3G im ÖPNV: Bundespolizei will sich nicht an den Nachweiskontrollen beteiligen
Im Falle einer Einführung der 3G-Regel im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wollen sich die deutschen Polizeibehörden nicht an den Nachweiskontrollen beteiligen. „Wir sind keine Gesundheitspolizei“, sagte der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben). „3G in Bus und Bahn müssen die DB und die anderen Verkehrsunternehmen mit ihren eigenen Sicherheitsdiensten und Zugbegleitern kontrollieren.“
Auch der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, sieht keine Verantwortung für entsprechende Unterstützungsmaßnahmen. „Eine Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen ist definitiv keine polizeiliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Unternehmens DB AG“, teilte er dem RND mit.
„Die Bundespolizei kontrolliert ja auch keine Fahrkarten, sondern wird erst ins Spiel gebracht, wenn jemand keine Fahrkarte hat. Entweder zur Personalienfeststellung oder zur Anzeigenaufnahme.“ Auch Rosskopf sagte: „Erst wenn sich ein Fahrgast weigert, trotz Aufforderung den Zug oder den Bus zu verlassen, sind wir zuständig und setzen das Hausrecht durch.“
Zugbegleiter sind keine „Hilfspolizisten“
Das Bahnpersonal bestreitet diese Sicht und sieht die Kontrollaufgabe von 3G-Regeln im ÖPNV durchaus bei der Bundespolizei. „Es kann höchstens stichprobenartige Kontrollen von 3G während der Fahrt geben, diese muss die Bundespolizei durchführen“, sagte der Vize-Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert, dem RND.
Die Zugbegleiter seien keine „Hilfspolizisten“. Schon jetzt stiegen die Übergriffe in den Zügen wegen der Maskenpflicht massiv an und würden immer aggressiver, so Burkert. „Das mag mit der wieder eingeführten FFP2-Pflicht in einigen Bundesländern zusammenhängen. Es gehört zu den Aufgaben der Bundespolizei, in den Zügen mitzufahren und für Sicherheit zu sorgen. Dass sie das nicht leisten kann, liegt daran, dass sie von Bundesinnenminister Seehofer kaputtgespart wurde.“
Ampel plant weitreichende 3G-Regel im ÖPNV
Künftig müssen sich Ungeimpfte testen lassen, bevor sie ein öffentliches Verkehrsmittel besteigen. Die Pläne der drei Ampelparteien sehen außerdem vor, dass die Länder Corona-Maßnahmen in Eigenregie beschließen können, „solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 in einem Land besteht“, wie es in dem Papier heißt. Ausgenommen von den möglichen Maßnahmen sind Ausgangsbeschränkungen und das Verbot der Sportausübung.
Die Möglichkeit, dass die Länder nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiter eigene Maßnahmen beschließen können, ist bereits im jetzigen Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Die Ampel-Parteien wollten dies aber zunächst streichen und rücken davon jetzt wieder ab.
In den Maßnahmenkatalog soll zudem ergänzend die Möglichkeit aufgenommen werden, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können. Zudem sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen zu erlassen – und zwar unabhängig von Hygienekonzepten oder 2G und 3G-Regelungen.
Der in der vergangenen Woche vorgelegte Gesetzentwurf der Ampel-Parteien sieht eine Befristung der Maßnahmen bis zum 19. März 2022 vor. In dem jetzt vorgelegten Papier ist vorgesehen, dass der Bundestag die Geltungsdauer vor diesem Datum per Beschluss um bis zu drei Monate verlängern kann. (dts/afp/dl)
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