Falls die AfD mitregiert: Isolation der Landesverfassungsschutzämter geplant
Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen, Thüringen und Brandenburg könnten womöglich demnächst keine Informationen aus anderen Verfassungsschutzämtern Deutschlands mehr erhalten.
Nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) existiert bereits ein entsprechender politischer Beschluss – und zwar genau für den Fall, dass die Alternative für Deutschland (AfD) nach den drei anstehenden Landtagswahlen im September irgendwo in Regierungsverantwortung gelangen sollte. Das RND berief sich als Quelle auf „Sicherheitskreise im Bund und in den Ländern“.
Das Vorhaben, den jeweiligen Inlandsgeheimdienst eines von der AfD (mit)regierten Bundeslands vom Informationsfluss abzuschneiden, beruhe auf der Befürchtung, dass regierende AfD-Politiker Erkenntnisse von LfV-Mitarbeitern an den Bundesverband oder andere Landesverbände ihrer Partei weiterreichen könnten. Genau das soll unbedingt verhindert werden.
Dafür wolle man sogar in Kauf nehmen, dass ein betroffenes Landesverfassungsschutzamt seinen eigentlichen Auftrag nicht mehr „angemessen“ erfüllen könne, nämlich verfassungsfeindliche Gruppen oder Parteien zu beobachten. Auf dieses Problem werde man sich dann eben einstellen müssen, hieß es laut RND „aus Sicherheitskreisen“.
„Rechtsextreme“ Einstufungen
Die beiden AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen wurden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, die AfD Thüringen erst kürzlich mit dem Attribut „kämpferisch-aggressiv“ versehen. Die Brandenburger AfD wird vom Inlandsgeheimdienst des Landes als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ betrachtet.
Konstantin Kuhle, der Fraktionsvize der FDP im Bundestag, begrüßte in einem Interview mit RTL und ntv die Pläne am Donnerstagmorgen: „Wenn wir es zulassen, dass nachrichtendienstliche Informationen an die AfD gegeben werden, dann kann man sie auch gleich an Wladimir Putin geben“, so Kuhle. Die AfD besitze nicht nur eine „rechtsextreme Gesinnung“, sondern sei auch der hiesige „verlängerte Arm autoritärer Regime“ wie etwa Russland oder China.
Die Epoch Times bat das Bundesinnenministerium in Berlin und die Landesinnenministerien von Sachsen, Thüringen und Brandenburg um Stellungnahmen zu den Plänen. Auch die AfD-Parteispitze und die AfD-Landesverbände der drei betroffenen Bundesländer wurden um Statements gebeten. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.
Höchstes Gericht soll vor Einflussnahme geschützt werden
Bereits am 23. Juli 2024 hatten sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und der Union geeinigt, noch im laufenden Jahr bestimmte Regeln zur Ausgestaltung und Arbeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Grundgesetz (GG) zu verankern. Auch dafür war die treibende Kraft die Sorge gewesen, dass eine „rechtspopulistische“ oder „rechtsradikale“ Partei im Fall ihrer Wahl Einfluss auf das höchste deutsche Gericht gewinnen könnte.
Der formaljuristische Hintergrund: Wenn Regeln im GG fixiert sind, können sie höchstens über eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag wieder geändert werden – eine einfache Regierungsmehrheit im Bundestag würde nicht ausreichen. Bislang beschreiben vorwiegend die Artikel 92, 93 und 115g des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Aufgaben und Ausgestaltung des höchsten deutschen Gerichts.
Landtagswahlen ab 1. September
In Sachsen und Thüringen wird am 1. September 2024 ein neuer Landtag gewählt. Brandenburg ist mit seiner Parlamentswahl am 22. September dran.
In allen drei Bundesländern rangiert die AfD Umfragen zufolge auf Platz eins der Wählergunst. Da allerdings keine andere Partei, die Chancen auf Parlamentssitze hat, eine Koalition mit der AfD eingehen würde, ist es momentan schwer vorstellbar, wie die AfD in Regierungsverantwortung gelangen könnte.
In Thüringen lag die AfD vor einer Woche in der Sonntagsfrage beim Meinungsforschungsinstitut INSA mit 29,0 Prozent trotz eines Minus von einem Prozentpunkt im Verglich zu Anfang Mai klar vor der CDU (22,0 Prozent, plus 2). Im Erfurter Parlament könnte es für den CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt also auf ein Bündnis mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW / 20,0 Prozent) hinauslaufen. Die letzten womöglich noch fehlenden Prozentpunkte für eine absolute Mehrheit könnten Bodo Ramelows Linke (14,0 Prozent) oder die SPD (7,0) liefern.
In Sachsen erreichte die AfD nach einer Infratest dimap-Umfrage Mitte Juli nur noch 30,0 Prozent – fünf Prozentpunkte weniger als noch Ende Januar. Nur ein Prozentpunkt weniger fiel auf die ebenfalls leicht schwächelnde CDU (29,0 Prozent / minus 1). Das BSW könnte dem amtierenden CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer mit aktuell 15,0 Prozent zu einer weiteren Amtszeit verhelfen. Für eine parlamentarische Mehrheit im Dresdener Landtag wäre womöglich aber ebenfalls ein Dreierbündnis nötig. Dafür müssten CDU und BSW wohl auf die Unterstützung der Grünen oder der SPD (beide 7,0 Prozent) zurückgreifen.
Auch in Brandenburg war die AfD laut einer INSA-Umfrage vom 16. Juli mit 24,0 Prozent zuletzt stärkste Kraft – trotz leichter Verluste von einem Punkt. Auf Platz zwei der Wählergunst lag die SPD mit stabilen 19,0 Prozent. Knapp dahinter folgen die CDU (18,0 Prozent / minus 1) und das BSW (17,0 / plus 4). Da die Grünen lediglich konstante 7,0 Prozent erreichten, könnte es am Ende eine rot-schwarz-rote Regierungskoalition geben. Die Linke muss mit 5,0 Prozent um den Einzug in den Potsdamer Landtag bangen.
Die FDP erhält laut Umfragen derzeit zum Teil weit unter fünf Prozent und würde damit keine Rolle mehr in den drei Bundesländern spielen.
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