Bundesregierung vereinfacht Regeln für Tempo-30-Zonen
In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen.
Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vereinfacht. Bislang mussten Länder und Kommunen einen Unfallschwerpunkt im betroffenen Bereich nachweisen, wenn sie außerhalb eines Wohngebietes solche Tempo-Limits für Autofahrer einrichten wollten. In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen.
Dies gelte für in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern", wie bei Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Weiter seien Änderungen angedacht, damit fahrradfahrende Erwachsene ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.
(dts Nachrichtenagentur)
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