Immer mehr Kinder werden kriminell – ist das Jugendstrafrecht ab 14 noch zeitgemäß?

„Die in unserem Land geregelte Strafmündigkeit ab 14 Jahren wird den besorgniserregenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik in keiner Weise mehr gerecht“, meint die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Mariana Harder-Kühnel. Das Jugendstrafrecht solle möglichst schon ab zwölf Jahren greifen.
Blick in einen leeren Sitzungssaal im Landgericht Kiel: Hier wurde über ein Ehepaar geurteilt.
Das Symbolbild zeigt einen leeren Sitzungssaal im Landgericht Kiel. Nach dem Willen der AfD und des CDU-Landesvorstands Berlin sollen sich auch Kinder ab zwölf Jahren künftig dem Jugendstrafrecht stellen müssen.Foto: Christian Charisius/dpa
Von 8. Mai 2024

Unter dem Eindruck der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 hat nach dem Landesvorstand der CDU Berlin nun auch eine Vertreterin der Bundes-AfD eine niedrigere Altersschwelle von zwölf Jahren zur Strafmündigkeit gefordert – „im Hinblick auf den Opferschutz“, wie es in einer Pressemitteilung der AfD vom 6. Mai 2024 heißt.

Bislang gilt bundesweit: Wer zum Zeitpunkt einer Tat jünger ist als 14, hat keine Gerichtsverhandlung und damit kein Schuldurteil zu befürchten – ganz gleich, wie schwerwiegend sein Verbrechen war. Lediglich das Jugendamt darf sich dann in die Betreuung des Delinquenten einschalten.

Doch diese Rechtsauffassung ist für Mariana Harder-Kühnel, die stellvertretende Bundessprecherin der AfD, nicht mehr zeitgemäß: „Die in unserem Land geregelte Strafmündigkeit ab 14 Jahren wird den besorgniserregenden Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik in keiner Weise mehr gerecht“, hieß es in der AfD-Pressemitteilung.

Mariana Harder-Kühnel (AfD) will das Jugendstrafrecht schon für Zwölfjährige verbindlich machen. Foto: Christoph Soeder/dpa

„Spürbare Sanktionen“ statt Erziehungsmaßnahmen

Harder-Kühnel forderte, den Gerichten „insbesondere bei schwerer Kriminalität“ die Option einzuräumen, „nicht nur mit Erziehungsmaßnahmen auf die Jugendlichen einzuwirken, sondern ihnen ihr Fehlverhalten mit spürbaren Sanktionen deutlich vor Augen zu führen“. Aktuell aber machten sich „Jugendliche unter 14 Jahren […] den Umstand ihrer eigenen Strafunmündigkeit offenbar ganz bewusst zunutze“, so Harder-Kühnel.

Beispielhaft verwies die Bundestagsabgeordnete auf zwei aktuelle Fälle von Kinder- und Jugendkriminalität in Deutschland.

So terrorisiere bereits seit November 2023 eine Bande Minderjähriger die nordrhein-westfälische Stadt Ahaus im Münsterland. Ihr Anführer sei ein zwölfjähriger Junge, dem die Polizei bereits 50 Straftaten zugeordnet habe. Nach Angaben der „Welt“ sollen sämtliche 25 bis 30 Gangmitglieder Migrationshintergrund haben.

Unvergessen ist für Harder-Kühnel auch ein Mordfall von Mitte März 2023, der nicht nur Freudenberg im Siegerland, sondern die ganze Republik erschüttert hatte. Damals hatten zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren gestanden, eine Zwölfjährige mit zahlreichen Messerstichen in einem Waldstück in der Nähe der Grenze zu Rheinland-Pfalz gezielt getötet zu haben.

Nach Angaben von Harder-Kühnel hatten sich die Täterinnen zuvor im Internet über ihre Strafunmündigkeit informiert. Ihre Rechnung scheint aufzugehen: Mitte September 2023 stellten Staatsanwaltschaft und Polizei ihre Ermittlungen ein und schlossen den Fall ab, ohne die verantwortlichen Täterinnen verurteilen zu können. Die beiden Mädchen werden seitdem unter der Obhut des Jugendamtes in therapeutischen Einrichtungen betreut und unterrichtet.

Reul (CDU) und Buschmann (FDP) gegen Absenkung

Schon damals waren Rufe laut geworden, die Altersgrenze zur Strafmündigkeit zu senken. Doch der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) wollte davon nichts wissen. Er sprach sich vielmehr dafür aus, „jugendliche Kriminelle noch schneller zu sanktionieren, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen“ – und zwar nach dem Motto „entschieden, schnell, wirkungsvoll“.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht keinen Bedarf für eine frühere Strafmündigkeit. Ende April 2024 erklärte er gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND), dass es bereits einen „Instrumentenkasten erzieherischer Maßnahmen“ gebe. Im Extremfall könnten auch Kinder in eine geschlossene Einrichtung verbracht werden.

Da es „keine naturwissenschaftliche Formel“ zur Strafmündigkeit gebe, handele es sich nach wie vor um eine „Abwägungsfrage“. Und diese habe das deutsche Recht schon „vor sehr langer Zeit“ so getroffen. Zudem sprächen „gängige Studien“ nicht dafür, dass Kinder unter 14 Jahren schon eine strafrechtliche Verantwortung tragen könnten. „Sozialkompetenz“ und „Selbststeuerungskompetenz“ seien jedenfalls während der Corona-Zeit in dieser Altersgruppe nicht besser geworden.

Schweiz, England, Nordirland: Strafmündig ab zehn

Buschmann verschließe sich „noch jeder effektiven Gegenmaßnahme hartnäckig“, kritisierte AfD-MdB Mariana Harder-Kühnel den Standpunkt des Justizministers. „Angesichts des planvollen Vorgehens selbst bei den unter 14-jährigen Tätern“ sei „davon auszugehen, dass diese durchaus in der Lage sind, die weitreichenden Folgen ihrer Handlungen einzuschätzen und für diese die persönliche Verantwortung zu tragen“.

In Ländern wie den Niederlanden, Belgien, Ungarn und Schottland beginne die Strafmündigkeit schon mit Vollendung des zwölften Lebensjahrs, gab Harder-Kühnel zu bedenken. In der Schweiz, England und Nordirland sogar bereits nach dem zehnten Geburtstag.

In der Regel werden gegen Straftäter, die jünger als 18 Jahre alt sind, überall in Europa spezielle Sanktionen verhängt, bei denen wie in Deutschland der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. In Deutschland gilt die Grenze 14 Jahre seit 1952 (DDR) beziehungsweise 1953 (BRD). Zuvor war sie immer wieder zwischen zwölf und 14 Jahren hin- und hergependelt.

CDU-Landesvorstand Berlin preschte vor

Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ hatte der Landesvorstand der CDU während seiner Klausur in Dresden am 27. April 2024 beschlossen, künftig wieder für die Strafmündigkeit ab zwölf Jahren einzutreten. Es habe sich um nur eine von acht Maßnahmen gehandelt, die der CDU-Landesverband Berlin formuliert hatte, um die organisierte Kriminalität und damit auch Clanstraftaten einzudämmen. So sollen unter anderem auch „Kinder aus nachweislich kriminellen Großfamilienstrukturen“ aus ihrem Umfeld entfernt werden können.

Die Vorschläge sollen nach Angaben der Zeitung demnächst in den Bundesrat eingebracht werden.

Es mangelt auch an Respekt

Ob die Initiative der Berliner CDU-Spitze zum Tragen kommen wird, bevor Jugendliche wie der in Husum ansässige Syrer Baraa S. das 18. Lebensjahr erreichen, bleibt vorläufig unklar. Der 17-Jährige sorgt nach einem Artikel des „Focus“ bereits seit Februar 2024 für viel Arbeit in den Polizeibehörden von Heide und Hamburg. Baraa S. soll dort mehrfach vorwiegend wegen Diebstählen und Körperverletzung aufgefallen und vorübergehend festgenommen worden sein. Den Beamten gegenüber zolle er keinerlei Respekt. So habe er Polizisten bereits mit Pfefferspray drangsaliert und verhöhne sie regelmäßig.

Thomas Jungfer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Hamburg, äußerte in der „Bild“ (Bezahlschranke) seinen Standpunkt zum Fall Baraa S.: „Wer immer wieder zu sinnloser und brutaler Gewalt neigt und gegen unsere Rechtsordnung verstößt, der gehört entweder weggesperrt oder abgeschoben.“ Grundsätzlich gehe es bei derartigen Fällen darum, sich „den Respekt wieder zurück“ zu holen. „Das geht nur mit konsequentem Handeln, klaren Ansagen und Bestrafungen“, so der Polizeigewerkschafter laut „Focus“.

Fähigkeit zur Einsicht von Unrecht unverzichtbar

Nach Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) müssen Straftäter vor Vollendung ihres 14. Lebensjahrs nach deutschem Recht nicht für ihre Taten gerade stehen. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass sie erst danach über die Fähigkeit zur Einsicht von Unrecht und Strafbarkeit verfügten und somit zumindest teilweise zur Verantwortung gezogen werden könnten. Infrage komme zunächst aber lediglich das mildere Jugendstrafrecht.

Obwohl mit dem 18. Geburtstag auch die Volljährigkeit und mit ihr die volle Strafmündigkeit einhergehe, könne ein Gericht noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs auf das Jugendstrafrecht zurückgreifen, schreibt die bpb: „Das hängt davon ab, wie der Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurückzufinden.“

2023 acht Prozent mehr Tatverdächtige unter 14 Jahren

Nach Angaben der AfD war die Anzahl von Kindern unter 14 Jahren, die die Polizei jedes Jahr als tatverdächtig ermittelt hatte, in den Jahren 2020 bis 2023 von 62.668 auf 104.233 gewachsen. Ziehe man die „ausländerrechtlichen Verstöße“ ab, blieben nach Informationen der „Berliner Zeitung“ noch immer mehr als 91.000 Fälle übrig. Das bedeute gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um über 6.600 Tatverdächtige, also fast acht Prozent. Allein 2023 hatte die Polizeiliche Kriminalstatistik nach AfD-Informationen 10.850 Fälle von gefährlicher oder schwerer Körperverletzung ausgewiesen.

Zum Vergleich: Die Gesamtzahl aller Tatverdächtigen einschließlich Jugendlicher und Erwachsener hatte 2023 bei knapp 2,25 Millionen gelegen.



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