Ungarn schließt Lager für Migranten in Transitzone
Ungarn hat die Schließung der Lager für abgelehnte Asylbewerber in einer Transitzone zu Serbien angekündigt. Damit folge die Regierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sagte Regierungsmitglied Gergely Gulyas am Donnerstag in Budapest. Der EuGH hatte die Unterbringung in dem abgeschotteten Containerlager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze in der vergangenen Woche als „Haft“ bezeichnet.
Die Transitzone sei „eine Lösung gewesen, die Ungarns Grenzen geschützt hat“, sagte Gulyas. Das Urteil des EuGH sei „bedauerlich“, doch da Ungarn es befolgen müsse, sei die Schließung der Transitzone unvermeidlich. 280 Insassen würden in Asylbewerber-Unterkünfte verlegt. Zur Dauer ihres voraussichtlichen Aufenthalts bis zur Abschiebung äußerte sich der Minister nicht. Er betonte jedoch, Asylanträge könnten grundsätzlich nur „in Botschaften außerhalb des Landes“ gestellt werden.
Organisation bestätigt Verlegung
Die Organisation Hungarian Helsinki Committee (HCC) berichtete, in der Nacht zum Donnerstag seien etwa 300 Menschen aus den beiden mit Stacheldraht umgebenen Camps in der Transitzone in „offene oder halb offene Einrichtungen“ gebracht worden.
Das HCC hatte Kläger aus dem Iran und aus Afghanistan, die seit mehr als einem Jahr in der Transitzone festsaßen, bei ihrer Klage vor dem EuGH vertreten. Der EuGH hatte vergangene Woche geurteilt, dass Menschen nicht länger als vier Wochen in den Lagern in der Transitzone festgehalten werden dürften. Auch müsse jeder Fall individuell geprüft werden.
Ungarn und andere EU-Länder wegen Wahrung ihrer Souveränitätsrechte angegriffen
Ungarns konsequente Migrationspolitik wird seit Jahren von einigen EU-Staaten heftig angegriffen und beschäftigt auch immer wieder die EU-Behörden. Anfang April entschied der Europäische Gerichtshof, dass Ungarn, Polen und Tschechien während der Flüchtlingskrise EU-Recht verletzt hätten, weil sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland abgelehnt hatten.
Der Gerichtshof gab einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die drei osteuropäischen Staaten statt, die einen Beschluss aus dem Jahr 2015 zur Verteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU nicht umgesetzt hatten. Das EuGH greift damit direkt in das Selbstbestimmungsrecht der Staaten ein. (afp/al)
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