Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen gestiegen

Rund zwei Drittel der fast 100 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2023 individuell erhöht. Das bedeutet für einen großen Teil der rund 73 Millionen Versicherten noch mehr Abzüge.
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Das Gesundheitswesen ist teuer – die meisten Krankenkassen haben ihre Beiträge ab Januar erhöht.Foto: iStock
Von 10. Januar 2023

Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland haben ihre individuellen Zusatzbeiträge im Durchschnitt um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr angehoben. Ein Rekord-Plus. Rund zwei Drittel der knapp 100 gesetzlichen Kassen sahen sich zu diesem Schritt gezwungen.

Zusatzbeitrag nicht einheitlich

Beim Zusatzbeitrag handelt es sich um einen Prozentwert vom Bruttoeinkommen, den die gesetzlichen Krankenversicherer neben dem allgemeinen Beitragssatz selbstständig erheben dürfen, um ihre Kosten zu decken. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) muss so eine individuelle Erhöhung jeweils genehmigen. Da die Kassen im Wettbewerb stehen, wirken sich allzu hohe Aufschläge kontraproduktiv auf die Anzahl ihrer Kunden aus. Manche versuchen, das mit einem besseren Leistungsangebot wettzumachen – ebenfalls auf individueller Basis.

Der allgemeine Beitragssatz zu jeder Krankenkasse in Deutschland liegt seit seiner Einführung zum Jahr 2015 bislang unverändert bei 14,6 Prozent. Für Versicherte mit ermäßigten Beitragssatz werden nur 14,0 Prozent fällig – dafür besteht aber auch kein Anspruch auf Krankengeld nach der sechsten Krankheitswoche. Der allgemeine Beitragssatz fließt in voller Höhe in den „Gesundheitsfonds“, aus dem die gesetzlichen Kassen ihre Mittel beziehen.

Die günstigsten gesetzlichen Kassen

Nach Informationen von „Zusatzbeitrag.net“ bieten die Betriebskrankenkassen (BKK) auch 2023 meist die günstigsten Verträge. Die „BKK firmus“ beispielsweise verlangt mit 15,5 Prozent Monatsbeitrag lediglich 0,9 Prozentpunkte mehr als den allgemeinen Beitragssatz. Die Anhebung des Zusatzbeitrages für 2023 fiel mit 0,06 Prozentpunkten äußerst moderat aus. Bis zum 31. Dezember 2022 hatte die „BKK firmus“ 0,84 Prozentpunkte Aufschlag verlangt. Auch die „BKK Gildemeister Seidensticker“ verlangt nur 15,5 Prozent an Monatsbeitrag.

Noch günstiger liegen trotz des um 0,8 Prozentpunkte erhöhten Zusatzbeitrags nur die „BKK Pfaff“ (15,4 Prozent) und die „BKK EUREGIO“. Beide sind allerdings nicht bundesweit, sondern nur in Rheinland-Pfalz (BKK Pfaff) beziehungsweise in Hamburg und NRW (BKK EUREGIO) verankert.

Die teuersten Anbieter

Unter den bundesweit anbietenden Kassen verlangt die „BKK VBU“ mit 16,4 Prozent den höchsten Monatsbeitrag. Er ging zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte hoch.

Überdurchschnittlich hohe Beiträge rufen traditionell auch die meisten Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) auf. Wie der Name schon sagt, versichern sie ihre Kunden nur in bestimmten Regionen – wie viele andere Kassen auch. Mit 16,5 Prozent monatlichem Beitrag ist derzeit die „AOK Nordost“ laut „Zusatzbeitrag.net“ der teuerste Anbieter. Sie erhöhte ihren Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte auf nun 1,9 Prozentpunkte. Noch teurer ist lediglich die „BKK exklusiv“: Sie trieb ihren alten Aufschlag von 1,29 Prozentpunkten zum 1. Januar um weitere 0,7 Prozentpunkte nach oben und verlangt inzwischen monatlich 16,59 Prozent vom Brutto.

Einige verzichten 2023 auf Erhöhung

Manche bundesweit tätigen Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag allerdings nicht erhöht. Sie sind wegen höherer Zusatzbeiträge aus den vergangenen Jahren trotzdem fast immer teurer als die aktuell günstigsten Anbieter. Einige Beispiele für bundesweit versichernde GKV-Kassen mit konstantem Beitrag:

  • IKK gesund plus (Monatsbeitrag 15,7 Prozent / Zusatzbeitrag konstant 1,1 Prozentpunkte)
  • Techniker Krankenkasse (15,8 /1,2)
  • BARMER (16,1 Prozent/1,5)
  • KKH (16,1 /1,5)
  • Novitas BKK (16,14 /1,54)
  • Knappschaft (16,2 /1,6)
  • Viactiv Krankenkasse (16,2 /1,6)
  • WMF BKK (16,2 /1,6)

Mit der „SKD BKK“ gelang es einer Kasse sogar, den Zusatzbeitrag mit Januarbeginn zu senken – von vormals 1,29 auf nur noch 1,15 Prozentpunkte. Der monatliche Gesamtbeitrag fiel von 15,89 auf 15,75 Prozent. Die SKD BKK versichert allerdings nur in elf Bundesländern.

Am besten selbst informieren

Automatisch erfahren Sie übrigens nicht unbedingt etwas davon, wenn ihre Kasse den Zusatzbeitrag angepasst hat. Denn die gesetzlichen Krankenversicherer sind neuerdings nicht mehr verpflichtet, eine Zusatzbeitragserhöhung vorab per Brief mitzuteilen. Die entsprechende Regelung war gesetzlich bis einschließlich Juni 2023 ausgesetzt worden – offiziell, um die Kosten der Krankenkassen zu schonen, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt.

Ein Blick auf die Website ihrer Kasse kann sich also lohnen, wenn Sie einen Wechsel in Erwägung ziehen. Denn bei jeder Beitragserhöhung besteht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein Sonderkündigungsrecht. Einschlägige Vergleichsportale im Netz können ebenfalls helfen.

Welche Zusatzkosten kommen auf Sie zu?

Da sich seit dem 1. Januar 2019 auch die Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenversicherungsträger zur Hälfte nicht nur am allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, sondern auch an den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen beteiligen müssen, fällt das Loch im Portemonnaie entsprechend geringer aus. Eine Zusatzbeitragserhöhung 2023 um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte lässt den Netto-Auszahlungsbetrag also nur um 0,15 Prozent vom Brutto schrumpfen.

Freiwillig GKV-versicherte Selbstständige, Freiberufler, Studierende oder Hausfrauen oder Hausmänner müssen den Zusatzbeitrag allerdings in voller Höhe allein tragen.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Arbeitnehmer-Durchschnittsverdienst von 3.200 Euro (Stand 2021, Statistisches Bundesamt) muss ein, bei der „AOK Baden-Württemberg“ Krankenversicherter nun die Hälfte des GKV-Beitrags von 16,2 Prozent tragen, also 8,10 Prozent beziehungsweise 259,20 Euro. Im Jahr 2022 wären es nur die Hälfte von 15,9 Prozent gewesen – also 7,95 Prozent beziehungsweise 254,40 Euro. Der 1. Januar beschert ihm jetzt also ein monatliches Minus von 4,80 Euro.

Für die „Empfänger von Arbeitslosengeld I und II, Verletztengeld und Übergangsgeld, Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt unter 325 Euro und Menschen mit Behinderung in anerkannten Einrichtungen und einem Arbeitsentgelt nicht über 595 Euro“ gilt laut BMG nicht der individuelle Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse, sondern der „durchschnittliche Zusatzbeitragsatz“. Er wird vom Bundesgesundheitsministerium „nach Auswertung der Ergebnisse“ eines „Schätzerkreises“ festgelegt, dem „Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes“ angehören. Für das Jahr 2023 liegt dieser Zusatzbeitragsatz bei 1,6 Prozent – gegenüber 1,3 im Vorjahr.

Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Im Jahr 2023 unterliegt jeder Arbeitnehmer oder Rentner der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, der weniger als 66.600 Euro pro Jahr (5.550 Euro pro Monat) brutto verdient. Im Vorjahr lag die Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Angaben des Portals „Krankenkassen.de“ noch bei 64.350 beziehungsweise 5.362 Euro. Wer mehr verdient, darf sich über die private Krankenversicherung (PKV) versichern – mit allen Vor- und Nachteilen. Auch Beamte und Selbständige haben diese Wahl, unabhängig vom Verdienst.

Die Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden GKV-Beitrag liegt niedriger: 2023 wird für jeden Euro, der über 59.850 Euro Jahresbruttoverdienst (monatlich 4.987,50 Euro) hinausgeht, kein Beitrag erhoben. Im Vorjahr lagen die Grenzen noch bei 58.050 beziehungsweise 4.837,50 Euro.

Unterfinanzierung von 16,5 Milliarden erwartet

Da die gesetzlichen Krankenkassen mit dem allgemeinen Beitrag und dem jeweiligen Zusatzbeitrag ihrer Versicherten nicht auskommen, überweist die Bundesregierung jährlich noch einige Milliarden in den Gesundheitsfonds. 2022 musste das Bundesministerium für Gesundheit dafür die Rekordsumme von 28,5 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Für 2023 geht Minister Karl Lauterbach von 16,5 Milliarden aus. Weitere Beitragserhöhungen hält er deshalb für „unvermeidbar“. Auch die Anhebung des allgemeinen Beitrags über 14,6 Prozent ist offenbar kein Tabu mehr. Lauterbach schlug zudem vor, dass die Kassen des GKV-Verbands ihre Finanzreserven abbauen und Mittel aus der Liquiditätsreserve entnehmen sollten.



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