Gezielte Maßnahmen gegen Sexualdelikte im Kontext der Zuwanderung? Bundesregierung: „Nicht geplant“
Die Bundesregierung plant derzeit keine besonderen Maßnahmen im Kampf gegen sexuelle Straftaten, die im Kontext der anhaltenden Massenzuwanderung einzuordnen sind. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag hervor. Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) hatte als erstes Medium über den Sachverhalt berichtet.
„Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz vor sexueller Gewalt […] kontinuierlich zu verbessern“, heißt es zwar in der Antwort der Bundesregierung vom 15. Mai 2024 (BT-Drucksache 20/11412, Seite 30, PDF) auf den umfangreichen Fragenkatalog der Unionsfraktion (BT-Drucksache 20/11208, PDF). Dies geschehe aber „unabhängig von der Herkunft des Täters bzw. des Tatverdächtigen“. Und weiter:
Konkrete Maßnahmen‚ im Bereich Sexualdelikte im Kontext Zuwanderung“ sind nicht geplant. [S.30] Konkrete Forschungsvorhaben, die explizit Ursachen und Effekte von Zuwanderung im Bereich der Sexualdelikte zum Gegenstand haben, sind nicht geplant. [S. 31]“
„Präventionsarbeit“ und Hilfsangebote
Gleichwohl verurteile die Bundesregierung „jegliche Formen von Sexismus“ und engagiere sich „mit Nachdruck gegen Gewalt und sexuelle Belästigung“. Als Beispiele nannte die Regierung die „Sensibilisierung von Betroffenen, Menschen aus deren Umfeld, der Bevölkerung allgemein und der Polizei“ im Rahmen der „Präventionsarbeit“. Überdies habe „Bundesfrauenministerin Lisa Paus […] im Februar 2023 das Bündnis ‚Gemeinsam gegen Sexismus‘ ins Leben gerufen“, dem sich bereits „über 630 Bündnismitglieder“ angeschlossen hätten. „Ziel ist es, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen, hinzusehen und zu zeigen, wie wir wirksame Maßnahmen verankern können“, heißt es auf der offiziellen Website.
Außerdem unterhalte die Regierung verschiedene Telefon-Hotlines, Fachberatungsstellen und Frauenhäuser für „Betroffene aller Nationalitäten“ und jeden Alters auch zu den Themen Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung. „Darüber hinaus werden in interdisziplinären Gremien kontinuierlich weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von sexueller Gewalt geprüft und auf den Weg gebracht“, teilte die Bundesregierung mit.
Überrepräsentation von Zuwanderern im Bereich der Sexualdelikte
Erst vor wenigen Tagen war die Epoch Times der Frage nachgegangen, inwieweit insbesondere die Gruppe der afghanischen Staatsbürger bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung überrepräsentiert sein könnten. Anhand von Zahlen des Bundesamts für Statistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS des BKA, Tabelle T 62) ließ sich errechnen, dass Afghanen im Jahr 2023 gut viermal häufiger Tatverdächtige waren, als ihr Bevölkerungsanteil vermuten ließe.
Gemessen an absoluten Zahlen verortete die Bundesregierung die Afghanen laut Antwort zu Frage 5 der Unionsfraktion auf Rang zwei der ausländischen Tatverdächtigen im Bereich jener Sexualdelikte des Jahres 2023, denen Frauen zum Opfer gefallen waren. Die PKS weise für sie 652 Fälle aus. Nur Syrer seien mutmaßlich noch häufiger straffällig geworden, nämlich 866 Mal. Dahinter rangierten irakische Staatsangehörige als Tatverdächtige in 314 Fällen, gefolgt von Ukrainern (156) und Türken (126). Auch 2022 waren die meisten tatverdächtigen Migranten Syrer, Afghanen und Iraker gewesen – bei vergleichbaren Fallzahlen.
Nach Angaben der NZZ waren syrische Zuwanderer in Deutschland im Kalenderjahr 2022 gut fünffach überrepräsentiert, was ihren Anteil an Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und Übergriffen im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil anging: Sie hätten nur rund ein Prozent der Gesamtbevölkerung, aber 5,3 Prozent der Tatverdächtigen gestellt.
Besonders viele junge Männer mit Risikofaktoren
Die Unionsfraktion hatte sich angesichts des BKA-Lagebilds 2022 vom 29. Dezember 2023 (PDF) auch für die Frage nach dem Warum der statistischen Überrepräsentation von Migranten im Bereich der Sexualstraftaten interessiert. Die Regierung präsentierte daraufhin eine Reihe von Erklärungsansätzen:
Man müsse beachten, „dass die Gruppe der Zuwanderer […] sich in ihrer soziodemografischen Zusammensetzung von der Gesamtbevölkerung“ unterscheide, betonte die Regierung. Es sei „beispielsweise von einem höheren Anteil junger Männer unter Zugewanderten auszugehen“, erklärte die Bundesregierung. Und „junge Männer“ seien nun einmal „herkunftsunabhängig ein Bevölkerungssegment mit einer deutlich überdurchschnittlichen Kriminalitätsbelastung“.
Zudem stellten beispielsweise „Armut, eigene Gewalterfahrungen [und] unsichere Zukunftsperspektiven“ gewisse „Risikofaktoren“ dar, „welche die Begehung von Straftaten herkunftsunabhängig wahrscheinlicher“ machen würden. Diese Risikofaktoren seien „bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ aber wahrscheinlich „häufiger anzutreffen“.
Angesichts dieser Einschätzung stellt sich für die NZZ-Autorin Beatrice Achterberg die Frage, warum „die deutsche Regierung bis heute keine überzeugende Antwort“ auf die Frage habe, wie sie konkret gegen das Problem der Überrepräsentation von Zuwanderern im Bereich der Sexualdelikte vorgehen wolle, um insbesondere Frauen zu schützen.
Offenbar stellt die Bundesregierung lieber die statistische Überrepräsentation von Tatverdächtigen mit Zuwanderungsgeschichte als solche infrage:
Darüber hinaus deuten kriminologische Forschungsbefunde darauf hin, dass Menschen, die aufgrund äußerer Merkmale als migrantisch wahrgenommen werden, bereits alleine aufgrund dessen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit bei der Polizei angezeigt werden.“
Hintergrund der kleinen Anfrage, die nach Angaben der NZZ aus der Feder des CDU-Abgeordneten Christoph de Vries stammt, sei eine Eigenrecherche des Schweizer Blatts selbst gewesen. Die NZZ hatte am 7. Januar 2024 darüber berichtet, dass seit 2015, dem Jahr des Beginns der ungebremsten Zuwanderung in Deutschland, „mindestens 7000 Frauen […] Opfer sexueller Übergriffe von Flüchtlingen“ geworden waren. Der Text ist nur für zahlende Kunden der NZZ erreichbar.
Über 1.000 Fälle pro Jahr aufgeklärt – Dunkelziffer unbekannt
Nach Angaben der Bundesregierung hatte es in den sieben Jahren von 2017 bis 2023 insgesamt 8.107 aufgeklärte Fälle „mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer“ gegeben, in denen Frauen Opfer sexueller Gewalt geworden waren – also durchschnittlich mehr als 1.000 in jedem Jahr. Als Quelle verwies die Regierung auf Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Zum Vergleich: Im selben Zeitraum hatte es ungeachtet der Täterherkunft offiziell 514.603 aufgeklärte „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ gegeben. Dazu kamen weitere 108.059 solcher Fälle, die nicht aufgeklärt worden waren. Seit 2017 waren die Zahlen jedes Jahr gestiegen – zuletzt auf 126.470 Gesamtfälle im Jahr 2023.
Die Dunkelziffer jener gar nicht erst angezeigten Vergewaltigungen, für die „zugewanderte Personen als Tatbegehende“ verantwortlich sein könnten, ist der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. „Eine belastbare Schätzung im Sinne der Anfrage ist daher nicht möglich“, hieß es auf die entsprechende Frage Nummer 8 der Unionsfraktion. Demnach hatte der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer im NZZ-Artikel vom Januar 2024 mitgeteilt, dass „85 Prozent der Frauen nach Vergewaltigungen keine Anzeige“ erstatten würden.
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