Push-Faktor Rückkehrprämie? CDU fordert mehr Geld für Ausreisewillige

Wird ein finanzieller Anreiz die Bereitschaft von Migranten erhöhen, Deutschland zu verlassen? Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm ist davon überzeugt. Er fordert, die bisherigen Hilfsleistungen zu erhöhen.
Titelbild
Das Symbolbild zeigt abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Heimreise im Eingangsbereich eines deutschen Flughafens.Foto: Uwe Zucchi/dpa
Von 17. September 2024

Schon seit Jahrzehnten können Migranten Geld vom deutschen Steuerzahler erhalten, wenn sie sich freiwillig zu einer Rückkehr in ihr Heimatland oder ein anderes Land entschließen. Wenn es nach Alexander Throm (CDU) ginge, dem innenpolitischen Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, dann sollten diese Geldleistungen zumindest für eine Weile aufgestockt werden.

„Ich kann mir deutlich höhere Rückkehrprämien zeitlich befristet für diejenigen vorstellen, die bereits heute in Deutschland sind“, erklärte Throm gegenüber dem „Handelsblatt“. Das verursache unterm Strich weniger Kosten „als ein aufwendiger von der Bundespolizei begleiteter Abschiebeflug oder die weitere Zahlung von Sozialleistungen“.

Das Archivbild zeigt Alexander Throm, den innenpolitischen Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, bei einer Rede im Bundestag. Foto: via dts Nachrichtenagentur

Auch für „subsidiäre“ Flüchtlinge

In den Genuss eines erhöhten Ausreisegeldes sollen nach Throms Vorstellung nicht nur ohnehin ausreisepflichtige Menschen kommen. Auch für „subsidiär Schutzberechtigte“ solle es einen höheren finanziellen Anreiz zum Verlassen Deutschlands geben.

Das würde nach Informationen des „Handelsblatts“ jene Personen betreffen, die zwar kein Recht auf Asyl oder Flüchtlingsschutz besitzen, denen aber in ihrem Herkunftsland Schaden beispielsweise durch Krieg, Folter oder die Todesstrafe drohe. Wie es beispielsweise bei Syrern oder Afghanen der Fall sei.

Seit nunmehr 45 Jahren können bestimmte Ausländer in Deutschland eine Reihe von Programmen nutzen, um sich bei ihrer Heimreise oder einem Neustart in einem Drittland helfen zu lassen. Der Anspruch entsteht nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schon mit der Äußerung eines Asylgesuchs, unabhängig von dessen Erfolg. Auch Familienmitglieder einer „förderfähigen Person“ und auch „EU-Staatsangehörige, die Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel wurden“, dürfen Unterstützung beantragen.

Das (BAMF) übernimmt mithilfe diverser Rückkehrberatungsstellen nicht nur Beratung, Planung und Organisation, sondern gewährt den Ausreisewilligen auf Antrag einmalig bestimmte Geldsummen.

REAG/GARP 2.0: Förderungen in meist vierstelliger Höhe

Die wichtigste Option bieten die beiden Programme „Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG, 1979) und das „Government Assisted Repatriation Program“ (GARP, 1989), die als REAG/GARP 2.0 zusammengeführt wurden.

Die Grafik zeigt die jährliche Anzahl von freiwillig aus Deutschland ausgereisten Personen, die Unterstützungsleistungen nach dem Programm REAG/GARP 2.0 erhalten hatten. Foto: Bildschirmfoto/Bamf

Die Grafik zeigt die jährliche Anzahl von freiwillig aus Deutschland ausgereisten Personen, die Unterstützungsleistungen nach dem Programm REAG/GARP 2.0 erhalten hatten. Foto: Bildschirmfoto/Bamf

Bund zahlt Reisekosten, Reisebeihilfe und Starthilfe

Bezahlt werden nach Angaben des BAMF „im Regelfall“ die Reisekosten, eine Reisebeihilfe und eine Starthilfe, „die der ersten Orientierung beim persönlichen Neuanfang im Zielland dienen soll“. Eine zusätzliche Kostenübernahme für medizinische Dienstleistungen sei „für bis zu drei Monate nach Ankunft im Zielland“ ebenfalls möglich.

Nach Informationen der Website „Returningfromgermany.de“ werden 1.000 Euro an „einmaliger Förderung“ als Starthilfe pro Erwachsenem ausgezahlt. Personen unter 18 Jahren können auf Antrag 500 Euro bekommen. Mehr als 4.000 Euro werden allerdings pro Familie nicht gewährt.

Dazu kommen 200 Euro „Reisebeihilfe“ für jeden Erwachsenen. 100 Euro werden an Personen unter 18 Jahren ausgezahlt. Den Preis für die Fahrkarten oder Flugtickets von der Wohnung bis zum Zielort übernimmt ebenfalls der deutsche Steuerzahler.

Für die „medizinische Unterstützung“ können im Bedarfsfall noch bis zu 2.000 Euro zusätzlich gewährt werden, auch für die Versorgung im Zielland.

StarthilfePlus: Renovierung, Möbel, Miete

Wurde der REAG/GARP 2.0-Antrag bewilligt, ist es für die Antragsteller in mehr als 40 Ländern nach sechs bis acht Monaten außerdem möglich, noch eine individuelle Zusatzhilfe über das Bundesprogramm StarthilfePlus zu erhalten.

Diese Leistung beinhaltet nach BAMF-Angaben „Sachleistungen wie Bau-, Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Basismobiliar und Grundausstattung für Küche und sanitäre Anlagen“. Auch „Mietkosten inklusive der Nebenkosten“ könnten übernommen werden, schreibt das BAMF.

EURP: EU-Hilfsprogramm zum Wiederheimischwerden

Für die Wiedereingliederung im Herkunftsland kann auch das EU-Programm „EU Reintegration Programme“ (EURP) bemüht werden. Es richtet sich speziell an Migranten mit irregulärem Status.

Gewährt werden „grundsätzlich“ Sachleistungen wie „soziale und medizinische Unterstützung, Schulbildung und Sprachunterricht, Unterstützung bei der Jobsuche und Arbeitsvermittlung, berufliche Ausbildung oder Existenzgründungshilfe“, und zwar bis zu zwölf Monate lang.

Auch hier stellt wie in allen anderen Fällen eine von vielen Rückkehrberatungsstellen in Deutschland den Kontakt zum BAMF her. Neben der Service-Website „ReturningfromGermany.de“ wurde auch eine eigene „Rückkehrhotline“ in deutscher und englischer Sprache eingerichtet (Telefon: +49 911-943-0).

Auch für den umgekehrten Fall gibt es übrigens Rat: Die Website „Handbook Germany“ bietet ausländischen Staatsangehörigen Orientierungshilfe zur Frage, welche Rechte Asylantragstellern in Deutschland zustehen, um etwa einer Abschiebung zu entgehen. Das Portal der „Neuen Deutschen Medienmacher*innen“ wird auch mithilfe von Fördermitteln aus Bund und EU betrieben.

Schweden will auf bis zu 30.700 Euro erhöhen

Anlass für Throms Vorstoß waren Presseberichte wie etwa jener des Deutschlandfunks (DLF), nach denen die schwedische Regierung plant, ihre Rückkehrprämien ab 2026 auf bis zu 30.700 Euro (350.000 Schwedische Kronen) anzuheben.

Bisher kann eine Familie nach Angaben des „Handelsblatts“ maximal mit etwas mehr als 3.500 Euro rechnen. Auf diesen Betrag beschränke Schweden die Summe, die sie jedem ausreisewilligen erwachsenen Migranten (knapp 880 Euro) und jedem seiner Kinder (rund 440 Euro) grundsätzlich mit auf den Weg gebe.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion