So reagiert das RKI auf den Leak des unbekannten Whistleblowers

Anlässlich der jüngsten Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle durch die freie Journalistin Aya Velázquez hat die Epoch Times dem Robert Koch-Institut einen Fragenkatalog zugeschickt. Demnach prüft das Institut derzeit rechtliche Schritte wegen des Leaks. Unsere Fragen und die RKI-Antworten in voller Länge.
Titelbild
Das Archivbild zeigt das Eingangsportal des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 26. Juli 2024

Am Dienstagmorgen, 23. Juli 2024, hatte die freie Journalistin Aya Velázquez die bislang geheim gehaltenen Protokolle des RKI-Krisenstabs aus der Zeit von Mai 2021 bis Juli 2023 veröffentlicht – und zwar in einer vollständig lesbaren, nirgendwo geschwärzten Version. Auch die schon zuvor vom Robert Koch-Institut (RKI) bereitgestellten Protokolle aus der Zeit von Januar 2020 bis April 2021 stellte Velázquez in einer Fassung ohne schwarze Balken zum Download bereit.

Statt wie bislang rund 2.500 Protokollseiten sind somit nun etwa 4.000 Seiten öffentlich. Dazu stellte Velázquez bis dato unbekanntes Hintergrundmaterial im Umfang von etwa zehn GB bereit. Jedermann sei jetzt aufgerufen, sich selbst ein Bild von der Zusammenarbeit zwischen RKI und Politik zu machen, so Velázquez.

Als Quelle nannte die Journalistin eine anonyme Person, die früher beim RKI gearbeitet habe und sich aus Gewissengründen an sie gewandt habe. Der oder die Whistleblower/in sei überzeugt, beim RKI seien während der Corona-Zeit wissenschaftliche Prinzipien „ein Stück weit verraten“ worden, das Institut sei politischen Weisungen „vorauseilend entgegengekommen“.

RKI: Datensätze „weder geprüft noch verifiziert“

Das Robert Koch-Institut hatte noch am selben Tag eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin brachte es seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass jetzt „personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter rechtswidrig veröffentlicht und insbesondere Rechte Dritter verletzt“ worden seien.

Davon abgesehen arbeite man bereits daran, selbst eine Fassung der bislang fehlenden Krisenstabsprotokolle herauszugeben. Die Drittbeteiligungsverfahren zum Identitätsschutz der Sitzungsteilnehmer seien allerdings bisher nicht abgeschlossen. Die von Velázquez geleakten Datensätze habe man „weder geprüft noch verifiziert“.

Die Epoch Times wollte mehr vom RKI erfahren und sendete dem Institut per E-Mail einen Fragenkatalog. Hier die Antworten einer Sprecherin in voller Länge.

Werden Sie rechtliche Schritte wegen des Leaks einleiten?

Das wird derzeit geprüft.

Können Sie inzwischen bestätigen, dass die geleakten Dokumente echt sind und aus dem RKI stammen? Falls nein: Wie lange wird die Prüfung dauern?

[Keine Antwort]

RKI-Files vom 9. September 2021, Seite 6: Das RKI sieht eine ungewöhnliche Einflussnahme seites des BMG. Man prüfe derzeit die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten. Foto: Bildschirmfoto/Leak/RKI-Transparenzbericht.de

RKI-Files vom 9. September 2021, Seite 6: Das RKI sieht eine „ungewöhnliche“ Einflussnahme seites des BMG. Man prüfe derzeit die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten. Foto: Bildschirmfoto/Leak/RKI-Transparenzbericht.de

Aus einer Protokollstelle vom 10. September 2021, Seite 6, geht hervor, dass das RKI die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI rechtlich prüfen lassen wollte. Was kam dabei heraus?

Zu den von externer Stelle zum Download angebotenen Protokolle hat das RKI eine Stellungnahme veröffentlicht, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/COVID-19-Pandemie/Stellungnahme-Protokolle-2024-07-23.html.

Unabhängig davon teilen wir zur Frage der rechtlichen Stellung des RKI Folgendes mit: Die rechtliche Stellung des Robert Koch-Instituts (RKI) und seine Aufgaben auf den Gebieten der Infektionskrankheiten und der nicht übertragbaren Krankheiten sind grundlegend in § 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-NachfG) geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als oberste Bundesbehörde übt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das RKI (§ 3 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)) nach den hierfür geltenden Regelungen aus.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt das RKI als Ressortforschungseinrichtung des BMG wissenschaftliche Forschung entsprechend den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 BGA-NachfG und wendet hierbei die Leitlinie „Gute wissenschaftliche Praxis“ an. Was die Wahl der Themen für seine Ressortforschung angeht, ist das RKI insofern weisungsgebunden. Auch können Vorgaben in Bezug auf Empfehlungen zum Management erfolgen.

„Wäre das RKI unabhängig, würde es seine Funktion als Schnittstelle von Wissenschaft zu Politikberatung verlieren“

Es ist klassische Aufgabe eines Ressortforschungsinstituts, eine gesetzlich legitimierte Schnittstelle von Wissenschaft zu Politikberatung zu sein. Wäre das RKI institutionell unabhängig, würde es diese entscheidende Funktion verlieren. Das RKI geht mit seiner Funktion als Ressortforschungseinrichtung offen um, z.B. stehen auf der Internetseite und in E-Mail-Signaturen, dass das RKI ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des BMG ist.

Entscheidend ist indes, dass das RKI „frei in der Wahl der Methoden und der Interpretation der Ergebnisse“ (siehe „Empfehlungen zur Rolle und künftigen Entwicklung der Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben“ des Wissenschaftsrates, hier Seite 11, 2. Spiegelstrich, und Seite 42 unter I.5 Forschungspraxis sowie BBAW-Leitlinien Politikberatung“, S. 28 unter 2. Grundrechtsschutz) ist. Die hier dargelegten Freiheiten in der Methodenwahl und Interpretation der Ergebnisse haben auch für das RKI jederzeit – auch während der Corona-Pandemie – uneingeschränkt gegolten.

Die gesetzlichen Grundlagen sind auch auf der Internetseite des RKI nachzulesen https://www.rki.de/DE/Content/Institut/gesetzl_Grundlagen/gG_node.html bzw. direkt unter https://www.gesetze-im-internet.de/bga-nachfg/BJNR141610994.html (dort §5).

Dem RKI lagen häufig schon früh Erkenntnisse vor, die die Politik offensichtlich ignorierte – Stichworte Empfehlungen von Schutzmasken, Infektionsgeschehen an Schulen, Kinder als „Pandemietreiber“, Sinusvenenthrombosegefahr bei AstraZeneca, Übertragungsschutz, keine fachliche Grundlage für eine „Pandemie der Ungeimpften“ etc. Warum hat das RKI nicht lautstark widersprochen?

Den in der Frage formulierten Behauptungen und Annahmen mangelt es insbesondere in dieser Verkürzung an hinreichend konkreten Sachverhaltsinformationen und somit einer Tatsachengrundlage. Einzelne Aussagen und schlagwortartig wiedergegebene Annahmen Dritter kommentiert das RKI generell nicht.

Ungeachtet dessen hat sich das RKI auch zu von Ihnen genannten Themen öffentlich positioniert, u. a. in öffentlich zugänglichen Berichten, Empfehlungen, Einschätzungen und auf Pressekonferenzen. Siehe hierzu www.rki.de/covid-19-pandemie, u. a. die FAQ zur Pandemie, entsprechende Strategiepapiere, COVID-19-Wochenberichte, Monatsberichte zum Impfgeschehen und die Quartalsberichte der Corona Kita-Studie.

Das RKI ist laut Paragraf 13 (5) des IfSG verpflichtet, auf Grundlage von Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen und von der Durchführung von Schutzimpfungen verantwortlichen Einrichtungen und Personen die Impfeffekte zu untersuchen (Impfsurveillance). Liegen Ihnen bereits entsprechende Datensätze vor? Falls ja: Wo findet sich die entsprechende finale Auswertung des RKI aus den Jahren 2020 bis 2023?

Es gab in der COVID-19-Pandemie mit dem „Digitalen Impfquotenmonitoring“ (DIM) ein eigenes Meldesystem zur COVID-19-Impfung im RKI, entsprechende Daten wurden regelmäßig veröffentlicht. Siehe hierzu die FAQ zur COVID-19-Impfung https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html, Abschnitt „Impfquotenmonitoring“.

[Anmerkung der Epoch Times: Die Links in den Antworten haben wir selbstständig hinzugefügt.]

Spahn bleibt bei Einschätzung von Herbst 2021

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verwies auf Nachfrage der Epoch Times auf die Zuständigkeit des RKI.

Die Epoch Times bat auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Behörde für die Sicherheitsüberwachung von Impfstoffen (Pharmakovigilanz), den damaligen Chef des RKI, Prof. Lothar Wieler (heute: Hasso-Plattner-Institut, Universität Potsdam) und den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um Stellungnahmen. Bis zum Morgen des 26. Juli 2024 lagen uns keine Antworten vor.

Gegenüber dem ZDF erklärte Spahn unter Verweis auf „RKI-Zahlen“, er bleibe bei seiner Darstellung, dass es „vor allem eben auch“ Patienten ohne vorherige Schutzimpfungen gewesen seien, die im Herbst/Winter 2021/22 für „die schweren und schwersten Verläufe, die Belastung des Gesundheitswesens“ verantwortlich gewesen seien. Auf den Intensivstationen hätten „vor allem Ungeimpfte“ gelegen. Spahn hatte seinerzeit von einer „Pandemie der Ungeimpften“ gesprochen.

Die Pressekonferenz des Velázquez-Teams ist inzwischen auch auf den Videokanälen des freien Journalisten Bastian Barucker zu sehen (YouTube, Odysee).

Die geleakten „RKI-Files“ nebst Zusatzmaterial stehen auf der Website RKI-Transparenzbericht.de zum Herunterladen bereit.

Streit um Echtheit der Protokolle entbrannt

Inzwischen ist in den sozialen Medien die Frage laut geworden, ob es sich bei den geleakten Papieren um originale oder nachbearbeitete Datensätze handeln könnte. Zudem fehlten einige Protokolle im Leak. Manche davon waren bereits teilgeschwärzt unter den freigeklagten Dokumenten vorhanden. Eine Autorisierung der aktuellen Leak-Files durch das RKI liegt weder für die Protokolle noch für das Zusatzmaterial vor.

Zudem steht die Frage im Raum, warum der oder die Informant/in sich an Aya Velázquez und nicht an Paul Schreyer vom „Multipolar“-Magazin gewandt hatte, der lange vor Gericht für die vollständige Veröffentlichung der RKI-Files gestritten hatte.

Der Finanzexperte Prof. Stefan Homburg, der die Leaks am vergangenen Dienstag mit präsentiert hatte, erklärte, dass die RKI-Files „amtlich“ bestätigen würden, „dass Corona ein politischer Medizin- und Wissenschaftsbetrug war“. In einem X-Eintrag vom 26. Juli räumte er ein, dass das RKI „von manchen Protokollen“ mehrere Versionen gespeichert habe, die sich „minimal“ unterscheiden würden.

„Multipolar“-Magazin öffnete die Tür

Schon im März 2024 hatten erste Fassungen der RKI-Protokolle für Aufregung gesorgt. „Multipolar“-Magazin-Herausgeber Paul Schreyer hatte sie frei geklagt und publiziert – allerdings nur jene Papiere, die aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 stammten. Mehr wollten die Behörden bislang nicht veröffentlichen.

Obwohl diese ersten Dokumente noch größtenteils geschwärzt waren, ließen sie doch bereits Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem ihm untergeordneten RKI zu. Schon damals zeichnete sich ab: Sämtliche Corona-Verordnungen – Maskenpflichten, Lockdowns, sogar der immense Druck zum Impfen – schienen weniger auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen des RKI als vielmehr auf dem politischen Willen der Bundes- und Landesregierungen zu basieren.

Eindeutiger Kennwert für Maßnahmen fehlt bis heute

Dass es sich bei den Corona-Maßnahmen, die die Bundesrepublik zwischen März 2020 und Frühjahr 2023 drei Jahre lang in Atem hielten, um „politische Beschlüsse“ gehandelt hatte, die „nicht allein auf epidemiologischen Kennzahlen“ beruhten, hatte das RKI bereits im September 2020 offiziell bestätigt.

Ein aussagekräftiger Kennwert, mit dem die Maßnahmen hätten ein- oder abgeschaltet werden können, fehlt bis heute.



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