Richterbund nennt Reform der Strafprozessordnung „überfällig“

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die geplante Reform der Strafprozessordnung. Damit sollen Prozessverzögerungen durch Befangenheitsanträge erschwert werden.
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Ärmelabzeichen eines Justizbeamten in Kiel.Foto: Angelika Warmuth/dpa
Epoch Times5. Mai 2019

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die geplante Reform der Strafprozessordnung begrüßt, mit der Prozessverzögerungen durch Befangenheitsanträge erschwert werden soll. Eine solche Reform sei „überfällig, die Justizpraxis wartet dringend darauf“, erklärte der Geschäftsführer des Verbands, Sven Rebehn, am Wochenende.

Die Gerichte brauchen mehr Möglichkeiten, um etwa missbräuchliche Befangenheits- und Beweisanträge besser in den Griff zu bekommen und Verfahren zügiger führen zu können.“

Nach einem „Spiegel“-Bericht soll ein Prozess künftig bis zu zwei Wochen lang weitergeführt werden können, auch wenn noch nicht über eine mögliche Befangenheit eines Richters entschieden worden ist. Darauf habe sich die Koalition geeinigt. Bislang kann nur zwei Tage weiterverhandelt werden; falls der Richter abgelehnt wird, müssen die seit dem Befangenheitsantrag angesetzten Prozesstage wiederholt werden.

Die neue Regelung, auf die sich Justiz- und Innenministerium geeinigt hätten, sei auch eine Konsequenz aus den Erfahrungen des Prozesses gegen Beate Zschäpe und Unterstützer des rechtsextremen NSU, berichtete der „Spiegel“. Dort hatten die Anwälte der Angeklagten durch zahllose Befangenheitsanträge den Prozess in die Länge gezogen.

DRB-Bundesgeschäftsführer Rebehn verwies auf eine aktuelle Allensbach-Umfrage bei 1000 Richtern und Staatsanwälten, wonach 86 Prozent ein effektiveres Prozessrecht für vordringlich halten. Zur mehrjährigen Dauer des NSU-Prozesses hätten mehr als 200 Befangenheitsanträge sowie rund 3000 Beweisanträge beigetragen.

„Das NSU-Verfahren sticht zwar heraus, es ist aber kein Einzelfall“, so Rebehn. In jedem der 24 Oberlandesgerichtsbezirke Deutschlands berichteten erfahrene Strafrichter von Problemen mit offensichtlichen Verzögerungsstrategien. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber darauf jetzt reagiert“, betonte Rebehn. (afp)



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