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Petr Bystrons Immunität aufgehoben: Strafverfahren wegen Merkel-Tweet kann weitergehen

Der EU-Abgeordnete Petr Bystron (AfD) darf wegen eines Social-Media-Beitrags strafrechtlich verfolgt werden. Das EU-Parlament hob seine Immunität am 1. April auf. Er steht im Verdacht, „Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ verbreitet zu haben.

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Der EU-Parlamentarier Petr Bystron (AfD) hat seine politische Immunität erneut eingebüßt – diesmal auf Grundlage eines Mehrheitsvotums seiner europäischen Kollegen.

Foto: Carsten Koall/dpa

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Lesedauer: 6 Min.

Die Mitglieder des EU-Parlaments haben ihrem Kollegen Petr Bystron am 1. April 2025 mehrheitlich die Immunität entzogen, damit er wegen eines umstrittenen Social-Media-Beitrags juristisch belangt werden kann. Bystron gehört als AfD-Mitglied zur Fraktion Europa der Souveränen Nationen (ESN).
Stein des Anstoßes ist nach Aussage von Bystron die Tatsache, dass er vor zwei Jahren auf seinem Twitterkanal (heute: X) eine Fotocollage geteilt habe, auf der unter anderem eine winkende Angela Merkel zu sehen gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft München I habe das Posting als Verbreitung eines Hitlergrußes gewertet.

Amtsgericht München soll urteilen

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Epoch Times, dass man das Verfahren Ende März 2023 von den Berliner Kollegen übernommen habe. Die Staatsanwaltschaft München I habe daraufhin beantragt, einen Strafbefehl zu erlassen. Dem sei die zuständige Richterin des Amtsgerichts München Anfang des Jahres 2024 gefolgt. Bystron habe dagegen Einspruch erhoben.
Da nun das EU-Parlament seine Immunität aufgehoben habe, werde das Amtsgericht eine Hauptverhandlung durchführen, kündigte die Sprecherin an. Die Frage nach den exakten Anhaltspunkten für den Verdacht auf eine Straftat ließ sie unbeantwortet.
Nach Informationen des Portals Abgeordnetenwatch.de geht es beim Tatvorwurf um das Verbreiten von „Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ gemäß Paragraf 86 des Strafgesetzbuches (StGB). Im Fall einer Verurteilung droht dem AfD-Parlamentarier demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Was war passiert?

Angefangen hatte nach Bystrons Schilderung alles mit einem Vortrag, den er während der Corona-Zeit gehalten habe. Ein Netzvideo davon habe gezeigt, wie er beim Reden mit den Armen gestikuliert habe. Ein „linker Fotograf“ habe einen bestimmten Ausschnitt aus dem Video eingefroren und ihn auf dessen Grundlage des Zeigens eines Hitlergrußes angezeigt, erklärte Bystron in einem Interview auf X.
Vor Gericht habe er den Vorwurf aber entkräften können, indem er ähnliche Aufnahmen von anderen Politikerauftritten vorgelegt habe – darunter auch das in Rede stehende Bild von Angela Merkel. „An die tausend AfD-Anhänger“ hätten dasselbe Merkel-Foto mit dem erhobenen Arm ebenfalls an die zuständige Staatsanwaltschaft geschickt, um einen doppelten Standard bei der Beurteilung vermeintlicher Hitlergrüße auszuschließen. Diese Gefahr habe das Gericht auch erkannt und die Sache schließlich „vom Tisch gewischt“, so Bystron.
Derart in der Sache entlastet, habe er das Merkel-Bild einige Wochen später noch einmal als Teil einer Collage gepostet. Danach habe er zu seiner Überraschung erneut Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, allerdings erst im Vorfeld der EU-Wahlen.
„Bystron winkt: Hitlergruß. Angela Merkel winkt: kein Hitlergruß. Bystron zeigt Foto von Angela Merkel, wie sie winkt: Hitlergruß“, brachte der EU-Politiker das Geschehen im Gespräch mit seiner Pressesprecherin Bernadette Conrads auf den Punkt (Video auf YouTube).

Bystron: Wachsende Unterdrückung Oppositioneller

Bystron selbst vermutet, dass es in Wahrheit darum gehe, „die Opposition platt zu machen“, so der gebürtige Tscheche auf seinem Facebook-Account. Als aktuelles Beispiel für einen mutmaßlichen „Justizmissbrauch“ nannte er den Fall Marine Le Pen, der vor wenigen Tagen das passive Wahlrecht entzogen worden war.
In Deutschland sei zurzeit die „Regierung Merz“ dabei, neue Gesetze vorzubereiten, „mit denen sie uns Oppositionspolitikern das passive Wahlrecht entziehen will“, so Bystron. Diese Sanktion solle künftig folgen, sobald jemand zwei Mal „wegen so einem Quatsch, wie so etwas auf Facebook geteilt zu haben“, verurteilt worden sei.
In der Tat sieht das Union-SPD-Verhandlungspapier vom 24.03.25 der „AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration“ (PDF), das die Plattform „FragDenStaat“ veröffentlicht hat, eine strengere Gesetzeslage vor. In den Absichtserklärungen zur Änderung des Strafrechts heißt es auf Seite 9 im Unterpunkt „Antisemitische Straftaten/Volksverhetzung“:
„Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“
Bystron ließ einen Fragenkatalog der Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet. Wir wollten unter anderem wissen, wie er über seine Chancen auf einen Freispruch denkt.

„Voice of Europe“-Affäre bislang ohne Ergebnis

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete war schon vor knapp einem Jahr – ebenfalls im Vorfeld der EU-Wahl – ins Visier von Ermittlern gekommen. Mehreren Medienberichten zufolge soll der AfD-EU-Listenkandidat Beziehungen zu der tschechischen prorussischen Nachrichtenplattform „Voice of Europe“ unterhalten haben.
Damals war es der Bundestag, der die Immunität des AfD-Fraktionsmitgliedes gemäß Artikel 46 (3) des Grundgesetzes im Mai 2024 aufhob. Daraufhin ließ die Generalstaatsanwaltschaft München Bystrons Abgeordnetenbüro in Berlin und mehrere Immobilien im In- und Ausland wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche durchsuchen.
Mit seinem Einzug in das EU-Parlament kam Bystron nach Informationen des Portals Abgeordnetenwatch.de ab dem 16. Juli 2024 allerdings automatisch wieder in den Genuss eines strafrechtlichen Verfolgungsschutzes. Die Münchner Ermittler mussten ihre Untersuchungen vorläufig einstellen.
Bystron selbst weist bis heute sämtliche Anschuldigungen zurück. In einem Interview bezeichnete Bystron die Vorwürfe damals als „an den Haaren herbeigezogen“ und sprach von „fiesen Methoden“.
In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 8. April 2025 mit dem aktuellen Titel von Bernadette Conrads aktualisiert.

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