Wenn die Gesinnungswächter heiser krächzen: Neuer Sturm im Wasserglas gegen US-Präsident Trump
Eine Aussage des US-Präsidenten Donald Trump in einem Interview mit dem TV-Sender ABC vom Mittwoch (12.6.) sorgt zurzeit in den USA für Aufsehen – und erwartungsgemäß auch in deutschen Leitmedien, die selbst erst jüngst noch bereitwillig illegal gewonnene Aufnahmen österreichischer Politiker publiziert hatten.
„Donald Trump erklärt sich zum Gesetzesbruch bereit“, echauffiert sich Hannes Stein in der „Welt“. Er mutmaßt, Donald Trump könnte mit dieser Äußerung die Debatte um ein mögliches Amtsenthebungsverfahren neu anfachen.
„Nichts falsch daran, sich das anzuhören“
Dieses hätte nicht zuletzt infolge der republikanischen Senatsmehrheit kaum Erfolgschancen, es würde jedoch seine Anhängerschaft im Vorfeld der Präsidentenwahlen 2020 zusätzlich mobilisieren. Außerdem könne Trump auf diese Weise die Demokraten davon abhalten, das „Gewicht auf Sachthemen zu legen – Krankenversicherung, Trumps Strafzölle, den Klimawandel, soziale Ungleichheit“.
Tatsächlich hat ABC-Interviewer George Stephanopoulos gegen einen ehernen Grundsatz verstoßen, den viele US-Amerikaner in Ehren halten, der aber die Ausübung des Journalistenberufes faktisch über Gebühr erschweren würde: Nämlich keine Fragen zu stellen, bei denen man sich nicht sicher sei, ob einem die Antwort gefallen würde.
Stephanopoulos fragte Trump, offenbar in Anspielung auf nicht erhärtete Vorwürfe gegen dessen Wahlkampfteam des Jahres 2016, ob seine Mannschaft im kommenden Jahr kompromittierende Informationen über Gegenkandidaten annehmen würde, wenn sie aus China oder Russland kämen – oder ob man sofort das FBI einschalten würde.
Trump reagierte auf die hypothetische Frage seinerseits mit spekulativen Aussagen. „Ich glaube, man sollte vielleicht beides machen“, dachte der Präsident laut, und fügte hinzu: „Ich denke, das sollte man sich anhören. Es ist nichts falsch daran, sich das anzuhören.“
Trump: „FBI-Direktor hat Unrecht“
Als „Einmischung“ würde er dies nicht betrachten, weil es sich erst einmal lediglich um Informationen handeln würde. Wie belastbar diese seien oder ob man diese verwerten würde, war gar nicht erst Gegenstand seiner Aussage.
Trump unterstrich denn auch, dass man über einen hypothetischen Fall spreche. Anzunehmen, dass welcher Politiker auch immer in einem solchen Fall die Informationen zurückweisen und das FBI informieren würde, seien in der Praxis lebensfremd, meint Trump:
Wenn jemand kommt und sagt: Hey, ich habe Informationen über deinen Gegenspieler. Ruft man dann das FBI an? Ich glaube, ich habe in meinem Leben noch nie das FBI angerufen. Hör auf, so funktioniert das Leben nicht.“
Auf den Hinweis, FBI-Chef Christopher Wray habe ein solches Vorgehen ausdrücklich für ungesetzlich erklärt, erklärte Trump: „Der FBI-Direktor hat Unrecht.“
Die Behauptung, Trump habe auf diese Weise zum Ausdruck gegeben, unter Umständen geltendes Recht missachten zu wollen, stützt sich auf eine Bestimmung des US-amerikanischen Strafgesetzbuches, die es für illegal erklärt, wenn „ein ausländischer Staatsbürger direkt oder indirekt einen Beitrag oder eine Spende von Geld oder Geldwertem […] im Zusammenhang mit einer Bundes- Staats- oder örtlichen Wahl macht“. Es sei auch ungesetzlich für einen Amerikaner, um eine solche von einem Ausländer „zu bitten, sie anzunehmen oder zu akzeptieren“.
Unverbindliches Gespräch hat keinen Geldwert
Eine kompromittierende Information, von der weder feststeht, ob es sich dabei um ein bloßes Gerücht oder eine bewiesene Tatsache handele, als „Wahlkampfspende“ zu bewerten, wäre mit einiger Fantasie noch so zu konstruieren, dass man Informationen als „geldwerte“ Leistung betrachte – zumal private Dienstleister „Opposition Research“ typischerweise gegen Geld anbieten.
Allerdings werden die Dienstleister typischerweise nicht für die Informationen, die sie liefern, selbst bezahlt, sondern nur für die Recherche. Eine allfällige Prämie müsste explizit vereinbart werden, sollte es tatsächlich gelingen, diese Information zum eigenen Vorteil zu verwerten oder sollte diese zu einem Wahlerfolg beitragen – was schwer in Geld zu bewerten wäre.
Sofern eine solche Information allerdings lediglich „angehört“ wird und der Empfänger keine tatsächliche Nutzung ins Auge fasst, weist diese ebenso wenig einen Geldäquivalent auf wie eine Lebensversicherung, über deren Details ein Versicherungsvertreter seinen Kunden berät, die dieser jedoch am Ende nicht abschließt – es sei denn, es würde ausdrücklich Honorarberatung vereinbart.
In westlichen Ländern gilt ein Tatstrafrecht, dessen Sanktionen ausdrücklich nur an tatsächlich erfolgte und hinreichend konkretisierte Handlungen anknüpfen. Das Gegenstück dazu wäre ein Gesinnungsstrafrecht, das schon „falsche“ Gedanken bestraft. Ein solches existiert in den USA nicht. Aus diesem Grund dürfte sich auch der aktuelle vermeintliche „Skandal“ um Trump als Sturm im Wasserglas erweisen.
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