So will Ex-Compact-Chef Elsässer das Publikationsverbot umgehen

Compact-Chef Jürgen Elsässer soll demnächst ein eigenes Format beim österreichischen Onlinemedium AUF1 bekommen. Dessen Chefredakteur Stefan Magnet geht davon aus, dass AUF1 „die nächste Zielscheibe“ sein wird.
«Compact»-Chefredakteur Jürgen Elsässer hat eine bewegte politische Geschichte.
Das Archivbild zeigt „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer bei einer früheren Rede.Foto: Jan Woitas/dpa
Von 19. Juli 2024

Jürgen Elsässer, der Chef der kürzlich vom Bundesinnenministerium verbotenen Gesellschaften Compact-Magazin GmbH und CONSPECT Film GmbH, soll offenbar ein neues Wirkungsfeld erhalten: Stefan Magnet, der Chefredakteur des österreichischen Onlinemediums AUF1, kündigte am 18. Juli 2024 an, dass Elsässer „ein regelmäßiges Format bei AUF1“ bekommen werde.

„Wir lassen uns nicht einschüchtern“, erklärte Magnet in einem Video. Einen genauen Starttermin nannte Magnet nicht. Elsässer bestätigte die Zusammenarbeit am Morgen des 19. Juli auf seinem X-Kanal. Noch im Lauf des Tages werde es die erste Aufnahme geben.

Zuvor hatte Magnet auf seinem X-Kanal darüber abstimmen lassen, ob Elsässer ein Format bei AUF1 ausfüllen sollte. Am Morgen des 19. Juli hatten sich mehr als 80 Prozent der rund 1.300 Abstimmer dafür ausgesprochen.

Zudem, so Magnet, habe ein Insider seinen Sender gewarnt, dass AUF1 „die nächste Zielscheibe“ sein werde. Es gebe „konkrete Pläne, uns auszuschalten“. Die genaue Quelle ließ Magnet im Unklaren. Nach seinen eigenen Informationen liege es in Österreich im Interesse der ÖVP, der „Schwesterpartei der CDU“, AUF1 zum Schweigen zu bringen.

AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet in seinem Studio. Foto: Bildschrimfoto/AUF1

AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet in seinem Studio. Foto: Bildschrimfoto/AUF1

Umgehung des Tätigkeitsverbots

In der 80-seitigen Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums wurde den bei Compact publizistisch tätigen Personen eine weitere Tätigkeit untersagt, ebenso die Bildung von Ersatzorganisationen. Mit der nun angekündigten Sendung bei AUF1 würde Elsässer das verhängte Tätigkeitsverbot umgehen.

Gegen das Verbot kann innerhalb von einem Monat Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Bereits am 18. Juli 2024 wurde durch eine Pressemitteilung von Elsässers Anwaltsteam eine Pressemitteilung herausgegeben. Hierin hieß es, man wolle „diesen heftigsten Angriff auf die Pressefreiheit seit der SPIEGEL-Affäre 1962 stoppen“.

Der alternative Sender AUF1 solidarisierte sich bereits am Tag der vollstreckten Verbotsverfügung mit den betroffenen Personen. Mit der Ausstrahlung einer Sendung des ehemaligen Chefredakteurs von „Compact“ übernimmt AUF1 Inhalte, die vom Bundesinnenministerium als „verfassungswidrige Tätigkeit“ eingestuft werden.

„Kampf gegen Desinformation“

Chefredakteur Magnet erhob zudem schwere Vorwürfe gegen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU): Diese habe bereits im Januar 2024 auf dem jährlichen Treffen des „World Economic Forum“ in Davos den „Kampf gegen Desinformation“ ausgerufen. „Globalisten meinen damit Kampf gegen alle, die ihrer Globalistenagenda der Agenda 2030, dem Great Reset, im Wege stehen“, so Magnet.

Die Kampagnen-Organisation „Campact“ hatte schon vor Monaten einen Appell veröffentlicht, nachdem das „Alternative unabhängige Fernsehen – Kanal 1“ (AUF1) abgeschaltet werden sollte. Bis heute unterstützten mehr als 200.000 Menschen die Petition.

Landesmedienanstalt untersagte AUF1-Verbreitung via Satellit

Im November 2023 hatte die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg die Verbreitung des Senders über den Astra-Satellitenkanal SRGT der „schwarz rot gold tv GmbH“ untersagt. Dort hatte AUF1 nach Angaben der „Tagesschau“ ein Sechs-Stunden-Zeitfenster eingekauft.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) habe dies als einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag gewertet, weil SRGT keinen redaktionellen Einfluss auf die AUF1-Inhalte gehabt hätte. SRGT-Gründer Wilfried Geissler hatte seine Satelliten-Lizenz nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Bezahlschranke) Ende März 2024 zurückgegeben.

„Compact-Magazin“ verboten

Am vergangenen Dienstag, 16. Juli, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Compact-Magazin GmbH und die CONSPECT Film GmbH von Jürgen Elsässer verboten. In den frühen Morgenstunden hatten Polizeibeamte Geschäftsräume und Privatwohnungen in mehreren Bundesländern durchsucht. Dabei wurden Gegenstände und Geld beschlagnahmt.

Faeser begründete den Vorstoß damit, dass das „Compact-Magazin“ ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Rechtsgrundlage für das Verbot sei das Vereinsrecht. Seit dem 18. Juli liegt die 80-seitige Verbotsverfügung Faesers offiziell vor. Die Entscheidung Faesers wird auch international als mutmaßlicher Verstoß gegen die Pressefreiheit kontrovers diskutiert.



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