Wegen Geldmangels: Bundesregierung beerdigt Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“

Das Bundesverkehrsministerium hat die finanzielle Förderung von privaten Fotovoltaik-Anlagen zum Laden von E-Autos eingestellt. 200 Millionen Euro kommen nicht mehr zur Auszahlung. Trotzdem setzt die Regierung weiter auf ihren „Masterplan Ladeinfrastruktur II“.
Solarpanele sind an der Fassade und auf dem Dach eines Hauses in Frankfurt befestigt.
Solarpanele sind an der Fassade und auf dem Dach eines Hauses in Frankfurt befestigt.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Von 29. Februar 2024

Besitzer von Elektroautos, die eine Solaranlage auf dem Dach ihres Hauses verankern wollen, um ihren Auto-Akku mit Gratis-Sonnenenergie zu laden, müssen ab sofort auf staatliche Unterstützung verzichten.

Wie das Onlineportal „Blackout-News.de“ berichtet, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sein Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ eingestellt. Das ursprüngliche Ziel lautete, die „Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden“ anzuschieben.

Förderungswürdig war jeder, der eine private E-Auto-Ladestation mit einer Fotovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher aufrüsten wollte. Bis zu 10.200 Euro Investitionszuschuss konnte jeder Haushalt laut „Blackout-News.de“ kassieren. Nun gibt es also gar nichts mehr.

„Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung“

Das Haus von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) begründete die Entscheidung mit Geldmangel:

Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen […] können nicht alle Förderprogramme des BMDV im geplanten Umfang fortgeführt werden.“

Von den Etatkürzungen nicht betroffen seien jene rund 33.000 Immobilien- und E-Autohaushalte, die bereits am 26. und 27. September des vergangenen Jahres eine Zusage auf Förderung erhalten hätten. Damals hatte die immense Nachfrage das Volumen des Fördertopfs innerhalb weniger Stunden vollständig ausgeschöpft. Das (BMDV) hatte dem Vermittler, der staatlichen „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW), aus seinem Haushalt 2023 Steuergelder in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Weitere rund 33.000 registrierte Interessenten waren leer ausgegangen.

Sparzwang wegen Gerichtsurteil

Ursprünglich wollte das Verkehrsministerium im Kalenderjahr 2024 weitere 200 Millionen zur Förderung von Solardächern, Solarstromspeichern und Wallboxen für E-Auto-Fahrer locker machen. Doch dann ereilte die Bundesregierung eine unerwartete Nachricht aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November 2023 festgestellt, dass die Haushaltspläne der Ampel grundlegend überarbeitet werden mussten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte als erste Maßnahme eine Haushaltssperre verhängt.

Das betraf auch den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF), aus dessen Mitteln sich auch der Haushalt des Verkehrsministeriums speiste. Nach wochenlangem Hickhack um die Frage, welches Ressort wie viel Geld einzusparen hatte, stand am Ende fest: Auch Programme, die „den Einstieg in eine klimafreundliche Mobilität und Logistik“ unterstützen sollten, „können nicht mehr im ursprünglich vorgesehenen Umfang realisiert werden“, wie es das BMDV auf seiner Website klarstellt.

„Masterplan Ladeinfrastruktur II“

Das daraufhin jüngst beerdigte Programm „Solarstrom für Elektroautos“ gehörte zu einer ganzen Reihe von Subventionsmaßnahmen, die das BMDV aufgelegt hatte, um „den Umstieg auf alternative und klimaneutrale Antriebe zügig und für alle bezahlbar“ voranzubringen. Das Credo des „Masterplans Ladeinfrastruktur II“ (PDF-Datei) besteht allerdings weiter: „Laden muss so einfach sein wie Tanken“.

Dafür aber müsse man nun auf „prioritäre Investitionen“ setzen, schreibt das BMDV. „Rund 3 Milliarden Euro“ stünden dafür im Haushalt 2024 bereit. Der Löwenanteil, immerhin 1,808 Milliarden Euro, solle in den „bundesweite[n] Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur“ fließen, „um die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs voranzutreiben“.

Als Beispiel nannte das BMDV „den Aufbau des Deutschlandnetzes mit bundesweit 9.000 Lademöglichkeiten – regional und an Autobahnen“. Es soll „eine verlässliche Grundversorgung“ für E-Auto-Fahrer schaffen. Dazu soll noch 2024 mit dem Bau von „8.000 neuen Ultra-Schnellladepunkten“ an rund 900 Standorten im Bundesgebiet begonnen werden. Im Rahmen des „Deutschlandnetzes“ läuft nach BMDV-Angaben derzeit auch eine Ausschreibung, um möglichst bald „weitere 200 Ladestandorte an unbewirtschafteten Autobahnparkplätzen“ einzurichten.

Auch folgende Teilprojekte des „Masterplans“, der zum „Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur“ dienen soll, sollen weiterhin gefördert werden:

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland: Bis Ende des Jahres 2024 sollen „knapp 35.000“ bereits existente Ladepunkt-Baustellen im Alltag nutzbar sein. Seit 2017 seien 20.000 solcher Ladepunkte in Deutschland bereits schrittweise nutzbar gemacht worden. Das Budget liege bei 438 Millionen Euro (Nähere Informationen: BMDV). Zum Vergleich: Dem Ministerium zufolge sind bereits heute „über 90.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Betrieb“. Außerdem seien „rund 700.000 private Wallboxen“ mithilfe des BMDV-Förderprogramms „Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden“ angeschafft worden.

Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw in Unternehmen: Großunternehmen der Privatwirtschaft sollen bis zu 20 Prozent ihrer Kosten für eigene Ladepunkte ersetzt bekommen, kleine und mittlere Unternehmen sogar bis zu 40 Prozent. Sofern ein entsprechender Antrag genehmigt wird, erhält das Unternehmen einen entsprechenden Zuschuss aus dem 400 Millionen starken Fördertopf. Die Antragstellung war hier bis zum 30.11.2023 möglich.

Laden an Gebäuden: Auf Grundlage des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind Förderungen für Lade- oder Leitungsinfrastruktur in Mehrparteienhäusern und sonstigen Gebäuden möglich.

Förderrichtlinie Elektromobilität: Neben den genannten Spezialprogrammen unterstützt das BMDV seit 2015 ganz allgemein „den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität in der Fläche und schafft ein breites Förderangebot für alle Akteure“. Zuschüsse kann es für den Kauf von E-Fahrzeugen, den „Aufbau von Ladepunkten für geförderte Fahrzeuge“ und für die „Entwicklung von Konzepten für Elektromobilität“ geben. Einzelheiten finden sich in der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ vom 6. Juli 2023 (Download als PDF-Datei).

Transformation zur „klimaneutralen“ Gesellschaft

Sämtliche Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bund, in den Ländern und Kommunen werden nach Angaben des Ministeriums von der „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“ koordiniert und gesteuert. Diese Leitstelle unterstehe der bundeseigenen NOW GmbH in Berlin, die ganz Deutschland zu einer „klimaneutrale[n] Gesellschaft“ transformieren soll.

Damit das auch im Bereich Mobilität klappt, soll es das Elektroauto richten. Das erklärte Ziel: Bis 2030 sollen 15 Millionen ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge auf deutschen Straßen rollen. Derzeit sind nach Angaben des „Focus“ lediglich etwa 1,3 Millionen E-Autos zugelassen. Die politisch einflussreiche grüne Lobbygruppe „Agora Verkehrswende“ denkt offenbar schon über eine Strafsteuer für Verbrenner nach. Ginge es nach den Vorstellungen des Thinktanks, müsste der Anteil der Fahrzeuge mit Verbrennermotor bis 2030 halbiert werden.



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