Wirtschaftsministerium: „Habeck erhält keinen geldwerten Vorteil aus den Verfahren“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bestätigt, dass das Bundestagsbüro von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mithilfe zweier Organisationen gegen Beleidigungen und Drohungen in den sozialen Netzwerken vorgeht.
Es handele sich um die „gemeinnützige Organisation Hate Aid“ und um die „Rechtsanwaltsgesellschaft SO DONE“, schrieb eine BMWK-Sprecherin auf Nachfrage der Epoch Times.
„Sowohl Strafanzeigen als auch etwaige Strafanträge werden mittlerweile aus organisatorischen Gründen und im Sinne des einheitlichen Umgangs grundsätzlich im Bundestagsbüro von Bundesminister Robert Habeck bearbeitet“, erklärte die Sprecherin.
Hate Aid für E-Mails zuständig
Falls direkte „Hassmails, Beleidigungen oder Mails mit Todesdrohungen“ vorlägen, schalte Habecks Bundestagsbüro seit Mai 2022 Hate Aid ein. Die Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation bewerteten zunächst die Postings und übergäben sie „mit Einwilligung“ an eine Kanzlei.
Eigenen Angaben zufolge gehört Hate Aid zur Hälfte der Kampagnen-Organisation Campact e. V., die sich laut Transparenzbericht (PDF) auch aus Zuwendungen der European Climate Foundation und der Schöck-Familien-Stiftung des gleichnamigen Bauriesen aus Baden-Baden finanziert. Ein Viertel der Hate Aid-Anteile halten jeweils die Journalistin Anna-Lena von Hodenberg und der gemeinnützige Hamburger Verein Fearless Democracy, der nach eigenen Angaben vom Bundesfamilienministerium gefördert wird.
So Done – Aufpasser in den sozialen Netzwerken
Um sich gegen „Hass im Netz“ zu wehren, greife Habecks Büro seit August 2023 auch auf die Dienste der privatwirtschaftlichen Rechtsanwaltsgesellschaft „SO DONE“ der FDP-Politikerin Franziska Brandmann zurück. Wie Habeck würden das „auch andere Personen des öffentlichen Lebens aus Politik, Wissenschaft oder Journalismus“ so handhaben, erklärte die Sprecherin.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatte Habeck in der Zeit zwischen der Bundestagswahl 2021 und August 2024 mindestens 805 Strafanzeigen wegen Beleidigungen oder Bedrohungen gestellt. Auch die Verteidigungspolitiker Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Roderich Kiesewetter (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) oder die Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner (CDU) und Ralf Stegner (SPD) nehmen nach Angaben der „Tagesschau“ die Dienste der Start-up-Agentur „So Done“ in Anspruch.
Das Bundeswirtschaftsministerium selbst habe sich bis zum Sommer 2024 lediglich mit solchen „Vorgängen“ befasst, auf die es „von Strafverfolgungsbehörden hingewiesen“ worden sei, stellte die BMWK-Sprecherin klar.
Dem Ministerium entstünden bei „etwaigen Strafanträgen, die über das BMWK verfolgt wurden“, keinerlei Anwaltskosten, da keine Kanzleien beauftragt worden seien.
Habeck spendet Geldentschädigungen
Aus den Verfahren ziehe Habeck persönlich „keinen geldwerten Vorteil“, schrieb die Sprecherin. Falls er Geldentschädigungen erhalte, spende der Minister die Summe „vollständig an eine gemeinnützige Organisation, die sich für Zivilcourage im Netz“ engagiere. Um welchen Empfänger genau es sich handelt, verriet die BMWK-Sprecherin ebenso wenig wie die Gesamtsumme der bisher erhaltenen Entschädigungsleistungen.
Habeck habe sich bereits bei seiner Amtsübernahme im Dezember 2021 entschieden, „Hass, Beleidigungen bis hin zu Todesdrohungen“ nicht einfach hinzunehmen, auch wenn sie im Netz massenhaft verbreitet würden.
Amtsgericht Bamberg ordnete Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“-Meme an
Anlass für die Anfrage der Epoch Times war ein Hausdurchsuchungsbeschluss gegen den 64-jährigen Frührentner Stefan Niehoff aus dem Landkreis Haßberge (Bayern).
Zum bundesweiten „Aktionstags gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ hatte Niehoff am 12. November 2024 Besuch von zwei Kriminalbeamten bekommen. Nach Darstellung Niehoffs gegenüber der Epoch Times hätten die Beamten wegen seines kooperativen Verhaltens zwar von einer Hausdurchsuchung abgesehen, aber ein Tablet mitgenommen.
Als Grund für den Durchsuchungsbeschluss hatte das Amtsgericht Bamberg bereits am 6. August 2024 „Beleidigung gemäß §§ 185, 188 Abs. 1, 194 StGB“ angegeben.
Der frühere Bundeswehrsoldat soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Bamberg vor einigen Monaten auf seinem X-Kanal ein Meme mit dem Porträt Habecks geteilt haben, unter dem der Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ stand – offensichtlich unter Verwendung des Logos und der Schrifttype des Shampooherstellers Schwarzkopf. Das geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (PDF) hervor.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem Tatverdächtigen gemäß Paragraf 188 StGB bis zu drei Jahre Gefängnishaft wegen „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“.
Habeck verweist auf rassistische oder antisemitische Hintergründe
Habeck hatte am vergangenen Sonntag in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ den Hausbesuch eingeräumt (Kurzvideo auf X). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bamberg hatte er selbst den Strafantrag gegen den Familienvater gestellt.
Habeck wies darauf hin, dass sein Strafantrag nur der „Auslöser“ dafür gewesen sei, dass die Polizei die Wohnräume Niehoffs betreten habe. In der Erklärung der Beamten sei von „rassistischen“ oder „antisemitischen“ Hintergründen die Rede gewesen, argumentierte Habeck.
Niehoff hatte gegenüber der Epoch Times zwar betätigt, dass die Kriminalbeamten ihn auch mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert hätten. Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 6. August war von Volksverhetzung allerdings nicht die Rede gewesen.
Erst in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 15. November 2024 tauchte der „Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gem. § 130 StGB“ zumindest offiziell auf – allerdings nicht im Zusammenhang mit dem „Schwachkopf“-Meme. Denn Niehoff soll im Frühjahr 2024 auf seinem X-Kanal auch „eine Bilddatei hochgeladen […] haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‚Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u. a. der Zusatztext ‚Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen ist.“
Nach Einschätzung des Onlineportals „Legal Tribune Online“ könnte Niehoff dafür wegen Paragraf 130 Absatz 1 StGB (Aufstacheln zum Hass) zu einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren verurteilt werden. Sollte ein Gericht auf Grundlage des Paragrafen 130 Absatz 4 StGB (Billigung oder Verherrlichung der NS-Willkürherrschaft) urteilen, drohten ihm bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Nach Recherchen der Publizistin Birgit Kelle hatte Niehoff mit seinem „Wahre Demokraten“-Posting auf „Boykott-Aufrufe gegen die Produkte von ‚Müller Milch‘“ reagiert. „Linke Aktivisten“ hätten zuvor rote Warnhinweise in Supermarkt-Kühlregalen platziert, weil der Inhaber des Molkereiimperiums „sich mit Alice Weidel von der AfD getroffen hatte“. Niehoff habe auf die Anti-AfD-Warnungen mit dem ironisch gemeinten „Wahre Demokraten“-Posting geantwortet (im Bild zu sehen auf X).
Niehoff, so Kelle, habe mit seinem Kommentar lediglich „einen Vergleich zwischen diesem ‚Kauft nicht bei der AfD‘ und dem historischen ‚Kauft nicht bei Juden‘ als gleichermaßen undemokratischen Akt“ ziehen wollen, meint die Schriftstellerin.
Habeck nach sechs Jahren Pause wieder auf X
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist seit knapp zwei Wochen wieder selbst auf dem sozialen Netzwerk X unterwegs.
Sein allererstes Image-Video nach seiner knapp sechsjährigen X-Pause löschte er wenige Tage später wieder. Er ließ das Filmchen vom Netz nehmen, weil er darin gegen den ausdrücklichen Willen des Popstars Herbert Grönemeyer dessen 2006er WM-Hit „Zeit, dass sich was dreht“ gesummt hatte.
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