haftbefehl wurde außer Kraft gesetzt. Der Bauunternehmer, über Jahre der wichtigste Helfer von Mark S., saß seit März 2019 in Folge der Doping-Razzia „Operation Aderlass“ in Untersuchungshaft. Er bekam keine strengen Auflagen. „Entspannen Sie sich einfach in der Weihnachtszeit“, sagte Richterin Tischler zu dem 40-Jährigen, der danach den Gerichtssaal erstmals ohne Handschellen verlassen konnte. (dpa)
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