Brandbrief an NRW-Regierung: Eltern wehren sich gegen Kindeswohlgefährdung an Schulen

Schulschließung, Maskenpflicht, Zwangstests. Für Eltern aus Nordrhein-Westfalen ist das Maß voll. Mit ihrer Initiative „Eltern für Kindeswohl“ machen sie in ihrem Brandbrief Druck auf die Landesregierung und fordern ein Ende der Kindeswohlgefährdung. In Rekordzeit fanden sich zahlreiche Unterstützer der Aktion.
Von 21. April 2021

Rund 7.000 Unterschriften in sieben Tagen. Die Anzahl der Unterstützer des offenen Briefs der Eltern an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, der von der Plattform „Eltern für Kindeswohl“ initiiert wurde, wächst und wächst. Nach nur drei Tagen hatten bereits 5.746 Menschen unterschrieben. Die Initiative fordert von der NRW-Regierung, alle „ungeeigneten, unbegründeten, unethischen, fahrlässigen, rechtswidrigen, experimentellen und gesundheitsgefährdenden Maßnahmen an unseren Kindern“ zu beenden.

Viktoria und Pawel, Eltern von drei Kindern, haben den offenen Brief ins Leben gerufen. „Es geht es uns nicht darum, uns als Person ins Rampenlicht zu stellen, sondern um die baldige Beendigung der Kindeswohlgefährdung, die derzeit an den Schulen in NRW praktiziert wird“, heißt es auf ihrer Plattform „Eltern für Kindeswohl“.

Aus natürlichem Recht seien Eltern verpflichtet, auf die physische und psychische Gesundheit ihrer Kinder zu achten und alle gesundheitlichen Gefahren weitestgehend abzuwenden.

„Ausgestattet mit den gesunden moralischen Normen und Werten, sowie mit der unumstößlichen Gewissheit, dass unsere Kinder das Wertvollste sind, was wir haben, können wir die von den angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen ausgehenden Gefahren und Risiken, welchen unsere Kinder derzeit an den Schulen gezwungener Weise ausgeliefert sind, nicht mehr hinnehmen!“, appellieren sie an die NRW-Regierung.

Zwangstests als Höhe der unethischen unverhältnismäßigen Maßnahmen

Mit der angeordneten Einführung eines mehrfach wöchentlich stattfindenden Zwangs-Corona-Selbsttests in den Schulen habe man einen neuen Höhepunkt der unethischen und unverhältnismäßigen Maßnahmen an den Kindern erreicht, kritisieren die Eltern.

Längst sei bewiesen, dass die PCR- und Antigen-Schnelltests für eine adäquate Feststellung des Infektionsgeschehens nicht ansatzweise geeignet sind. Ungeachtet dessen wolle die Regierung die Tests – entgegen der vorgegebenen Leitlinien des Robert Koch-Instituts und der Weltgesundheitsorganisation – als Zwangsmaßnahme für alle symptomlosen und gesunden Kinder anordnen.

Damit setze sie sich über die Tatsache hinweg, dass bei allen symptomlosen Kindern weder ein Ansteckungsverdacht nach Paragraf 30 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorliegen kann. Zudem seien die durch die Schnelltests entstehende Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht mit dem IfSG gedeckt.

Kritik am Masken-Experiment

Weiter kritisieren die Eltern den Maskenzwang, den sie als „eine weitere, bereits seit Monaten bestehende und sich ständig scheinbar willkürlich verändernde, und damit nach einem ‚Experiment‘ wirkende Maßnahme“ beschreiben. Dabei sei eine Effektivität von Masken jeglicher Art für gesunde Personen in der Öffentlichkeit bis heute nicht durch wissenschaftliche Evidenz belegt.

Trotz vorliegender Studien über Nebenwirkungen durch unvermeidbare falsche Handhabung der Masken ordne die Regierung nun den Kindern auch noch das Tragen von – als Atemschutzgerät geltenden – FFP2-Masken an. Damit setze man sich bewusst über alle seit Jahrzehnten im Arbeitsschutz und in der Maskenherstellung geltenden Regeln und Vorgaben und bekannten Risiken und Gefahren einfach hinweg, bemängeln die Eltern weiter.

Die angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen – wie AHA-Regeln, Ausschluss vom Unterricht und Schulschließungen – stellen aus ihrer Sicht einen „massiven Eingriff in die Kindergrundrechte“ dar, sodass sie aus rechtlicher Sicht als Kindeswohlgefährdung gewertet werden können.

Corona-Maßnahmen als Straftatbestände

Konkret sind im offenen Brief, gleich mehrere Tatbestände laut Strafgesetzbuch aufgeführt, die durch die Umsetzung der politischen Maßnahmen an Schulen erfüllt seien:

  • § 223 „Körperverletzung“
  • § 225 „Misshandlung von Schutzbefohlenen“
  • § 228 „Trotz Einwilligung, Verstoß gegen gute Sitten“
  • § 229 „Fahrlässige Körperverletzung“
  • § 240 „Nötigung“
  • § 340 „Körperverletzung im Amt“
  • § 344 „Verfolgung Unschuldiger“

Auch versuche die Regierung, die Eltern in diese Tatbeteiligung einzubeziehen. Durch eine bisher nie dagewesene Umkehr der Beweislast, nach der alle gesunden Kinder potenziell ansteckend seien, würden die Eltern gezwungen, ihre Kinder trotz Risiken mit Masken in die Schule zu schicken. Eine Gefährlichkeit dieser Maßnahmen für Kinder sei mit einem Attest kaum beweisbar, da die Schulpflicht aus rechtlicher Sicht kaum vermeidbar ist.

Rechtlich und ethisch seien die Maßnahmen im Rahmen einer Nutzen-Risiko-Abwägung nicht haltbar, erklärten die Eltern. Auch ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 8. April (9 F 148/21) habe ergeben, dass die vergleichbaren Corona-Schutzmaßnahmen in Thüringen rechtswidrig und gesundheitsgefährdend sind und deshalb an den betroffenen Schulen nicht mehr praktiziert werden dürfen.

Das Fazit der Eltern in ihrem offenen Brief an die Regierung lautet:

Sie haben kein Recht dazu, sich über alle Kinderrechte hinwegzusetzen und  

  • die Teilnahme an SARS-CoV-2 Tests;
  • das Tragen von jeglichen Masken und Atemschutzgeräten im Unterricht und auf dem Schulgelände;
  • das Einhalten von Mindestabständen untereinander oder zu anderen Personen (AHA-Regeln);
  • Sanktionierung und Ausschluss vom Unterricht wegen des Nichtbefolgens der o.g. Maßnahmen

unseren Kindern an den Schulen in NRW vorzuschreiben!

Der offene Brief ist mit umfangreichen Quellenangaben im Internet auf der Plattform „Eltern für Kindeswohl“ abrufbar. Jeder Unterstützer, egal aus welchem Bundesland, ist willkommen.



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