Linksfraktion kritisiert Bundesinnenministerium wegen Beraterkosten
Die Fraktion der Linken im Bundestag arbeitet sich seit Jahren am Thema Beraterhonorare im Auftrag der Bundesregierung ab – vor allem wegen der hohen Kosten für den Steuerzahler und wegen der möglichen Interessenkonflikte bei Expertisen externer Fachleute. Stichwort: Lobby-Einflussnahme.
Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke und anderer Mitglieder der Linksfraktion brachte nun ans Tageslicht: Die Kosten für externe Beratungsdienstleistungen sind speziell im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erneut angestiegen. Das geht aus einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ hervor.
BMI: Schon jetzt 1,3 Millionen für externe Berater
Unter der Regie von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) wurden demnach seit dem 26. Oktober 2021 – da war die Ampel-Regierung noch gar nicht offiziell im Amt – bereits gut 1,3 Millionen Euro an Steuergeldern für externe Beratungen ausgegeben. In den vier Jahren davor habe das BMI unter Horst Seehofer (CSU) insgesamt ungefähr die gleiche Summe ausgegeben. Und Faeser ist noch nicht einmal die Hälfte der Zeit im Amt.
Eine halbe Million der bisherigen Kosten sei für Beratungsdienstleistungen und Untersuchungen überwiesen worden, die zur Gründung eines „Dateninstituts Deutschland“ führen sollen. Das Projekt wurde im Ampel-Koalitionsvertrag (PDF) auf Seite 17 vereinbart, um die „Datenverfügbarkeit und -standardisierung voran[zu]treiben [und] Datentreuhändermodelle und Lizenzen [zu] etablieren“.
Ein „Zwischenbericht“ mit „Empfehlungen der Gründungskommission“, in den ein Großteil des Geldes geflossen sein dürfte, liegt mittlerweile als PDF vor.
Renner fordert Beraterverzicht
Die Dateninstitut-Pläne stoßen bei der Linken-Abgeordneten Martina Renner auf wenig Verständnis – einerseits wegen der hohen Kosten, andererseits wegen des aus ihrer Sicht fragwürdigen Nutzens: Es spiele „erkennbar keine Rolle“, inwiefern hier im Bürgerinteresse gehandelt werde, meinte Renner. Auch die exakten Aufgaben eines neuen Dateninstituts für Deutschland seien unklar: „Dass Beraterfirmen andere Berater befragen, wie sie sich ein Dateninstitut vorstellen, das vor allem den Interessen der Datenwirtschaft nützt, geht gar nicht“.
Davon abgesehen müsse es doch im Ministerium selbst genügend Fachleute geben, um die Probleme zu bewältigen: „Bei Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung muss das BMI endlich ohne Berater in der Lage sein, eigene Strategien zu entwickeln“, mahnte Renner.
Über 520.000 Menschen im Dienst des Bundes
In den 1.150 Büros des Innenministeriums am Moabiter Werder arbeiten nach BMI-Informationen derzeit rund 1.400 Bedienstete. „Hinzu kommen etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berliner Außenstellen und etwa 200 am Dienstsitz Bonn, bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl sowie in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der Europäischen Union in Brüssel“, heißt es auf der offiziellen Webseite.
In allen 19 Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums arbeiten sogar rund 35.000 Beschäftigte, die etwa 50.000 Bundespolizisten noch nicht eingerechnet. „Der Bogen reicht vom Bevölkerungsschutz über Integration und Sportförderung bis hin zu Sicherheitsaufgaben. Als Ansprechpartner für Fachfragen unterstützen sie das Ministerium bei seinen Aufgaben“, so das BMI. Das Organigramm des BMI liegt als PDF vor.
Nach Informationen des BMI waren Mitte 2021 genau 521.395 Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt. Diese Anzahl entspricht allerdings nur rund 10,2 Prozent aller Beamten oder Arbeitnehmer, die deutschlandweit beim Bund, bei den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern beschäftigt sind. Deren Anzahl habe bei über 5,1 Millionen Menschen gelegen. Nähere Angaben dazu finden sich in der vorläufig letzten Überarbeitung der Fachserie Nr. 14 des Statistischen Bundesamts vom Februar 2023 (PDF).
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 6. April 2023 ist als Bundestagsdrucksache Nr. 20/6336 (PDF) auf den Servern der Bundesregierung einsehbar. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache Nr. 20/6488) vom 20. April 2023 liegt noch nicht öffentlich vor.
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