Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften? – Anwälte fordern Empfehlung von Ethikrat
Lockerungen für Getestete, Genesene und Geimpfte. Gesunde, ungeimpfte Bürger bleiben hingegen auf der Strecke. „Droht eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften?“ Dieser Frage gingen die Anwälte für Aufklärung (AfA) in einem Offenen Brief an den Deutschen Ethikrat nach.
Sie fordern von dem Gremium eine öffentliche Erklärung, wonach geimpfte und ungeimpfte Personen in Deutschland nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Die Einteilung der Bürger in den Status „geimpft“ und „ungeimpft“ führe unweigerlich zu einer weiteren gesellschaftlichen Spaltung. „Ein tiefer Riss geht bereits jetzt durch die Gesellschaft“, heißt es von den Juristen. Auf der einen Seite stehen diejenigen Bürger, die die einschränkenden Maßnahmen und Grundrechtseingriffe hinnehmen. Auf der anderen Seite sind jene Bürger, „die wegen ihrer Maßnahmenkritik und aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken schon jetzt massiven gesellschaftlichen Angriffen ausgesetzt sind“.
Die große Masse der Bevölkerung ist nach derzeitigen Kenntnissen von möglichen Folgen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht betroffen, erklärt AfA-Pressesprecher Dr. Alexander Christ. Plötzlich müssten jedoch diese Menschen Maßnahmen über sich ergehen lassen, die man im Normalfall, „wenn man ganz unbehelligt entscheiden würde“, nicht mitmachen würde.
Aber nun bekommt man eingeredet, dass man solidarisch sein muss, obwohl man selbst gar nicht betroffen sein kann“, so Christ weiter.
Aus Sicht der Juristen ist das „grob unverhältnismäßig“. Wenn nun ungeimpften Bürgern eine gesellschaftliche Teilhabe verwehrt wird, würde dieser tiefe gesellschaftliche Riss weiter gefördert, warnen die Anwälte.
Grundrechte in Gefahr
Das Grundrecht nach Artikel 2 Absatz 1 gewährt jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. „Das Grundrecht erfasst den kompletten Bereich der privaten Lebensgestaltung. Dieses aufgrund einer Entscheidung gegen eine experimentelle Impfung zu versagen, ist unverhältnismäßig und daher grundgesetzwidrig“, so der Anwaltsverein.
Ein Ausschluss Ungeimpfter käme einem Verbot gleich, kulturelle Veranstaltungen zu besuchen, in Restaurants, Bars oder Hotels zu gehen oder sich einfach mit Freunden treffen zu können. Es liege auf der Hand, dass dies gerade das Leben eines Menschen ausmacht, über sein Leben frei entscheiden zu dürfen.
Zudem werden die Rechte gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verletzt, wonach alle Menschen vor Gesetz gleich sind. „Die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, ist in der Regel eine auf Dauer angelegte Entscheidung. Es widerspricht Geist und Buchstaben des Grundgesetzes, Ungeimpfte auf Dauer in ihrer Grundrechtsausübung zu benachteiligen“, erklären die Anwälte.
Schließlich gehe von ungeimpften Menschen nicht automatisch eine Gefahr aus. Bei dem Großteil handele es sich um völlig gesunde Personen, die in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte beschnitten wären. Es gebe keine konkrete Gefahr, die einen Eingriff in die Freiheitsrechte rechtfertigen könnten.
Nach Absatz 3 der Vorschrift dürfe auch niemand benachteiligt oder bevorzugt werden.
Das Diskriminierungsverbot muss gelten, egal ob ein Mensch sich für oder gegen die Impfung entscheidet, da diese Entscheidung seine Gesundheit und seinen Körper unmittelbar betrifft“, so die Anwälte.
Der Ethikrat solle daher eine öffentliche Empfehlung abgeben, dass es keine Trennung zwischen geimpften und ungeimpften Bürgern geben darf – weder im Verhältnis Staat/Bürger noch bei privatrechtlichen Verträgen.
Bedenken gegen COVID-19-Impfung für Kinder
Ganz erhebliche Bedenken haben die Anwälte gegen die Ausweitung der Impfung auf die Kinder. Sie weisen darauf hin, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen nur um „Notzulassungen handelt, deren mögliche Nebenwirkungen und Folgen bisher nicht in hinreichendem Maße erforscht werden konnten“.
Es muss sichergestellt werden, dass Langzeitfolgen absehbar und Nebenwirkungen des Impfstoffs „sicher verträglich“ sind. Gerade ein Impfstoff für Kinder muss über jedweden Zweifel erhaben sein, um mögliche Gesundheitsgefährdungen bei Kindern um jeden Preis zu verhindern.
Der Anwaltsverein betont, dass es die wichtigste Aufgabe der Gesellschaft ist, ihre Kinder zu schützen und hinreichend Sorge dafür zu tragen, „dass die Schwächsten eines Landes keinen Schaden erleiden“. Daher sei eine wohlgeprüfte Risiko-Nutzen-Abwägung unter allen Gesichtspunkten unbedingt erforderlich.
Ein „Schnellschuss“ könnte fatale gesundheitliche Folgen haben, warnen die Anwälte. Eine individuelle Entscheidung von Eltern, ein Kind nicht impfen zu lassen, darf niemals zum Ausschluss des Kindes von der gesellschaftlichen Teilhabe und niemals zum Ausschluss vom Präsenzunterricht führen.
Recht auf Bildung nur mit Impfung?
In der Debatte um COVID-19-Impfungen für Kinder hatte der Deutsche Ärztetag mit seinem Beschluss vom 5. Mai dafür gestimmt, von der Bundesregierung unverzüglich eine Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu fordern und diese noch vor dem Winter 2021/22 umzusetzen.
Er begründete dies damit, dass auch Kinder und Jugendliche „deutliche gesundheitliche Risiken“ infolge einer SARS-CoV-2-Erkrankung hätten. Deshalb sei es notwendig, die Immunität auch für diese Gruppe durch eine Impfung „und nicht durch eine Durchseuchung“ zu erreichen.
„Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden“, hieß es vom Deutschen Ärztetag.
Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung. „Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück“, so die Mediziner weiter.
Dieser Beschluss löste eine Welle der Empörung bei Ärzten und anderen Akademikern aus. Sie distanzierten sich unter dem Hashtag #nichtmeinärztetag von dem Beschluss und sprachen sich gegen eine Impfstrategie für Kinder aus.
Am 10. Juni hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) eine COVID-19-Impfung für Kinder mit Vorerkrankungen empfohlen. Gleichzeitig erklärte die STIKO, dass eine COVID-19-Impfung nicht Voraussetzung für Bildung, Kultur und andere Aktivitäten des sozialen Lebens sein dürfe. Im Rahmen ihrer Abwägung kam die STIKO zu der Einschätzung:
Die Krankheitslast von COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren ist mit der Krankheitslast von Influenza in dieser Altersgruppe vergleichbar“.
Inzwischen haben über 738.000 Menschen eine Petition mit dem Titel „Keine Corona-Impfpflicht für Kinder“ unterschrieben.
Eine Anfrage der Epoch Times beim Deutschen Ethikrat blieb bislang unbeantwortet.
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