Ausgang der Klima-Klage von peruanischem Kleinbauern gegen RWE ungewiss
Klima-Klage mit ungewissem Ausgang: Das Landgericht Essen will am 15. Dezember eine Entscheidung zur Klage eines peruanischen Kleinbauern gegen den Energiekonzern RWE verkünden. In der ersten öffentlichen Verhandlung über den europaweit einmaligen Rechtsstreit ließen die Richter am Donnerstag nicht erkennen, ob sie der Forderung des Bauern aus dem Hochland der Anden Erfolgsaussichten beimessen.
In dem Verfahren will Bauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya den Energiekonzern RWE wegen der Folgen der Klimaerwärmung für seine Heimatregion in Regress nehmen. Der 36-Jährige, der für den Verhandlungstermin eigens aus Peru angereist war und am Donnerstag im Gerichtssaal auf der Klägerbank saß, will RWE gerichtlich zur anteiligen Übernahme der Kosten von Schutzmaßnahmen vor klimabedingten Risiken in der Region verpflichten.
Nach dem Willen des Klägers soll der deutsche Energiekonzern diese Kosten in einer Höhe tragen, die dem Anteil der RWE-Emissionen am globalen Kohlendioxid-Ausstoß entspricht. Der Bauer macht geltend, dass ein See oberhalb der peruanischen Stadt Huarez in den Anden durch das Schmelzen eines Gletschers überzulaufen und sein Haus zu beschädigen drohe. Ursache der Gletscherschmelze sei der Klimawandel, der durch den CO2-Ausstoß von RWE-Kraftwerken mitverursacht werde.
Sollten die Essener Richter der Klage auf gerichtliche Feststellung der künftigen RWE-Kostenübernahme nicht entsprechen, will Lliuya den Konzern in dem Verfahren zumindest zur Senkung der Wassermenge in dem See verpflichten. Zudem will der Kleinbauer durchsetzen, dass RWE dem betroffenen Gemeindeverbund 17.000 Euro zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen zahlt sowie rund 6300 Euro für Selbsthilfemaßnahmen, die er selbst bereits getroffen habe.
Urteil oder Beweisbeschluss?
Unklar ist, ob das Essener Gericht am 15. Dezember ein Urteil spricht oder aber einen sogenannten Beweisbeschluss verkündet. Letzteres würde bedeuten, dass die Zivilkammer in die Beweisaufnahme eintreten und sich in den kommenden Monaten ausführlich mit dem Klimawandel und seinen Ursachen beschäftigen würde.
Der Kleinbauer wird bei seiner Klage von der Entwicklungsorganisation Germanwatch unterstützt. Für seine Anwalts- und Gerichtskosten in dem Musterverfahren tritt die „Stiftung Zukunftsfähigkeit“ ein. Lliuyas Anwältin Roda Verheyen verwies am Rande des Zivilprozesses darauf, dass laut Bürgerlichem Gesetzbuch jedermann zum Schutz seines Eigentums gegen Eingriffe von außen berechtigt sei.
Mit Blick auf den Beitrag des CO2-Ausstoßes großer Energieerzeuger zur Klimaerwärmung sagte die Hamburger Rechtsanwältin: „Alle zusammen verursachen das Problem, dann muss auch jeder einzelne verantwortlich sein im Rahmen seines Beitrags.“
Die Rechtsvertreter von RWE in dem Essener Verfahren machten hingegen vor Gericht deutlich, dass sie die Klage des Peruaners für unzulässig und unbegründet halten. „Die Klage des peruanischen Kleinbauern hat keine rechtliche Grundlage“, sagte RWE-Sprecher Guido Steffen im Anschluss an die Verhandlung.
Das Klima und seine Veränderungen seien ein „viel zu komplexes Phänomen, um einzelne Effekte miteinander weltweit in Verbindung zu setzen“. Das deutsche Zivilrecht sei nicht das geeignete Instrument, „um internationale Klimapolitik zu machen“.
Die Klage des Peruaners hatte bei Bekanntwerden vor einem Jahr international für Schlagzeilen gesorgt. In dem Verfahren geht nach Angaben von Umweltschützern erstmals wegen der Gefahren des Klimawandels ein Betroffener in Europa gerichtlich gegen ein CO2-verursachendes Unternehmen vor. (afp)
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