Parlamentarische Anfrage gefälscht? EU-Abgeordneter hakt zum Cum-Ex-Treffen von Scholz nach
Hat Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) eine Anweisung erteilt, eine frühere parlamentarische Anfrage aus der Hamburgischen Bürgerschaft unwahr zu beantworten? Es geht um ein Treffen zwischen dem damaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit dem damaligen Chef der Hamburger Warburg-Privatbank, Christian Olearius.
Das behauptet zumindest der Europaabgeordnete Fabio De Masi (BSW). Auf der Plattform X schreibt De Masi:
„Ich habe Kenntnis davon, dass Kommunikation innerhalb der Hamburger Finanzbehörde nahelegt, dass es eine konkrete Anweisung des Hamburger Bürgermeisters gab, eine frühere parlamentarische Anfrage nach Treffen zwischen Scholz und Olearius unwahr zu beantworten.“
Weiter schreibt Fabio De Masi, dass er im Moment die Freie und Hansestadt Hamburg vor dem Verwaltungsgericht verklagt habe.
CumEx-Akten & Scholz: In eigener Sache
Ich habe dies bisher nicht öffentlich gemacht, wegen der bevorstehenden Bundestagswahl ist es aber erforderlich:
Ich verklage derzeit vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die Freie und Hansestadt. Der Hintergrund: Ich habe Kenntnis davon,…
— Fabio De Masi 🦩 (@FabioDeMasi) November 10, 2024
Zuvor wollte sich der frühere Bundestagsabgeordnete der Linken, der sich seit vielen Jahren um die Aufklärung der Rolle von Olaf Scholz im Cum-Ex-Skandal bemüht, über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zur Kommunikation der Hamburger Finanzbehörde verschaffen, die die Einflussnahme von Tschentscher auf die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage belegen soll.
Nach dem IFG hat jeder gegenüber Behörden einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Der Anspruch richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder auf sonstigen Zugang zu Informationen. Die Finanzbehörde verweigerte allerdings De Masi die Herausgabe der Kommunikation. Dieser reichte daraufhin schon im Frühjahr dieses Jahres Klagen beim Verwaltungsgericht in Hamburg ein.
Parlamentarische Anfrage falsch beantwortet
Bei der parlamentarischen Anfrage handelt es sich um die Anfrage des Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft Norbert Hackbusch vom 9. November 2019. Damals war durch eine gemeinsame Recherche von der „Süddeutschen Zeitung“, des NDR und des WDR öffentlich geworden, dass die Hamburger Finanzbehörde lange Zeit die an die Warburg-Bank unrechtmäßig gezahlten Steuererstattungen von 43 Millionen Euro zuzüglich 13 Millionen Euro Zinsen nicht zurückforderte. Erst durch eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums sei die Finanzbehörde in Hamburg damals aktiv geworden. Das Bundesministerium befürchtete, dass die Forderungen gegen Warburg hätten verjähren können.
Hackbusch wollte deshalb in seiner parlamentarischen Anfrage an den Hamburger Senat wissen, ob es „im oben genannten Zusammenhang persönliche Gespräche zwischen dem Bankhaus M.M.Warburg und dem Senat“ oder Telefonkonferenzen oder -gespräche gegeben habe. Ungewöhnlich schnell, schon nach drei Tagen, antwortete der Senat dem Abgeordneten schriftlich und verneinte, dass es einen persönlichen oder telefonischen Kontakt zwischen dem Senat und der Bank gegeben habe. Das stimmte nicht.
Nach „Erinnerungslücken“ Treffen zugegeben
Mindestens dreimal hat sich Olaf Scholz als damaliger Erster Bürgermeister von Hamburg in der Zeit zwischen 2016 und 2017 mit Christian Olearius von der Warburg-Bank getroffen. Hatte Scholz anfänglich behauptet, sich an solche Treffen nicht erinnern zu können, gab er später diese Treffen zu, nachdem Tagebücher des Bankers Olearius im Zuge der Ermittlungen im Cum-Ex-Steuerbetrug beschlagnahmt worden waren und die Ermittler dort Aufzeichnungen über sein Treffen mit Scholz gefunden hatten.
Hamburgs jetziger Bürgermeister Peter Tschentscher war zu diesem Zeitpunkt Finanzsenator im Senat von Olaf Scholz. Seiner Behörde ging 2019 dann auch die parlamentarische Anfrage aus der Hamburgischen Bürgerschaft zu. Diese verfasste daher auch die Antwort an den Linken-Abgeordneten Hackbusch. Zuvor, so behauptet es zumindest Fabio De Masi, habe Tschentscher eine Anweisung erteilt, die Anfrage nach einem Treffen zwischen Senat und der Warburg-Bank unwahr zu beantworten.
Keine schnelle Entscheidung zu erwarten
Auf Anfrage der Redaktion bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Hamburg den Eingang einer Klage des Europaabgeordneten De Masi. Eine weitere Klage von De Masi mit „identischem Gegenstand ist mit diesem Verfahren verbunden worden“, so der Sprecher weiter.
Mit der eingereichten Klage wolle De Masi erreichen, dass ihm „jegliche Kommunikation“ zur schriftlichen Anfrage von Norbert Hackbusch zur Verfügung gestellt wird. „Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt“, sagt der Sprecher weiter.
Eine schnelle Gerichtsentscheidung erwartet Fabio De Masi nicht. „Aufgrund der Dauer von Verwaltungsgerichtsverfahren gehe ich davon aus, dass die Sache erst gegen Ende des kommenden Jahres entschieden werden könnte“, schreibt er auf X.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion