Sachsen: Maghreb-Staaten und Flüchtlingsrat behindern Abschiebungen

Abschiebungen nach Marokko und Algerien sind problematisch. Die Kooperation zwischen den Herkunftsländern und Deutschland gestaltet sich als schwierig. Zudem warnt der Flüchtlingsrat die Migranten vor Abschiebeterminen, sodass diese untertauchen können.
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Abgelehnte Asylbewerber steigen im Rahmen einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug.Foto: Daniel Maurer/Archiv/dpa
Von 13. September 2016

Sachsen steht bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus Nordafrika vor großen Problemen, berichtet die „Freie Presse“. Von 718 Tunesiern, 525 Marokkanern und 132 Algeriern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, wurden zwischen Januar und Juli nur 54 abgeschoben – 51 davon nach Tunesien und 3 nach Algerien. Dafür seien sowohl die Situation in den Herkunftsländern als auch Aktivitäten von Flüchtlingshelfern verantwortlich, so das Innenministerium.

Algerien und Marokko: Probleme mit Identitäten und Ersatzausweisen

Vor allem die Abschiebung nach Marokko und Algerien bereitet offenbar Probleme. Zwar erhielt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bei einem Besuch in den Maghreb-Staaten im Februar konkrete Zusagen zur Erleichterung bei der Rückführung von Flüchtlingen. In der Praxis scheint das aber nicht zu funktionieren.

Ein wesentlicher Grund dafür ist: die Betroffenen haben meistens keine gültigen Ausweispapiere. Deswegen müsse das Ministerium zunächst um Klärung der Identität bitten. Identifizierungsanfragen würden aber in der Regel nicht beantwortet, sagt Dirk Diedrichs, Leiter der Stabsstelle Asyl im Innenministerium in Bezug auf Algerien und Marokko, berichtet die Zeitung.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte im Mai bei einem Besuch des marokkanischen Ratspräsidenten in Dresden eigenhändig eine Liste mit 92 Namen von zu identifizierenden Personen übergeben. Anschließend habe sich auch eine Koordinationsstelle des Bundes bei der Botschaft eingeschaltet. Eine Rückmeldung seitens Marokko liege aber nicht vor, so Diedrichs.

Die Zusammenarbeit mit Tunesien funktioniere besser, sagt der Leiter der Asyl-Stabsstelle. Ein Grund ist die Möglichkeit Charter-Flugzeuge einzusetzen. Allerdings gebe es keine Möglichkeit zur elektronischen Identifizierung von Personen. Ein Vorteil allerdings sei die lange gültigen Passersatzpapiere. Die tunesischen Ausweisdokumente sind drei Monate gültig. Marokkanische Ersatzpapiere aber laufen bereits nach 15 Tagen ab. Wird der Betroffene am Tag der Abschiebung nicht angetroffen, was sehr wahrscheinlich ist, müssen diese neu beschafft werden.

Personen tauchen koordiniert unter

70 bis 80 Prozent der Zugriffe bei Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber aus Maghreb-Staaten seien nicht erfolgreich, so das Innenministerium. Vor allem tunesische Staatsangehörige sind dafür bekannt „jung und gut vernetzt“ zu sein, so Diedrichs. Zudem würden die Ausreisepflichtigen vor den Abschiebungen gewarnt. „Sobald sich etwas andeutet, tauchen die Personen unter.“ Im Bundesland Sachsen gibt es besonders viele tunesische Staatsangehörige, da das Land lange bundesweit allein für deren Aufnahme zuständig war.

Zusätzliche Schwierigkeiten bereiten den Behörden Aktivitäten des sächsischen Flüchtlingsrats, der finanzielle Unterstützung vom Freistaat erhält. Dieser veröffentliche auf seiner Facebook-Seite Termine geplanter Sammelabschiebungen aus Sachsen. Gleichzeitig würden in Faltblättern Tipps gegeben, wie man sich verhalten müsse, um eine geplante Abschiebung zu verhindern. „An Bord angekommen, ruft lautstark, macht die Crew und andere Passagiere auf euch aufmerksam und betont, dass ihr nicht freiwillig fliegt“, hieß es dort.

In solchen Fällen, so berichtet Diedrichs, scheitere die Abschiebung, weil die Pilotenvereinigung Cockpit ihre Mitglieder auffordert, nur freiwillig Reisende zu befördern.

Inzwischen sei allerdings der Inhalt des Flyers auf Druck der Landesregierung  geändert worden, erklärt der Flüchtlingsrat. Abschiebungen lehne man dort jedoch nach wie vor grundsätzlich ab.



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