UN-Menschenrechtsausschuss rügt Verbot von Gesichtsschleier Nikab in Frankreich
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot des Gesichtsschleiers Nikab in Frankreich gerügt. Das Verbot verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, erklärte der Ausschuss am Dienstag in Genf. Das Expertengremium war von zwei muslimischen Französinnen angerufen worden, die 2012 wegen Tragens des Nikabs in der Öffentlichkeit eine Geldbuße zahlen mussten.
Frankreich hatte 2011 als erstes Land in Europa den Ganzkörperschleier Burka sowie den Nikab verbannt, der das Gesicht bis auf die Augen vollständig bedeckt. Seitdem droht Frauen, die in der Öffentlichkeit eine Vollverschleierung tragen, eine Geldbuße von 150 Euro. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Verschleierungsverbot in Frankreich 2014 für rechtens.
Der Menschenrechtsausschuss zeigte sich dagegen nicht überzeugt, dass das Verbot aus Sicherheitsgründen und für das Zusammenleben der französischen Gesellschaft erforderlich sei. Der Ausschussvorsitzende Yuval Shany betonte zwar, dass er und weitere Ausschussmitglieder im Nikab „eine Form der Unterdrückung“ von Frauen sehen. Ein Verbot könne aber dazu führen, dass die Trägerinnen gar nicht mehr das Haus verlassen.
Der Ausschuss, dem 18 unabhängige Experten angehören, forderte Frankreich auf, die Frauen zu entschädigen und das Gesetz zu überarbeiten. Er kann allerdings nur Empfehlungen aussprechen, die rechtlich nicht bindend sind. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion